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Egger Kurt · Nationalrat · 2023-09-26

Egger Kurt · Nationalrat · Thurgau · Grüne Fraktion · 2023-09-26

Wortprotokoll

Mit der Änderung des Zweitwohnungsgesetzes soll es möglich werden, eine altrechtliche Wohnung bei der Erweiterung um maximal 30 Prozent ohne Nutzungseinschränkung in verschiedene Wohnungen zu unterteilen. Zusätzlich soll es auch bei Abbruch und Wiederaufbau eines Altbaus zulässig sein, die Fläche um bis zu 30 Prozent zu erweitern und zusätzliche Wohnungen zu schaffen, und das ohne Nutzungsbeschränkung. Das ist eine gefährliche Entwicklung.

Die Gesetzesänderung ist aus Sicht des Klima- wie auch des Naturschutzes abzulehnen. Sie schafft einen Anreiz für den Abbruch und Wiederaufbau von altrechtlichen Wohnungen. Es ist damit zu rechnen, dass Abbrüche viel häufiger ins Auge gefasst werden, weil die Prämie, also die Erweiterung der Nutzfläche, ein echter Anreiz zum Abbrechen ist. Ein solcher Anreiz schneidet auch bezüglich Ökologie bedeutend schlechter ab. Werden Abbruch und Wiederaufbau des Gebäudes mit einer Erweiterung des Volumens kombiniert, so ist zudem auf der betroffenen Parzelle eine Reduktion der für die Natur wichtigen Grünflächen die Folge.

Die Förderung von Abbrüchen anstelle von Umbauten und Umnutzungen läuft der Energiepolitik völlig zuwider. Ein Grossteil des Energieverbrauchs entfällt nicht auf den Betrieb des Gebäudes, sondern auf den Bau und den Abbruch des Vorgängerbaus. Heute stammen über 60 Prozent der nicht rezyklierbaren Abfallmenge aus dem Abbruch von Gebäuden. Altbauten enthalten zudem oft preisgünstige Wohnungen, welche vor allem bei der einheimischen Bevölkerung beliebt sind und von dieser genutzt werden. Mit der Forcierung teurer Neubauwohnungen wird die Verdrängung der ansässigen Bevölkerung aus touristisch hochattraktiven Ortschaften massiv beschleunigt. Daran können wir alle kein Interesse haben.

Die grüne Fraktion ist deshalb für Nichteintreten.

Auch aus verfassungsrechtlichen Gründen ist die Gesetzesänderung problematisch. Bereits das geltende Zweitwohnungsgesetz war ein Kompromiss. Der Antrag der Mehrheit der Kommission würde die Verfassungsbestimmung nun weiter verletzen.

Nur die von der Minderheit Flach unterstützte Version des Bundesrates, die Einschränkung auf Erstwohnungen, könnte dieses Problem lösen. Wenn Erstwohnungen abgebrochen werden können, um in vergrössertem Volumen Zweitwohnungen zu erstellen, erhöht dies den Umnutzungsdruck bei altrechtlichen Wohnungen. Dies führt zur Verdrängung der einheimischen Bevölkerung in touristisch attraktiven Ortschaften; diese Verdrängung wird beschleunigt. Mit einer Einschränkung der zusätzlichen Nutzungen des neu geschaffenen Wohnraums und/oder mit einer Deklarierung derjenigen Gemeinden, in denen die Neuerungen zulässig sind, könnten diese negativen Auswirkungen wenigstens teilweise entschärft werden.

Wir unterstützen daher die Anträge der Minderheiten Clivaz Christophe und den Einzelantrag Munz. Die Minderheiten möchten die Möglichkeit der Vergrösserung auf Gemeinden beschränken, wo der Erstwohnungsanteil genügend hoch ist. Damit soll die Verdrängung der ansässigen Bevölkerung gemildert werden.