Graber Michael · Nationalrat · 2023-09-26
Graber Michael · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-09-26
Wortprotokoll
Ich äussere mich namens der SVP-Fraktion, aber selbstverständlich - und das ist gleichsam meine Interessenbindung - auch in meiner Eigenschaft als Walliser und als jemand, der mit dem Berggebiet und mit der Zweitwohnungsproblematik bestens vertraut ist. Wenn ich den Voten hier lausche, dann ist es für mich immer wieder aufs Neue erheiternd, wie lauter Nichtbetroffene den Direktbetroffenen vorschreiben wollen, wie sie zu leben haben und wie es eigentlich für sie besser wäre zu leben. Das ist nichts Neues; das kennen sie zur Genüge. [PAGE 1947]
Es wurde die Verfassungsmässigkeit beschworen. Ja, wie haben Sie die Verfassung respektiert, als wir die Zuwanderung beschränkt haben? Haben Sie das hier respektiert? Nein, das haben Sie nicht gemacht. Haben Sie die Verfassung respektiert, als jahrelang ein unterschiedliches Rentenalter von 64 bzw. 65 Jahren für Frauen bzw. Männer galt? Nein, das haben Sie nicht gemacht.
Hier gibt es nicht einfach eine Verfassungsbestimmung, die dem diametral entgegensteht. Es gibt vielmehr eine Verfassungsbestimmung, die sich Eigentumsgarantie nennt, welche weitaus höher zu gewichten ist als eine völlig willkürliche 20-Prozent-Grenze, welche in der Verfassung niedergeschrieben ist. Die Grenze von 20 Prozent Zweitwohnungsanteil ist willkürlich. Zum andern ist es auch willkürlich, das Gemeindegebiet als Bemessungsgrundlage hinzuzuziehen.
Ich gebe Ihnen folgendes Beispiel aus dem Kanton Wallis: Es kann sein, dass eine grosse Talgemeinde, welche über weniger als 20 Prozent Zweitwohnungen verfügt, mit einer kleinen Berggemeinde fusioniert, welche vielleicht 70 Prozent Zweitwohnungen hat. Auf einen Schlag ist es mit dieser Verfassungsbestimmung, die Sie so beschwören, möglich, auf dem Gebiet der ehemaligen kleinen Berggemeinde gleich wieder Zweitwohnungen zu erstellen. Das ist sicher nicht im Sinne und Geiste derjenigen, die damals die Zweitwohnungsgesetzgebung akzeptiert und die Initiative angenommen haben.
Es wurde jetzt immer von Zweitwohnungen gesprochen, aber wenn Sie die Fahne lesen, sehen Sie, dass es im Antrag der Kommissionsmehrheit nicht um Erst- oder Zweitwohnungen geht, sondern um Wohnungen ohne Nutzungsbeschränkung. Das heisst, dass diejenigen, die bereits vor 2012 eine Wohnung hatten, die sie bis heute - sei es als Erstwohnung, sei es als Zweitwohnung - genutzt haben, das auch weiterhin im Rahmen eines gewöhnlichen Eigentums machen können und dass sie diese altrechtliche Wohnung massvoll um 30 Prozent erweitern und auch frei darüber bestimmen dürfen, wie sie in Zukunft genutzt werden soll.
Wenn Sie jetzt einfach nur eine Erneuerung der Wohnfläche oder des Volumens, aber keine zusätzliche Wohneinheit erlauben, dann werden Sie damit gerade den Bau von[NB]Luxuschalets befördern, gegen den die Linke jeweils ist. Gegen die Superreichen, die für sich selbst mehr Wohnraum in Anspruch nehmen, sind Sie ja jeweils.
Sie haben die andere Möglichkeit, das ist die Variante des Bundesrates, dass Sie nur neue Erstwohnungen erlauben. Ja, es hätte kein ARE dafür gebraucht, uns das zu sagen. Das ist jetzt schon möglich, Sie können jetzt schon neue Erstwohnungen machen. Die einzige minime Änderung, dass Sie eben innerhalb der Parzellengrenzen verschieben können und rundum für das ganze Gebäude eine neue Bausubstanz haben, ist marginal. Aber das hätte das Bundesgericht mit etwas Flexibilität und gesundem Menschenverstand in der Rechtsprechung auch korrigieren können. Daher verstehe ich den Antrag des Bundesrates, ehrlich gesagt, nicht. Neue Erstwohnungen sind jetzt schon problemlos möglich. In diesem Punkt hat das ARE vermutlich nicht ganz erkannt, worum es hier geht.
Wir sollten uns als Gesetzgeber nicht nur überlegen, was unsere Gesetze auf dem Papier für Auswirkungen haben, sondern immer auch, was sie in der Praxis dann bedeuten. Wenn Sie dem Bundesrat folgen würden, hiesse das in der Praxis, dass Sie eben entweder eine Erstwohnung bauen oder die bestehende Fläche erweitern könnten. Ja, Sie dürften um eine Dusche, ein Zimmer erweitern, aber nicht um eine Kochnische, weil eine Küche eben gerade eine zusätzliche Wohneinheit ausmacht. Das würde dazu führen, dass Sie mit grossem Aufwand und grosser Bürokratie die Eigentümerinnen und Eigentümer kontrollieren müssten, es würde eine sogenannte Küchendiskussion vom Zaun reissen, wie es heute schon im Rahmen der Lex Koller der Fall ist, und es würde Anreize zu Umgehungen schaffen. Also diesen Punkt sehen wir nicht.
Es ist vielmehr so, dass wir der ländlichen Bevölkerung in den Berggemeinden ermöglichen müssen, ihr Eigentum nach wie vor frei zu nutzen und das von ihr gewählte Lebensmodell nicht an die Vorstellungen der linken Städter anpassen zu müssen. Es kann sein, dass jemand seine Wohnung, welche er vergrössert, vermieten möchte. Das ist halt in gewissen Gemeinden nur saisonal möglich, Ganzjahresmieten sind zum Teil schwierig. Oder es kann sein, dass jemand im Tal, im Mittelland arbeitet und am Wochenende jeweils ungehindert vielleicht in eine kleine Wohnung, ein Studio, das er sich zusätzlich einrichtet, ziehen und seine Wohnung ganzjährig vermieten möchte. Es geht eben nicht darum, ob Erst- oder Zweitwohnung, sondern darum, dass man in Wohnungen altrechtlich, ohne Nutzungsbeschränkung, eine zusätzliche Wohneinheit schaffen kann. Da bitte ich Sie doch, den Bergbewohnern kein Lebensmodell vorzuschreiben.
Zum Schluss sei noch erwähnt: Es steht ja allen, insbesondere den Gemeinden, frei, strengere Vorschriften zu machen. Man hat in zahlreichen Gemeinden, wo es wirklich eine akute Problematik der kalten Betten gibt, immer die Möglichkeit, strenge Zweitwohnungsreglemente zu erlassen und diese auch demokratisch von der jeweiligen Bevölkerung absegnen zu lassen.
Daher bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten, und ich bitte Sie, auch in der Detailberatung der Mehrheit zu folgen.