Rösti Albert · Bundesrat · 2023-09-26
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-09-26
Wortprotokoll
Die Motion möchte das Jagdgesetz dahin gehend anpassen, dass Arten auf den Roten Listen und national prioritäre Arten nicht bejagt werden dürfen.
Die Jagd ist Sache der Kantone. Dem Bund obliegt die Oberaufsicht, und er legt gemäss Artikel 79 der Bundesverfassung die Grundsätze für die Erhaltung der wildlebenden Säugetiere und Vögel sowie deren jagdliche Nutzung fest.
Die Roten Listen beurteilen nach international anerkannten wissenschaftlichen Methoden den Gefährdungsgrad von Arten. Die Liste der national prioritären Arten ist im Wesentlichen ein Auszug aus den Roten Listen. Sie umfasst jene Arten, für deren Schutz die Schweiz eine besondere Verantwortung trägt.
Das Jagdrecht legt die Verantwortung für den Artenschutz bei jagdbaren Arten stufengerecht fest. Übergeordnet gilt das eidgenössische Jagdgesetz. Nachgelagert sind die Kantone bei regional bedrohten Arten verpflichtet, die Jagd zu regulieren.
Zentral ist: Die Vielfalt der heimischen Tierwelt ist nicht durch die Jagd bedroht. Sie nimmt aufgrund von veränderter Qualität von Lebensräumen und aufgrund von einer gewissen unzureichenden Vernetzung ab. Deshalb wollen wir den indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitäts-Initiative mit einer Stärkung der Vernetzung und der Qualität als Hauptforderungen versehen. Das Parlament hat dem Umstand auch bereits im neuen Jagdgesetz Rechnung getragen. Der Bund soll künftig Massnahmen zur Arten- und Lebensraumförderung in Schutzgebieten entgelten und insbesondere auch Wildtierkorridore bezeichnen.
Weil die Verantwortung für die Jagd letztlich den Kantonen übertragen ist, beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion. Die Kantone verfügen über das Jagdregal, und sie können die Jagd in ihrem Gebiet einschränken, wenn der Bedarf danach besteht.