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preparatory:AB 327881

Gmür-Schönenberger Andrea · Ständerat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-09-26

Wortprotokoll

Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, dafür zu sorgen, dass der Bund künftig die Beschaffung und Finanzierung der persönlichen Ausrüstung für alle Zivilschutzangehörigen übernimmt. Gemäss Motion soll zudem sichergestellt werden, dass ein gesamtschweizerisch einheitliches Erscheinungsbild des Zivilschutzes gewährleistet ist. Schliesslich sollen die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen[NB]angepasst werden, und zwar im Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz.

Der Nationalrat hat die Motion am 16. März dieses Jahres mit 121 zu 66 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen, Ihre SiK ebenso. Warum?

Mit der Reform des Zivilschutzes 2004 fand, gestützt auf den nationalen Finanzausgleich, ein Wechsel von der Beitrags- zur Zuständigkeitsfinanzierung statt. Aus diesem Grund sind seit bald zwanzig Jahren die Kantone für die Beschaffung und Finanzierung des Zivilschutzmaterials inklusive der persönlichen Ausrüstung verantwortlich. Der Bund übernahm damals im Gegenzug andere Kosten vollständig, so zum Beispiel den Werterhalt der Schutzanlagen. Eine finanzielle Lastenverschiebung wurde damit vermieden. An dieser Zuständigkeit ändern auch die Bundesaufgebote des Zivilschutzes nichts, denn der Zivilschutz bleibt ein Mittel der Kantone zur Bewältigung von Katastrophen und Notlagen. Die Kantone sind für die Organisation, das Aufgebot und die Durchführung der Zivilschutzeinsätze verantwortlich. Es liegen somit keine Gründe vor, an der Zuständigkeitsfinanzierung und an der bestehenden Kostenteilung zwischen Bund und Kantonen etwas zu ändern.

In unserem föderalistischen Land basieren Verbundaufgaben und ihre Finanzierung auf einem ausgeklügelten System. Die einzelnen Teile können dementsprechend nicht einfach geändert werden, ohne dass man das ganze System aus dem Gleichgewicht bringt. Den Kantonen steht es selbstverständlich frei - nicht zuletzt um Kosten zu sparen, indem eine bedeutend höhere Stückzahl an Ausrüstungen bestellt würde -, die gleiche Ausrüstung zu beschaffen. Ihre Kommission ist aber nicht der Meinung, dass der Zivilschutz durch ein identisches Erscheinungs- und Modebild und dessen Finanzierung durch den Bund zwingend gestärkt würde, auch wenn dadurch der Wiedererkennungsgrad der Zivilschutzleistenden bestimmt erhöht würde. Es ist zudem davon auszugehen, dass einige Kantone ohnehin ihre eigene Zivilschutzausrüstung bevorzugen würden.

Ihre Kommission hat die Motion mit 8 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt. Ein Minderheitsantrag liegt nicht vor.

Ich bitte Sie, der Kommission zu folgen.