Müller Damian · Ständerat · 2023-09-26
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2023-09-26
Wortprotokoll
Ich danke dem Bundesrat für die Stellungnahme zu meiner Motion und nehme zur Kenntnis, dass er das inhaltliche Anliegen unterstützt, nämlich eine einheitlich geregelte Vergütung von Kosten für das Dolmetschen im Gesundheitsbereich. Trotzdem lehnt er den Lösungsvorschlag ab.
Damit sind wir direkt beim Grundproblem. Der Bundesrat wiederholt den Widerspruch, der Auslöser meiner Motion war, was die Notwendigkeit dieser Motion noch einmal unterstreicht. Es wird anerkannt, dass zwar ein Missstand vorliegt, es wird aber in keiner Weise zur Lösung dieses Missstandes beigetragen. Als ich diese Motion erarbeitet habe, habe ich sehr viele Gespräche mit Ärzten geführt. Ich hatte auch die Möglichkeit, mit betroffenen Menschen, mit Gehörlosen, zu sprechen, die mich auch dazu motiviert haben, diese Motion genau so zu schreiben und einzureichen, wie ich es getan habe.
Ich führe gerne nochmals aus, worin der Missstand besteht, der mit dieser Motion adressiert werden soll. Fremdsprachige und gehörlose Personen sind für die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen auf Dolmetscherdienste angewiesen, und zwar aus ganz handfesten Gründen: damit die Ärzte eine korrekte Diagnose stellen können, damit eine sachgerechte Behandlung erfolgt und damit eben auch die Patienten informiert Entscheidungen treffen können. Die adäquate Verständigung ist eine Notwendigkeit, damit gehörlose und fremdsprachige Personen Zugang zur Gesundheitsversorgung haben. Trotzdem fehlt eine einheitliche Regelung zur Vergütung. Ob Dolmetscherleistungen notwendiger Bestandteil der medizinischen Leistung und damit zu vergüten sind, wird im Einzelfall durch die Tarifpartner festgelegt.
Bei einem einheitlichen Standard, einer Abbildung im Tardoc, einer vertraglichen Festlegung von minimal zu vergütenden Dolmetscherleistungen - da gilt überall: Fehlanzeige. Damit sind wir zurück beim Grundproblem. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die nötige Gesetzesgrundlage bestehe und die Umsetzung Sache der Tarifpartner sei. Nur funktioniert das eben nicht. Dass sich der Bundesrat künftig für die Regelung der Dolmetscherdienste starkmachen will, ist schön. Aber dazu hätte er ja schon lange die Gelegenheit gehabt. Wenn die gesetzliche Grundlage dazu besteht, besteht nach meinem Dafürhalten auch die Pflicht dazu.
Wir können also entweder weiterhin zuwarten und beobachten, ob sich das BAG und die Tarifpartner untereinander auf eine Lösung verständigen können; nur stimmen die erfolglosen Versuche der letzten Jahre eher wenig optimistisch. Oder, und das will ich mit dieser Motion erreichen, wir lösen den Widerspruch zwischen der Feststellung eines Problems und dem fehlenden Willen zu dessen Lösung auf und[NB]geben[NB]den[NB]Auftrag,[NB]diese regulatorische Lücke jetzt zu schliessen.
Als ich mit einigen von Ihnen noch über diese Motion gesprochen habe, habe ich das Thema Kosteneffizienz [PAGE 936] aufgegriffen. Kurz die Kostenfolge dieser Motion anzusprechen, ist eben auch angesichts des Anstiegs der Gesundheitskosten nötig und dringend. Deshalb möchte ich das hier auch tun. Ja, die Vergütung von Dolmetscherleistungen kostet. Aber sie kostet weitaus weniger als Fehlversorgung aufgrund sprachlicher Hürden - und das gibt es. Wir verlangen hier immer wieder und zu Recht Kosteneffizienz im Gesundheitswesen. Bei dieser Frage haben wir die Möglichkeit, diese Forderung in die Praxis umzusetzen.
Wir sind uns, denke ich, einig darüber, dass jeder in der Gesundheitsversorgung investierte Franken zum Behandlungserfolg beitragen soll. Voraussetzung dafür ist eine korrekte Anamnese. Fällt diese aufgrund sprachlicher Hürden falsch aus, ist eine Über-, Unter- oder Fehlversorgung vorprogrammiert, und die Kosteneffizienz ist in keinem dieser Fälle gegeben. Hinzu kommt, dass eine Fehlversorgung immer Folgekosten verursacht. Diese fallen massiv höher aus als Kosten für das Dolmetschen. Solche Folgekosten können nicht im Interesse der Prämienzahlenden sein.
Zum Schluss geht es auch um einen fairen Zugang zur Gesundheitsversorgung. Ich will damit darauf hinweisen, dass ich mit meiner Motion auch einen essenziellen gesundheitspolitischen Grundsatz adressiere: Die gesamte Bevölkerung muss Zugang zu qualitativ hochwertiger Gesundheitsversorgung haben; dazu gehört eine gehörlose Person, dazu gehört aber auch ein Kriegsgeflüchteter, der unsere Landessprache nicht spricht, der aber eine Therapie braucht, um ein Trauma zu behandeln und den berechtigten Integrationsforderungen nachkommen zu können. Es geht bei dieser Motion also nicht darum, Luxus oder Wohlfühlatmosphäre in den Behandlungszimmern zu kreieren, ganz im Gegenteil: Die Gespräche, die ich geführt habe, zeigen, es geht um die Möglichkeit der Wahrnehmung eines ganz grundsätzlichen Rechtes, insbesondere für gehörlose und fremdsprachige Personen.
Ich bitte Sie also, hier meiner Motion zuzustimmen, damit wir nicht nur davon reden und Versprechungen machen, sondern endlich handeln. Ich danke Ihnen für die Unterstützung.