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preparatory:AB 327871

Gmür-Schönenberger Andrea · Ständerat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-09-26

Wortprotokoll

Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, das Zivildienstgesetz sowie das Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz dahin gehend anzupassen, dass die Möglichkeit einer differenzierten Zuteilung auch für den Zivildienst und für den Zivilschutz geschaffen wird. Gemäss der Motion sollen Personen, die als dienstuntauglich erklärt wurden, auf Gesuch hin nicht nur der Armee, sondern auch dem Zivildienst oder dem Zivilschutz zugewiesen werden können.

Der Nationalrat hat die Motion mit 118 zu 71 Stimmen angenommen. Der Bundesrat und die Mehrheit Ihrer Kommission beantragen, die Motion abzulehnen. Weshalb tun wir das?

Der Zivildienst ist ja ein Ersatzdienst für Personen, die militärdiensttauglich sind, aber aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten wollen. Eine differenzierte Zuteilung ist beim Zivildienst aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich. Eine militärdienstuntaugliche Person, die nicht verpflichtet ist, Militärdienst zu leisten, kann nicht zum Zivildienst zugelassen werden.

In Bezug auf den Zivilschutz hat der Bundesrat das VBS beauftragt, die Möglichkeit einer differenzierten Tauglichkeit zu prüfen. Im Gegensatz zur Armee mit rund 150 verschiedenen Funktionen gibt es im Zivilschutz aber nur gerade 6 Grundfunktionen. Der Zivilschutz ist also aufgrund seiner Bestandesgrösse klar darauf angewiesen, dass die Zivilschutzleistenden im Ereignisfall für alle Tätigkeiten absolut flexibel eingesetzt werden können. Der Spielraum für eine differenzierte Tauglichkeit ist im Zivilschutz schon deshalb stark eingeschränkt.

Wenn man nun eine differenzierte Tauglichkeit auch für Personen vorsehen würde, die unter Umständen von schweren körperlichen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen betroffen sind, könnte es bei anspruchsvollen Tätigkeiten zudem zu Problemen kommen, dies etwa beim Schutzdienst unter grösserem psychischen Druck oder auch beim physisch sehr anspruchsvollen Schutzdienst zur Bewältigung von Naturkatastrophen oder Instandstellungsarbeiten nach einem Schadenereignis.

Die Mehrheit Ihrer Kommission ist auch der Meinung, dass die Flexibilität, welche die Zivilschutzorganisationen heute haben, gewährleistet sein muss. Es wäre absolut ein Ding der Unmöglichkeit, wenn im Ereignisfall - stellen Sie sich das vor! - zuerst geprüft werden müsste, ob eine Person überhaupt eingesetzt werden kann oder nicht. Die verlangte Praxis wäre daher auch kaum umsetzbar.

Anders als bei der Armee ist es beim Zivildienst überdies nicht der Staat, der die Diensterfüllung direkt, d.[NB]h. mit seinem eigenen Instruktionspersonal, seinen Einrichtungen und Strukturen, vollzieht. Es sind etwa 4500 gemeinnützige private und öffentliche Einsatzbetriebe des Zivildienstes, welche die Zivis in ihren Einsätzen führen. Die Einsatzbetriebe setzen dabei auf deren Tauglichkeit.

Im aktuellen Vollzugssystem des Zivildienstes ist eine systematische Abklärung der physischen und psychischen Verfassung der Dienstleistenden bisher nicht vorgesehen. Würde der Motion zugestimmt, müsste für jeden einzelnen doppelt untauglichen Dienstleistenden individuell durch private Vertrauensärzte abgeklärt werden, für welche[NB]Zivildiensteinsätze[NB]er[NB]eingesetzt[NB]werden kann und welche Vorkehrungen und Auflagen die Einsatzbetriebe zur Berücksichtigung der Beeinträchtigung erfüllen müssen. Dies hätte auch eine Kostenfolge zulasten des Staates. Sollten sich denn Einsatzbetriebe überhaupt mit solchen Einsätzen mit Auflagen und Bedingungen einverstanden erklären, müsste ihnen als Gegenleistung für ihren Zusatzaufwand die Abgabepflicht gegenüber dem Bund vermutlich systematisch erlassen werden.

Neben diesen praktischen Gründen würde die Annahme der Motion aber auch einen Eckpfeiler unseres Dienstpflichtsystems, nämlich die Militärdiensttauglichkeit als Voraussetzung für die Zulassung zum Zivildienst, infrage stellen. Aus all diesen Gründen ist eine differenzierte Zuteilung von Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen zum Zivildienst abzulehnen.

Die Kommissionsminderheit möchte, dass alle Menschen, die sich für unser Land engagieren möchten, dies unabhängig von ihrer Diensttauglichkeit tun können. Die Mehrheit Ihrer Kommission lehnt die Motion trotz grosser Sympathie für das Gebot der Inklusion mit 7 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.

Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.