Amherd Viola · Bundesrat · 2023-09-26
Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2023-09-26
Wortprotokoll
Die Motion umfasst - es wurde vom Kommissionssprecher gesagt - zwei Forderungen:
1.[NB]Der Bundesrat soll die Gemeinden verpflichten, ihre Informationen zu den Schutzräumen gegenüber der eigenen Wohnbevölkerung zu verbessern.
2.[NB]Die Qualität der Schutzräume und deren Ausstattung sollen überprüft werden.
Der Nationalrat hat die Motion in der Frühjahrssession angenommen.
Für die Zuweisung der Bevölkerung zu den Schutzräumen sind die Kantone verantwortlich. Sie haben die Zuweisungsplanung vorzunehmen und regelmässig zu aktualisieren. Aufgrund von Zu- und Wegzügen, Geburten und Todesfällen, dem Bau von neuen Schutzräumen oder der Aufhebung von Schutzräumen verändern sich die Grundlagen für die Zuweisungsplanung ständig. Deshalb erfolgt die offizielle Schutzraumzuteilung erst dann, wenn die sicherheitspolitische Lage - konkret: ein bewaffneter Konflikt - die Vorbereitung des Bezugs erfordert. Bereits heute führen die Kantone mindestens alle zehn Jahre eine Schutzraumkontrolle durch. Zusätzlich will das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) die Angaben zu den kontrollierten und betriebsbereiten Schutzräumen künftig jährlich bei den Kantonen einfordern. Es plant dazu die Einführung einer elektronischen Schnittstelle.
Bereits vor dem Kriegsausbruch hat das BABS zusammen mit den Kantonen ein Konzept für den Werterhalt der Schutzbauten erarbeitet. Das Konzept wurde mit Blick auf den Ukraine-Krieg und die Auswirkungen eines bewaffneten Konflikts nochmals überprüft und angepasst. Das BABS hat zudem vor Kurzem auf seiner Website eine interaktive Broschüre mit wichtigen Informationen rund um die Schutzräume publiziert. Auch dies trägt zum Werterhalt der Schutzbauten bei. Dem Kernanliegen der Motion kann mit den geltenden rechtlichen Grundlagen Rechnung getragen werden.
Ihre Kommission wie auch der Bundesrat beantragen Ihnen daher die Ablehnung der Motion.