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Leumann-Würsch Helen · Ständerat · 2003-03-12

Leumann-Würsch Helen · Ständerat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-12

Wortprotokoll

Stammzellen sind derzeit Hoffnungsträger für neuartige Therapien, die es einmal ermöglichen könnten, eine Vielzahl von heute noch unbehandelbaren Krankheiten zu heilen. Stammzellen sollen als Ersatz für zerstörte Hirnzellen bei Parkinson oder Alzheimerkranken, zur Therapie der Multiplen Sklerose, zur Erneuerung der Knochenzellen bei Osteoporose, aber auch bei Herzinfarkt und Diabetes zum Einsatz kommen. Aufgrund des vom Nationalfonds bewilligten Forschungsprojektes mit menschlichen embryonalen Stammzellen, die aus dem Ausland importiert werden, ist es nun richtig, dass wir die gesetzlichen Grundlagen schaffen. Ich bin mir bewusst, dass es sich dabei um eine Art Übergangsgesetz handelt, bis wir das Gesetz über die Forschung am Menschen diskutieren können.

Trotzdem bin ich ein klein wenig enttäuscht, dass wir die Vorlage geteilt haben. Aus der Chemiebranche stammend, weiss ich, wie schwierig es ist, den zeitlichen Erfolg in der Forschung zu quantifizieren. Manchmal forscht man jahrelang, ohne je zu einem Erfolg zu gelangen, und das Projekt muss schlussendlich erfolglos abgebrochen werden. Auf der anderen Seite kann es aber durchaus sein, dass man ganz plötzlich, ohne damit gerechnet zu haben, einen ganz entscheidenden Schritt weiterkommt. Der Erfolg stellt sich dann viel schneller ein, als man je zu hoffen wagte.

Gleich ist es natürlich bei der medizinischen Forschung. Wir stehen bei der Embryonen- und Stammzellenforschung am Beginn der Grundlagenforschung. Immer wieder wurde in der Kommission darauf hingewiesen, dass es noch sehr, sehr lange dauern kann, bis dank Embryonen- und Stammzellenforschung effektiv Krankheiten geheilt werden können. Ich bin mir da nicht ganz so sicher. Wenn man die Veröffentlichungen aus England oder den USA konsultiert, stellt man fest, dass es viel hoffnungsvoller tönt als bei uns in der Kommission. Deshalb finde ich es nach wie vor schade und falsch, dass wir die Embryonenforschung zurückgestellt und beschlossen haben, diesen Teil im Gesetz über die Forschung am Menschen zu regeln. Ich frage mich einfach, ob wir uns damit nicht selber behindern. Ist es tatsächlich möglich, nur an Stammzellen zu forschen? Oder: Bewegen wir uns hier nicht in einem Grauzonenbereich, was man nicht ganz ausgrenzen sollte? Verlieren wir nicht zu viel Zeit, die andere Nationen nutzen? Ich hoffe sehr, dass damit der Spitzenplatz unseres Forschungsstandortes nicht gefährdet ist und dass sich ausgezeichnete Forscherinnen und Forscher nicht ins Ausland absetzen. Da ich aber von den anwesenden Kommissionsmitgliedern die Einzige war, die der bundesrätlichen Botschaft in der ursprünglichen Form zustimmen wollte, habe ich dann halt auf einen Minderheitsantrag verzichtet.

Es kommt hinzu, dass wir überzählige Embryonen haben, die aufgrund des Fortpflanzungsmedizingesetzes bis Ende dieses Jahres vernichtet werden müssen. Es wäre für mich unverständlich, wenn wir im eigenen Land überzählige Embryonen vernichten und gleichzeitig neue aus dem Ausland importieren müssten. Es schien mir deshalb richtig, mit diesem Gesetz die Vernichtung, wie in der Botschaft vorgeschlagen, um ein Jahr aufzuschieben. Es wurde uns in der Kommission dann aber dargelegt, dass diese Verschiebung um ein Jahr nicht reicht und dass wieder neue Stammzellen von nicht mehr benötigten Embryonen anfallen, bis neue Projekte bewilligt werden.

Wenn wir zur Forschung an embryonalen Stammzellen Ja sagen, dann sollte - so bin ich grundsätzlich der Meinung - nicht an importierten embryonalen Stammzellen geforscht werden. Am Informationsanlass der Parlamentarischen Gruppe Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie wurde von Herrn Professor Wolfgang Holzgreve die Meinung vertreten, es gebe niemals genügend neue Embryonen und es sollte deshalb unbedingt dafür gesorgt werden, dass die "alten" Embryonen Ende 2003 nicht vernichtet würden. Frau Beerli hat nun einen Antrag eingereicht. Ich werde diesen Antrag unterstützen. Sollte er abgelehnt werden, bitte ich den Nationalrat, sich dieses Themas noch einmal anzunehmen. Allenfalls müsste man dann halt mit einem dringlichen Bundesbeschluss eine mehrjährige Verlängerung beantragen.

Am gleichen Anlass wurde auch die Frage, ob eine Grenze von sieben Tagen bis zur Gewinnung richtig sei oder ob die Grenze bei vierzehn Tagen liegen solle, anders als bei uns in der Kommission beurteilt. Wir haben uns für sieben Tage entschieden; dem ist halt jetzt so.

Ein bisschen hin- und hergerissen bin ich bei den ethischen Fragen. Verstehen Sie mich da bitte nicht falsch: Ich verstehe die ethischen Bedenken selbstverständlich, denn wir stossen hier in Gebiete vor, die lange tabu waren. Ich bin auch der Meinung, dass nicht alles getan werden soll, was getan werden könnte. Es ist deshalb richtig, dass wir in unserer Verfassung das Klonen von Menschen verboten haben. Es ist auch richtig, dass wir das Herstellen von Embryonen zu Forschungszwecken nicht gestatten. Aber ich habe doch etwas Mühe, wenn man - sogar in Bezug auf Stammzellen - die Menschenwürde immer wieder so stark zum Thema macht. Ich habe damit besonders Mühe, seit unsere Bevölkerung einem Abtreibungsgesetz zugestimmt hat. Menschenwürde hat bei mir sehr stark - das mag an meiner etwas einfachen Vorstellung liegen - mit einem Lebewesen zu tun, und ich finde es einfach ein wenig schwierig, bei Stammzellen an Lebewesen zu denken. Wenn Sie jahrelang eine alte Person betreuen, die Alzheimer hat, und wenn Sie wissen, dass dank der Stammzellenforschung einem solchen Patienten einmal geholfen werden kann, dann ist das mindestens so sehr eine Frage der Menschenwürde. Das ist bei uns in der Kommission nicht in dieser umfassenden Form zum Ausdruck gekommen. Ich meine, die Aspekte der Kranken sollten auch in die Frage der Menschenwürde einbezogen werden. Die Verzweiflung ist unermesslich, die Alzheimerpatienten erfasst, wenn sie sich - was immer wieder passiert - ihrer Situation bewusst werden. Wenn diese Patienten realisieren, dass sie die einfachsten Dinge wie die persönliche Hygiene nicht mehr kontrollieren können, dann hofft man als Betreuerin, dass die Gnade des Vergessens diese Patienten möglichst schnell wieder in ihre andere Welt treten lässt. Solchen Menschen zu helfen - es gäbe noch weitere Beispiele - ist eines der Ziele der Forschung. Mir scheint, Forschung mit embryonalen Stammzellen ist ethisch nicht nur vertretbar, sondern unter klaren Rahmenbedingungen sogar geboten.

Zusammenfassend bin ich für Eintreten und Zustimmung zum vorliegenden Entwurf, bedaure es nach wie vor, dass die Embryonenforschung zurückgestellt wurde, und hoffe, dass die Punkte, die für mich noch nicht abschliessend beurteilt worden sind, im Nationalrat noch einmal ausführlich diskutiert werden.