Fluri Kurt · Nationalrat · 2023-09-26
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2023-09-26
Wortprotokoll
Sehr geehrte Frau Porchet, es ist unsererseits, seitens der Kommissionsmehrheit, eine sehr grosse Ehre, Ihre parlamentarische Initiative bekämpfen zu dürfen. (Teilweise Heiterkeit) Sie verlangen mit Ihrer Initiative, das Bundesgesetz über die politischen Rechte dahin gehend zu ändern, dass es alle Ansätze verbietet, die darauf abzielten, Einnahmen aus der Sammlung oder Abgabe von Unterschriften zu generieren, die für das Zustandekommen einer Volksinitiative oder eines Volksreferendums erforderlich sind. Nicht betroffen wären nach Ihrer Initiative "Sammlungen, die von Personen organisiert oder durchgeführt werden, die bei Organisationen angestellt sind, welche zu einem Initiativ- oder Referendumskomitee gehören", so lautet der Initiativtext. Die Begründung haben wir gehört.
Selbstverständlich ist es so, dass seit den letzten Jahren das bezahlte Sammeln von Unterschriften verbreitet ist. Sie schreiben, es habe sich enorm verbreitet; das können wir nicht beurteilen. Es gebe einen Unterschriftenmarkt, in dem gewinnorientierte Unternehmen Menschen beschäftigten, die oft in prekären Verhältnissen leben und die mit der Sammlung von Unterschriften einen Erwerb erzielen könnten. Daraus entstehe natürlich der Druck, möglichst viele Unterschriften zu generieren und so den Umsatz und damit das eigene Einkommen zu steigern. Sie erwähnen im Text mindestens zwei Kampagnen der letzten Zeit, welche zumindest in der Westschweiz wegen Missbrauchs der Unterschriftensammlungen thematisiert wurden. Sie schlagen vor, dass das Bezahlen von Personen für Unterschriftensammlungen mit einer Busse belegt werden kann und dass zum Beispiel auch die Annullierung von bezahlten Unterschriftensammlungen die Folge sein kann, wie das offenbar, wie wir von der Minderheitssprecherin gehört haben, im Kanton Genf praktiziert wird.
Die Kommissionsmehrheit ist dennoch der Auffassung, dass dieser Initiative keine Folge zu geben sei. Sie ist der Auffassung, dass das bestehende Recht im Strafgesetzbuch, Artikel 281, "Wahlbestechung", und Artikel 282, "Wahlfälschung", ausreicht, um die schlimmsten Auswüchse zu verhindern.
Wir haben nie gesagt, Frau Minderheitssprecherin, es genüge, um alle Missbräuche zu bekämpfen. Aber um alle Missbräuche zu bekämpfen, müsste wahrscheinlich ein enorm dichtes Regelwerk geschaffen werden. Es geht darum, die schlimmsten Missbräuche zu verhindern, und nach Auffassung der Kommissionsmehrheit genügen hierzu die beiden erwähnten Strafgesetzbestimmungen. Wir setzen auch auf die Mündigkeit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger. Wir dürfen von ihnen erwarten, dass sie in der Lage sind, sich bewusst zu sein, wofür sie eine Unterschrift leisten oder wofür sie eine Unterschrift zu leisten nicht bereit sind. Von dieser Mündigkeit müssen wir ausgehen, weil diese Mündigkeit schliesslich spätestens an der Urne wieder verlangt wird.
Den Eindruck der Initiantin, die Bürger würden zunehmend durch Unterschriftensammlungen belästigt, teilt die Mehrheit Ihrer Kommission nicht. Zudem gibt es auch andere Möglichkeiten des Unterschriftensammelns. Erwähnt seien hier der Massenversand per Post, der zwar grosse finanzielle, aber geringe personelle Ressourcen verlangt. Wird der Initiative zugestimmt, könnte auch das ein Parallelfall sein, der als Missbrauch qualifiziert werden könnte. Die Kommission sieht es in ihrer Mehrheit nicht so.
Dazu kommt, dass die Mehrheit der Auffassung ist, dass das Verbot schwer durchzusetzen wäre. Es müsste zwischen verbotener, bezahlter Stimmensammlung und erlaubter Stimmensammlung gemäss Text der Initiative unterschieden werden.
Zum Schluss noch eine Aktualität: Wir haben es ja mit der Motion Reynard 20.3015, "Bezahltes Unterschriftensammeln verbieten", übernommen von Herrn Hurni, am 21. September 2021 abgelehnt, eine derartige Gesetzesänderung vorzunehmen, wie es jetzt die parlamentarische Initiative verlangt, und zwar mit 123 zu 61 Stimmen, also im Verhältnis von zwei zu eins. Deswegen hat der Bundesrat am 23. August 2023, gestützt auf das Bundesgesetz über die politischen Rechte, eine kantonale Neuenburger Gesetzesänderung abgelehnt, die ein solches Verbot eingeführt hätte. Der Bundesrat hat argumentiert, das Parlament habe mit der Ablehnung der Motion Reynard seinen Willen bekundet, auf Bundesebene sei keine solche Gesetzesänderung vorzunehmen, weswegen ein solches kantonales Verbot untersagt sei,[NB]soweit[NB]es[NB]eidgenössische Volksinitiativen und Referenden betreffe.
Das heisst nicht, dass der Kanton Neuenburg oder ein anderer Kanton ein solches Verbot bei kantonalen Abstimmungen und Unterschriftensammlungen nicht anwenden könnte - nicht aber auf Bundesebene. Deswegen bleibt wohl der Kanton Genf, wenn der Initiative heute auch keine Folge gegeben wird, der einzige Kanton mit einer solchen, schweizweit singulären Lösung.
Die Kommission bittet Sie mit 14 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben.