Lexipedia

Plattner Gian-Reto · Ständerat · 2000-03-08

Plattner Gian-Reto · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-03-08

Wortprotokoll

Ich muss Ihnen gestehen: Als Nichtmitglied der Kommission erschrak ich schon etwas, als ich sah, dass die Kommission mit 11 zu 2 Stimmen beantragt, der Standesinitiative Aargau Folge zu geben. Ich konnte nachher im Protokoll der SPK nachlesen, der Bundesrat - vertreten durch den stellvertretenden Direktor des Bundesamtes für Flüchtlinge, Herrn Hadorn - habe mit aller Klarheit wiederholt, was schon der aargauische Regierungsrat seinem Grossen Rat gesagt hatte: dass sich nämlich diese Initiative mit dem Völkerrecht nicht vereinbaren lasse.

Wie der Sprecher der Kommission fange auch ich mit einer "captatio benevolentiae" an. Herr Reimann sagte, natürlich wolle die Kommissionsmehrheit das Völkerrecht nicht verletzen. Ich möchte meinerseits, dass Ihnen klar ist, dass ich in keiner Art und Weise straffällige Asylbewerber vor der gerechten Strafe bewahren möchte. Zusätzlich bin ich der Meinung, dass sie so rasch wie möglich dorthin zurückgeschickt werden sollen, wo sie herkommen. Aber ich bin absolut nicht einverstanden, dass wir nun, um das zu erreichen und um dem Druck aus der Bevölkerung nachzugeben, auf rasche und - wie mir scheint - auf billiger Argumentation beruhende Art und Weise unsere rechtsstaatlichen Grundsätze über Bord werfen.

Was ist das rechtliche Problem? Wir haben ein Strafrecht. Die drei strafrechtlichen Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention - Artikel 5 Ziffer 1 Literae a, b und c - besagen ganz genau, wann ein Freiheitsentzug angeordnet werden darf. Dabei ist klar, dass alle drei Bestimmungen auf dem Strafrecht beruhen und dass richterliche Entscheide entweder schon gefallen sein müssen - die Unschuldsvermutung gilt für alle Menschen bis zum Urteil - oder dass sie sofort dem Richter zugeführt werden müssen. Das wäre also eine Inhaftnahme zum Zwecke, eine Person vor Gericht zu bringen - sprich: Untersuchungshaft.

Das ist nicht das, was die Standesinitiative Aargau will, und zwar verständlicherweise, denn das gibt es ja bereits! Sie will vielmehr einen administrativen Haftgrund einführen; unter Ziffer 1 finden Sie die ganze Liste von möglichen Gründen. Wie der Sprecher der Kommissionsmehrheit sehr deutlich sagte - dafür danke ich ihm sehr - ginge es um eine "Vorstufe der Straffälligkeit". Ich zitiere Sie wörtlich, Herr Reimann. Das sind also Gründe, die noch nicht Straffälligkeit bedeuten, die vor allem nicht durch das Urteil eines Richters bestätigt worden sind, sondern es sind administrative Gründe; das ist ganz klar. Das wird Ihnen, falls Sie sich, liebe Mehrheit, durchsetzen und solche Lager wirklich eingerichtet werden sollten - das Wort Konzentrationslager ist nicht weit hergeholt -, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte auch wieder bestätigen.

Ich sehe keine Chance, dass nicht schon die erste Klage eines Inhaftierten bzw. seines Anwaltes dazu führen würde, dass die Schweiz, wie dies auch schon geschehen ist, von diesen Vorschriften wieder Abstand nehmen müsste.

Wir können doch in diesem Land, in welchem wir ein ausgebautes Strafrecht haben, die Unschuldsvermutung kennen, in der Verfassung das Völkerrecht anerkennen, nun nicht hingehen und aufgrund eines - sehr verständlichen - emotionalen Druckes aus der Bevölkerung etwas beschliessen und sagen: Wir werfen das über den Haufen; jetzt gibt es administrative Verwahrungen, die zu einem Freiheitsentzug führen, die auf keinem richterlichen Urteil beruhen, die strafähnlich sind - mindestens für einen Monat wird man eingesperrt, vielleicht länger - und die mit dem Völkerrecht unvereinbar sind.

Frau Brunner hat darauf hingewiesen, dass für Verurteilte mit abgeschlossenem Verfahren eine Haft von bis zu neun Monaten - wenn ich mich nicht täusche - möglich ist, um sie ausschaffen zu können. Ich weiss, dass sie dann freigelassen werden müssen, wenn es offensichtlich unmöglich ist, den Zweck der Haft zu erreichen, nämlich die Ausschaffung. Das stört mich auch, das finde ich auch stossend. Aber dieser Weg, den nun der Kanton Aargau vorschlägt, ist nicht der richtige, um das zu beheben, sondern da müssen uns wirklich die Juristen mit besseren Lösungen kommen.

Ich bitte Sie also ganz dringend, und ich appelliere auch an diesen Rat, wie ich ihn seit vielen Jahren kenne, sich hier nicht verführen zu lassen. Es stehen keine Wahlen vor der Tür, man darf nachdenken, man darf auch kritisch und differenziert gegenüber der Bevölkerung auftreten.

[PAGE 58] Ich bitte Sie also: Nehmen Sie den Ruf ernst, den Sie als das juristische Gewissen der Bundesversammlung haben, und geben Sie dieser Standesinitiative keine Folge.