Egger Mike · Nationalrat · 2023-09-27
Egger Mike · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-09-27
Wortprotokoll
Ich darf heute nochmals die Kommission bezüglich des Raumplanungsgesetzes vertreten und Ihnen mitteilen, dass heute ein freudiger Tag ist: Nach über zehn Jahren werden wir - vorausgesetzt, die Schlussabstimmungen verlaufen erfolgreich - eine weitere Revision des RPG in diesem Rat gemeinsam verabschieden können.
Gerne erläutere ich Ihnen nochmals die wichtigsten Kernpunkte der Vorlage. Folgende Punkte sind im neuen RPG hervorzuheben:
1.[NB]Die Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet wird verstärkt.
2.[NB]Die Gebäudezahl im Nichtbaugebiet wird, unter anderem mittels einer Abbruchprämie, stabilisiert.
3.[NB]Mit ganzheitlicher Betrachtung und dem Gebietsansatz werden die baulichen Entwicklungsmöglichkeiten am richtigen Ort zugelassen.
4.[NB]Der Vorrang der Landwirtschaft gegenüber anderen Nutzungen ausserhalb des Baugebietes wird neu festgehalten und umgesetzt.
5.[NB]Das neue RPG ist auch ein indirekter Gegenvorschlag zur Landschafts-Initiative.
Die Kommission hat nochmals intensiv über Artikel 8c, welcher den Richtplaninhalt im Bereich der Zonen nach Artikel 18bis regelt, diskutiert. Wir hatten dabei, wie bereits erwähnt, intensive Diskussionen, kamen aber schlussendlich zum Entscheid, dem Ständerat zu folgen. Die kritischen Stimmen haben nochmals zum Ausdruck gebracht, dass der Beschluss des Ständerates zwar die Anforderungen für solche Bauten erhöhen könnte, dass aber trotzdem allenfalls negative Konsequenzen für die Landwirtschaft drohen könnten. Nichtsdestotrotz konnte man sich darauf einigen, dass mit der Einhaltung der kantonalen Richtpläne ein griffiges Instrument besteht, um diese Bedenken entsprechend auszuräumen. Es freut mich, dass wir hier einen guten Kompromiss gefunden haben und diese Differenz somit ausräumen können. [PAGE 1969]
Bei Artikel 24bis gab es in der Kommission ebenfalls nochmals Diskussionen. Auch hier darf ich Ihnen mitteilen, dass wir nun dem Ständerat folgen können; es gibt keine Differenzen mehr. Dieser Artikel wurde vom Ständerat nochmals entsprechend präzisiert, und der Bundesrat wird hier in die Pflicht genommen, die Voraussetzungen für Mobilfunkanlagen auf bestehenden oder neuen Infrastrukturanlagen entsprechend zu regeln. Auch muss ein Standort ausserhalb der Bauzone in einer umfassenden Interessenabwägung einen wesentlichen Vorteil gegenüber einem Standort innerhalb der Bauzone ausweisen. Damit wird verhindert, dass einfach ein Wildwuchs bei solchen Bauten ausserhalb der Bauzonen entsteht, und auch, dass dies zur Regel wird.
Ich danke im Namen der Kommission nun für die sehr gute Zusammenarbeit. Wir haben uns alle am Riemen gerissen. Wir konnten miteinander bezüglich Raumplanungsgesetz einen gutschweizerischen Kompromiss finden, und ich freue mich, wie bereits erwähnt, jetzt nach über zehn Jahren eine weitere Revision in diesem Rat verabschieden zu können.