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Reimann Maximilian · Ständerat · 2000-03-08

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-03-08

Wortprotokoll

Ich schicke voraus, dass die SPK als vorberatende Kommission ihren Präsidenten gleichwohl zum Sprecher dieses Geschäftes bestimmt hat, auch wenn er aus dem gleichen Kanton stammt wie die vorliegende Standesinitiative. Ich darf Ihnen aber versichern, dass mir die nötige Unbefangenheit gegenüber den Absendern gleichwohl nicht abgeht. Im Übrigen bedaure ich es aber, dass dieses Geschäft entgegen dem gedruckten Wochenprogramm heute an den Schluss verschoben wurde, so dass mein Aargauer Standeskollege Pfisterer, wie er Ihnen bereits persönlich mitgeteilt hat, leider bei der Beratung nicht anwesend sein kann.

[PAGE 55] Wie Sie aus dem schriftlichen Kommissionsbericht ersehen, beantragt Ihnen die Kommission mit grosser Mehrheit, nämlich mit 11 zu 2 Stimmen, der Initiative Folge zu geben. Die Initiative enthält vier verschiedene Forderungen, nämlich eine Hauptforderung für die Errichtung von Sammelunterkünften sowie drei Nebenforderungen. Diese Nebenforderungen betreffen die Beschaffung der Ausweispapiere durch den Bund anstelle der Kantone, die intensivere Überwachung der Landesgrenzen sowie die Erweiterung der Haftgründe zur Sicherstellung des Vollzuges der Ausschaffung. Diese drei Nebenforderungen waren bei der Beratung in der Kommission ebenfalls von untergeordnetem Stellenwert und sind weitgehend unbestritten geblieben. Angesichts der zunehmenden Missbräuche im Asylwesen erachtet die Kommissionsmehrheit gesetzgeberischen Handlungsbedarf bei den Ziffern 2, 3 und 4 denn auch weitgehend als gegeben.

Kernpunkt der Auseinandersetzung in der Kommission war aber Ziffer 1, die Errichtung von zentralen und geschlossenen Sammelunterkünften für straffällige und renitente Personen mit einer provisorischen Aufenthaltsbewilligung im Asylbereich oder ohne Aufenthaltsbewilligung. Was heisst renitent? In einer DRS-Radiosendung war das diese Woche ein Thema; renitent sein heisst zu Deutsch, sich nicht an Recht und Ordnung zu halten, aber nicht gleich straffällig zu werden. Es ist dies also eine Vorstufe der Straffälligkeit. Insbesondere war in der Kommission strittig, ob die Forderung nach Errichtung von solchen Sammelunterkünften mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vereinbar sei oder nicht. Da es vorerst aber lediglich unsere Aufgabe in der Kommission war, über Folgegeben oder Nichtfolgegeben zu entscheiden, haben wir diese Rechtsfrage nicht abschliessend klären müssen. Die ähnlich lautende Motion Loretan Willy (99.3289) hat unser Plenum ja bereits am 5. Oktober 1999 mit 26 zu 6 Stimmen deutlich überwiesen. Auch damals wurde die Prüfung der EMRK-Tauglichkeit der Motion Loretan Willy, die auf eine Wiedereinführung der Internierung weggewiesener Ausländer abzielt, nicht abschliessend vorgenommen. Es steht vorderhand einfach Aussage gegen Aussage, und zwar je nach politischem Standpunkt, den man primär zu den heutigen Missständen im Asylwesen einnimmt.

Die Kommissionsmehrheit legt aber ganz klar Wert auf die Feststellung - das sage ich mit Nachdruck, damit es auch noch einmal von der Minderheit der Kommission gehört wird -, dass bei der Einrichtung von solchen Sammelunterkünften eine gesetzliche Lösung zu finden ist, die nicht im Widerspruch zur EMRK steht, also nicht gegen bestehendes Völkerrecht verstossen darf. Diese Leitplanke gilt es zu respektieren, wenn Sie sich heute der Mehrheit der Kommission anschliessen und der Standesinitiative Aargau Folge geben werden.

Ich darf Ihnen aber auch mitteilen, dass sich bereits der Grosse Rat des Kantons Aargau mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon hat leiten lassen, dass seine Begehren mit den einschlägigen Bestimmungen der EMRK vereinbar sind. So hat der Vertreter des aargauischen Grossen Rates, den wir in der Kommission angehört haben, festgehalten, dass die Forderungen der Standesinitiative in der vorliegenden Form in Einklang mit der EMRK stehen, weil die erforderlichen völkerrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dies aus folgenden Gründen:

1. Die Voraussetzungen, welche zu einer Einweisung in eine geschlossene und zentral geführte Sammelunterkunft führen können, sind abschliessend aufgelistet.

2. Diese Voraussetzungen müssen auf Gesetzesstufe des Bundes verankert werden.

3. Die Einweisung in eine Sammelunterkunft setzt zwingend voraus, dass der Verstoss gegen eine dieser Gesetzesbestimmungen gerichtlich erhärtet ist.

Welche Voraussetzungen im konkreten Einzelfall erfüllt sein müssen, ist im Text der Standesinitiative aufgelistet. Ich nenne beispielsweise die Bedrohung der öffentlichen Sicherheit, die Nichtbefolgung von richterlichen Urteilen, die Vorenthaltung vorhandener Ausweispapiere, die Vorlage gefälschter Ausweise, die Verweigerung der wahrheitsgemässen Auskunft über Herkunft und Identität usw.

Ich schliesse mit der Feststellung, dass nur ein sehr kleiner Teil der Asylbewerber wirklich Anlass zu Beschwerden gibt. Aber dieser kleine Teil ist Ursache für den grossen Unmut, der innerhalb unserer Bevölkerung gegenüber dem Asylwesen besteht. Man ist nämlich geneigt, einfach alle und alles in den gleichen Topf zu schmeissen. Damit aber erweisen wir allen echten Flüchtlingen einen denkbar schlechten Dienst. Sie ersehen aus dieser Feststellung, dass es im ganzen Land wohl nur ganz weniger solcher Sammelunterkünfte mit relativ kleiner Aufnahmekapazität bedarf. Bereits die Existenz solcher geschlossener Unterkünfte wird von signifikanter generalpräventiver Wirkung sein. Deshalb ist die Kommissionsmehrheit überzeugt, dass wir mit differenzierten Massnahmen, wie sie die Standesinitiative Aargau vorgesehen hat, eine deutliche Verbesserung des Ist-Zustandes erreichen können.

Geben Sie deshalb dieser Standesinitiative Aargau Folge, auf dass wir im Rahmen der bevorstehenden Revision des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer auch diese offensichtlichen Mängel im Asylvollzugsrecht in den Griff bekommen.