Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · 2023-09-26
Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2023-09-26
Wortprotokoll
Seit 1981 steht Lohngleichheit in der Bundesverfassung, seit 1996 haben wir das Gleichstellungsgesetz. Und trotzdem ist die Lohngleichheit nicht Realität - eine Ungeheuerlichkeit!
Die Lohndiskriminierung ist auch gemäss den neuen Zahlen des BFS hoch. Teilweise beträgt die Lohndifferenz bis zu 20 Prozent, die mittlere Lohndifferenz liegt bei über 16 Prozent. Bei der öffentlichen Hand ist es ein bisschen besser, aber leider auch nicht gut.
Rund die Hälfte dieser Lohnungleichheit beruht auf erklärbaren Einflüssen, nämlich Ausbildung, Erfahrung, Alter; rund 8 Prozent sind aber nicht erklärbar und damit potenziell eine Diskriminierung. Die Lohnungleichheit hat dann selbstverständlich ihre Auswirkungen auf die Rente: Frauen haben insgesamt einen Drittel tiefere Renten als Männer, bei der Pensionskasse gerade einmal die Hälfte.
Lohnungleichheit gibt es auch wegen der klaren Unterbewertung von sogenannten Frauenberufen, beispielsweise von Berufen in der Pflege, in der Betreuung, auch im Reinigungswesen oder im Verkauf. Hier sind wir mit viel zu tiefen Löhnen konfrontiert. Das ist leider noch nicht Teil meiner parlamentarischen Initiative, müsste aber gemäss dem Leitsatz "Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit" ebenfalls angegangen werden. Mit der parlamentarischen Initiative soll aber das umgesetzt werden, was sofort möglich ist: gleicher Lohn für gleiche Arbeit.
Das heutige Gesetz schreibt eine Lohnanalyse ab 100 Mitarbeitenden vor, vorher nichts. Es gibt keine Sanktionen, und deshalb greift das Gesetz auch viel zu wenig. Überall sonst sieht die Gesetzgebung im Fall einer Nichteinhaltung eine Sanktion vor - das Normale sollte endlich auch für Frauenlöhne gelten.
Mit der Umsetzung meiner parlamentarischen Initiative hätten wir erstens eine Lohnanalyse bereits ab mehreren Mitarbeitenden. Auch dafür gibt es seitens des Bundes schon ein sehr gutes Tool. Das normale Analysetool Logib ist für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden vorgesehen, Logib Modul 2 eignet sich bereits ab 2 Mitarbeitenden. Das funktioniert sehr gut, es gibt keinen grossen Aufwand, das ist also alleweil machbar. Bei den KMU ist es interessanterweise sowieso besser als bei den Grossunternehmungen. Bei den KMU muss man den Mitarbeitenden ja noch in die Augen schauen, da ist die Lohnungleichheit dann doch schwieriger zu erklären.
Zweitens hätten wir endlich wirksame Sanktionen. Diese könnten gemäss der Idee von Kollegin Barbara Gysi ausgestaltet sein, sie wird sie noch ausführen. Es sollen einfach[NB]funktionierende Sanktionen sein, die einen Einfluss haben.
Drittens sollen die Unternehmen regelmässig überprüft werden, nicht wie heute einmal und dann ist fertig. Gemacht werden soll das durch ein bereits bestehendes Instrument, nämlich die tripartiten Kommissionen. [PAGE 1960]
Viertens soll die Beweislast umgekehrt werden. Der Arbeitgebende und nicht die einzelne Mitarbeitende muss die Lohnungleichheit erklären und begreiflich machen. Sie wissen es sicher, der Bericht zum Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau hat uns bereits im Jahr 2022 sehr eindringlich aufgefordert, die Massnahmen gemäss meiner parlamentarischen Initiative umzusetzen, und das EU-Parlament hat diesen März genau diese Massnahmen in seine Gesetzgebung aufgenommen.
Ich bitte Sie also im Sinne unserer Verfassung, Lohngleichheit endlich Realität werden zu lassen. Geben Sie dieser Initiative bitte Folge!