Stadler Hansruedi · Ständerat · 2003-03-12
Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-12
Wortprotokoll
Auch wenn ich gewisse Sympathien für das Respektmodell habe, äussere ich mich nicht zur Ethik, sondern zu einem Punkt, den Kollege Carlo Schmid aufgegriffen hat: zur Frage der verfassungsmässigen Grundlage. Seine Frage lautete eigentlich: Braucht es ein ausdrückliches Verbot der Forschung an überzähligen Embryonen in der Verfassung, damit wir auf Gesetzesstufe ein Verbot erlassen können, das heute eine Art moratoriumsähnlichen Charakter hat? Ich meine Nein. Ich verstehe unsere Verfassung nicht so, dass etwas, was nicht explizit und wortwörtlich verboten ist, einfach erlaubt ist. Wir können durchaus auf eine verfassungsrechtliche Diskussion eintreten. Die folgenden kurzen Bemerkungen seien mir erlaubt:
Massgebend sind in der Bundesverfassung Artikel 7, Menschenwürde, Artikel 10, Recht auf Leben und persönliche Freiheit, Artikel 20, Wissenschaftsfreiheit. Wenn ich von Artikel 7, Menschenwürde, ausgehe, fliesst aus dieser Menschenwürde die Schutzpflicht. Die Schutzpflicht haben wir in Artikel 119 der Bundesverfassung aufgefangen. Dort haben wir die verschiedenen Verbote und die verschiedenen Gebote aufgeführt. Diese Verbote und Gebote sind explizit, wir wissen, was verboten und was geboten ist.
Aber aus Artikel 7 der Bundesverfassung fliesst auch, dass ein Embryo in vitro um seiner selbst Willen einen grundsätzlichen Anspruch auf Achtung seiner Würde hat. Dieser grundsätzliche Anspruch fliesst somit aus Artikel 7 der Bundesverfassung. Das Volk hat in der Bundesverfassung einen Wertentscheid getroffen. In der Verfassung gibt es keinen allgemeinen Rechtfertigungsgrund Forschung. Man kann sich deshalb in der Kommission mit Recht fragen, ob für die Ermöglichung der Forschung in sensiblen Bereichen nicht ein positiver Wertentscheid des Verfassunggebers notwendig ist. Dies war eine der Überlegungen unserer Kommission, die zu der Abkoppelung der Forschung an überzähligen Embryonen geführt hat. Ich denke, so dumm war diese Unterscheidung eigentlich auch wieder nicht.