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Kuprecht Alex · Ständerat · 2023-09-26

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-09-26

Wortprotokoll

Die erwähnte Motion verlangt vom Bundesrat, ein Konzept zu erarbeiten, das den Kantonen die rechtlichen Befugnisse gibt, um wirksame Programme zur Sozial- und Überschuldungsprävention einzuführen, falls sie dies wünschen. Das vorgesehene Konzept soll sich auf die bestehenden kantonalen Projekte und auf eine in allen Departementen vorgenommene Bestandsaufnahme der bundesrechtlichen Gesetzesgrundlagen stützen, die eine rasche Sozialprävention im Bereich der Armuts- und Überschuldungsgefährdung verhindern, insbesondere im Bereich der Betreibungen, der Meldung von nicht bezahlten Krankenkassenprämien an die Kantone, der Steuervorschriften usw.

Begründet wird dieser Auftrag mit der Covid-19-Pandemie, die eine beachtliche Anzahl von Personen in grosse, sehr oft nicht sichtbare finanzielle Schwierigkeiten gestürzt hat. Solche Personen werden von den Unterstützungs- und Sozialmassnahmen nicht erfasst. Ohne entsprechende präventive Massnahmen verschlimmere sich für diese Menschen die Situation in allen Belangen, von gesundheitlichen Problemen bis hin zu beruflichen Schwierigkeiten wie Arbeitslosigkeit, so unter anderem auch bei Selbstständigerwerbenden. Die Folgen seien Überschuldung, Kreditunfähigkeit oder nicht einhandelbare Zahlungsaufschübe zur Begleichung von Rechnungen usw. Mit Früherkennungsinstrumenten soll es möglich werden, diese Personen gezielt zu erfassen und ihnen eine massgeschneiderte Unterstützung zu bieten. Es liege nun am Bund, den Kantonen die Befugnis für das Ergreifen solcher Massnahmen zu erteilen und auch deren Umsetzung zu ermöglichen, indem er die gesetzlichen Hindernisse dazu beseitige.

Der Bundesrat hält in seiner ablehnenden Stellungnahme vom 12. Mai 2021 fest, dass die Prävention von Armuts- und Überschuldungsgefährdung in erster Linie den Kantonen obliegt. Er stellt zudem fest, dass bereits mehrere Kantone über ein gut etabliertes Angebot verfügen, womit sich zeigt, dass geeignete Lösungen im Rahmen des Föderalismus entwickelt werden können. Zwar erachtet es der Bundesrat als sinnvoll, gemeinsam mit den Kantonen zu prüfen, ob es rechtliche Hindernisse für die Armuts- und Überschuldungsprävention gibt und ob gegebenenfalls Anpassungen vorgenommen werden können, ohne andere legitime Rechte und Interessen zu verletzen. Der Bundesrat sieht jedoch keinen zwingenden Grund, die gesetzlichen Befugnisse durch die Schaffung einer neuen Bundesnorm zu ändern. So hielt er fest, sollte die Motion im Erstrat angenommen werden, würde er im Zweitrat ihre Abänderung in einen entsprechenden Prüfungsauftrag beantragen.

Der Nationalrat stimmte der Motion am 1. März dieses Jahres mit 101 zu 80 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu.

Ihre Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit behandelte die Motion am 26. Juli dieses Jahres. Nach kontroverser Diskussion war die Kommission der Ansicht, dass es die in den Kantonen, z.[NB]B. in Neuenburg oder Genf, bestehenden gesetzlichen Grundlagen bereits heute ermöglichen, Programme zur Sozial- und Überschuldungsprävention einzuführen, und dass diese Programme genügen. Die Kommission zeigte somit auf, dass keine neuen Gesetzesgrundlagen geschaffen werden müssen, dass es keine Hindernisse für die Einführung von Früherkennungsmassnahmen gibt und dass die Überschuldungsprävention im Rahmen unserer föderalen Strukturen umgesetzt werden kann. Ausserdem weist die Kommission auf die Anforderung des Subsidiaritätsprinzips hin. Ihrer Meinung nach fällt die Prävention gegen Risiken wie Armut oder Überschuldung in den klaren Zuständigkeitsbereich der Kantone, weshalb es nicht Aufgabe des Bundesrates ist, ein diesbezügliches Konzept auf Bundesebene zu erarbeiten.

Auf der Grundlage der soeben geschilderten Argumente beantragt Ihnen die Kommission mit 9 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion abzulehnen. Ich empfehle Ihnen namens der Kommission, dem Antrag der Kommission zu folgen und die Motion ebenfalls abzulehnen.