Rösti Albert · Bundesrat · 2023-09-26
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-09-26
Wortprotokoll
Die vorliegende Motion verlangt eine Bundesregelung, damit die nächtliche Beleuchtung von Schaufenstern und Reklame grundsätzlich verboten wird. Ausnahmen sollen möglich sein.
Selbstverständlich ist auch für den Bund Energieeffizienz zentral. Energie ist wertvoll und soll nicht verschwendet werden; da haben wir keine Differenz. Wir haben ja auch beim Mantelerlass, den Sie heute Morgen verabschiedet haben, ein Effizienzziel eingebaut. Natürlich kann auch im Bereich Beleuchtung Energie eingespart werden. Der Bund erlässt regelmässig Vorschriften zur Energieeffizienz von Lichtquellen und Geräten. Als Folge ist der jährliche Stromverbrauch für Beleuchtung in der Schweiz während der letzten zehn Jahre bereits um 2 Terawattstunden gesunken.
Die Kompetenz des Bundes beschränkt sich jedoch auf die Regelung des Inverkehrbringens von Lichtquellen und die Anforderungen an deren Energieeffizienz. Ein Verbot der Beleuchtung von Schaufenstern und Reklame fällt dagegen in die Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden. Der Bund darf und soll hier nicht tätig werden. Deshalb beantragt Ihnen der Bundesrat, diese Motion abzulehnen.
Falls Sie die Motion annehmen, würde der Bundesrat dem Zweitrat eine Änderung der Motion beantragen, in dem Sinn, dass der Bundesrat das Verbot nicht selbst erlässt, sondern die Kantone beauftragt, entsprechend gesetzgeberisch tätig zu sein. Das wäre eine Alternative. Ich bitte Sie aber um Ablehnung.
Noch eine Zusatzinformation: In Anbetracht der aktuellen Einschätzung der Verfügbarkeit von Strom in diesem Winter hat der Bundesrat, auch das UVEK, bisher darauf verzichtet, spezielle Beratungen oder Aufforderungen zu Stromeinsparungen in diesem Bereich zu machen. Für den Fall, dass es mit dem nötigen Strom plötzlich doch knapp werden sollte, würden wir uns dies vorbehalten.