Müller Damian · Ständerat · 2023-09-25
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2023-09-25
Wortprotokoll
Zu diesem Kapitel folgende Vorbemerkung: Im öffentlichen Verkehr will der Bundesrat das Angebot an internationalen Zugverbindungen, einschliesslich Nachtzügen, verbessern. Dazu kann er bis 2030 jährlich 30 Millionen Franken von den Erlösen einsetzen, die bei der Versteigerung von Emissionsrechten für Luftfahrzeugbetreiber anfallen; das ist in Artikel 37a festgehalten.
Die UREK-S hat einen weiteren Fördertatbestand eingeführt, welcher aus der Zweckbindung von Erlösen aus den Versteigerungen der Emissionsrechte für Luftfahrzeuge finanziert werden soll. Neben den Nachtzügen soll neu auch die Produktion von erneuerbaren, nachhaltigen Flugtreibstoffen unterstützt werden; dies ist in Artikel 37b enthalten.
Auch die Erlöse aus der Versteigerung der Emissionsrechte für stationäre Anlagen im Emissionshandelssystem sollen nach dem Willen der UREK-S neu ebenfalls zweckgebunden werden. Zum einen soll die Anpassung an den Klimawandel mit bis zu 25 Millionen Franken pro Jahr gefördert werden. In der Kommission wurde festgehalten, dass damit nebst der klassischen Gefahrenprävention auch weitere Massnahmen unterstützt werden können, zum Beispiel präventive Massnahmen gegen die Hitze in den Städten. [PAGE 914] Zum andern sollen Unternehmen, die am Emissionshandel teilnehmen müssen, finanzielle Unterstützungen für die Umsetzung von Dekarbonisierungsmassnahmen erhalten, die selbst mit dem Preisanreiz aus dem Verkauf von Emissionsrechten nicht wirtschaftlich umsetzbar sind. Für die Verwendung der Erlöse aus der Versteigerung der Emissionsrechte für stationäre Anlagen hat die Verwaltung in Artikel 37c eine mit der Eidgenössischen Finanzverwaltung abgestimmte Formulierung vorgeschlagen; Grundlage ist eine gemeinsame Spezialfinanzierung mit Verpflichtungskredit. Das ist der Bundesbeschluss 5 der Vorlage.
Wie viele Mittel schlussendlich aus den Versteigerungserlösen zusammenkommen werden, ist noch offen. Das hängt unter anderem von der in Zukunft zugeteilten kostenlosen Menge an Emissionsrechten sowie von der Preisentwicklung ab. Die Verwaltung schätzt, dass bei den stationären Anlagen und den Flugzeugbetreibern jeweils höchstens 70 Millionen Franken pro Jahr eingehen könnten, wobei die Abweichungen grösser sein könnten.
Diese Ergänzungen in Artikel 37b wurden mit 11 zu 2 Stimmen angenommen, Artikel 37c wurde mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.