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Müller Damian · Ständerat · 2023-09-25

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2023-09-25

Wortprotokoll

In meinen Erläuterungen werde ich die Artikel 28b bis 28e gemeinsam behandeln, weil diese quasi ein Paket bilden. Zuhanden der Materialien muss ich an dieser Stelle festhalten, dass die Mehrheit der Kommission dem Bundesrat gefolgt ist. Somit müssen Importeure von Benzin und Diesel weiterhin einen Teil der CO2-Emissionen dieser Treibstoffe kompensieren.

Es ist uns klar, dass grössere Massnahmen im Ausland nötig sind, damit die Ziele eingehalten werden können. Artikel 28c Absatz 1 sieht vor, dass der maximal mögliche Kompensationssatz von 40 auf 90 Prozent angehoben wird. Die Importeure dürfen laut Artikel 28c Absatz 3 weiterhin maximal 5 Rappen pro Liter Treibstoff auf die Konsumenten überwälzen. Die Verminderungsleistungen, die die Treibstoffimporteure erbringen können, hängen daher massgeblich von den Kosten der Klimaschutzprojekte im Ausland ab. Aus diesem Grund ist die sogenannte Ventilklausel in Artikel 4 Absatz 5 auch so wichtig; dies wurde in der Beratung in diesem Rat bereits erwähnt. Sie sehen, dass die Gesetzesbestimmungen gut aufeinander abgestimmt sind.