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Bischof Pirmin · Ständerat · 2023-09-28

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-09-28

Wortprotokoll

Ich werde Sie zunächst über den Bericht des Bundesrates und die Überlegungen der Kommission orientieren und anschliessend etwas zur Stellungnahme der Kommission zur Motion unserer Schwesterkommission sagen.

Zunächst zur Lagebeurteilung, die der Bundesrat vornimmt, sie nennt sich "Lagebeurteilung Beziehungen Schweiz-EU. Bericht": Erstattet worden ist dieser Bericht aufgrund einer ganzen Reihe von parlamentarischen Vorstössen, die vom Bundesrat eine Zwischenbilanz über unser Verhältnis zur Europäischen Union erwarteten. Wenn man den Bericht liest, und das ist in der Kommission auch zum Ausdruck gekommen, kann man wohl feststellen, dass es keine andere Organisation auf der Welt gibt, die die Schweiz derart beeinflusst wie die Europäische Union. Das hat natürlich zunächst eine wirtschaftliche Dimension, denken Sie an den EU-Binnenmarkt; ich komme noch darauf zurück. Es hat aber auch eine geopolitische Dimension, und diese ist vor allem in den letzten zwei Jahren, seit dem Kriegsausbruch in der Ukraine, wesentlich stärker sichtbar geworden. Der bilaterale Weg zwischen der Europäischen Union und der Schweiz betrifft mittlerweile fast sämtliche Bereiche der schweizerischen Europapolitik.

Stichwort Unabhängigkeit: Wir leben zwar in einer interdependenten Welt, und die Schweiz verfolgt einen geopolitischen Ansatz. Aber die Orientierung an der Europäischen Union ist dominant. Im heutigen System der Bilateralen Verträge ist das Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU auf Augenhöhe. Wir sind institutionell nicht in die Europäische Union integriert, sondern lediglich vertragsrechtlich stabil angebunden. Aber trotzdem: In dieser Situation ist das Verhältnis zur EU ein stärkeres als zu allen anderen Weltgegenden.

Stichwort Wohlstand unseres Landes: Die binnenmarktähnlichen Verhältnisse, in denen wir leben - wir sind ja nicht eigentlich Teil des EU-Binnenmarkts, aber durch die beiden bilateralen Pakete derart eng angebunden, dass wir es fast sind -, prägen die Schweizer Wirtschaft in den verschiedenen Bereichen weitgehend. Dieses Verhältnis geht wesentlich weiter als ein reines Freihandelsabkommen; das wäre an sich auch eine denkbare Variante. Das Paket mit den Bilateralen I und II ermöglicht eine wesentlich engere Anbindung. Damit ermöglichen die Bilateralen Verträge, auch wenn man die letzten zehn Jahre anschaut, wesentlich grössere Wohlstandsgewinne.

Stichwort Frieden und Sicherheit: Die Schweiz pflegt eine traditionell eigenständige Aussen- und Sicherheitspolitik. Trotzdem darf man feststellen, dass die Interessen der Schweiz oft ähnlich sind wie diejenigen der Europäischen Union. Das hat sich auch wieder anlässlich der Kriegssituation gezeigt, mit der Aggression Russlands gegenüber der Ukraine. Hier hat sich die Schweiz weitestgehend den Sanktionen der Europäischen Union angeschlossen, obwohl sie dazu keine Verpflichtung gehabt hätte - im Gegensatz zu UNO-Sanktionen, zu deren Befolgung sich die Schweiz ja durch ihren Beitritt zur Staatengemeinschaft verpflichtet hat.

Immer noch zum Bereich Frieden und Sicherheit: Durch die Einbindung in die Schengen-Assoziierung geniessen die Bewohner unseres Landes auch die Reisefreiheit, die inzwischen zu einer Selbstverständlichkeit geworden ist, die aber ausserhalb des EU-Raumes so nicht denkbar wäre.

Stichwort Nachhaltigkeit: Die EU sieht sich ja als Vorreiterin in der internationalen Umwelt-, Klima- und Energiepolitik. Die Schweiz verfolgt hier ähnliche Ziele. Nach der Covid-19-Pandemie hat sich aber gezeigt, dass auch wesentliche Lücken im Bereich der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Schweiz bestehen. Denken Sie an das fehlende Energieabkommen, insbesondere das Stromabkommen, und denken Sie auch an das fehlende Gesundheitsabkommen und an die damit verbundenen Folgen für die Schweiz.

Welche Ziele, hat sich der Bundesrat im Bericht gefragt, soll die Schweiz nun im Verhältnis zur Europäischen Union weiterverfolgen? Die Kommission teilt hier die Zielsetzung des Bundesrates, die etwa wie folgt zusammenzufassen ist: In der Europapolitik streben wir eine bestmögliche gegenseitige Beteiligung am Binnenmarkt sowie die Kooperation in ausgewählten Interessenbereichen an. Um das zu erreichen, wenn Sie diese Ziele teilen, gibt es ziemlich genau vier Handlungsoptionen:

1.[NB]Wir verfolgen die Politik eines reinen Freihandelsverhältnisses. Das wäre ein Vertragsverhältnis, das auf den Austausch von Gütern und Dienstleistungen beschränkt ist und etwa die Personenfreizügigkeit weglassen würde, aber auch alle übrigen Kooperationen wie zum Strom, Luftverkehr, Landverkehr, zur Landwirtschaft oder zu was auch immer. Dieses Verhältnis wäre für die Schweiz wohlstandsmässig - auch nach der Beurteilung der Kommission - eine schlechtere Variante als der bilaterale Weg.

2.[NB]Es wäre auch möglich, der EU beizutreten. Aber hier besteht in der Schweiz weit verbreitet die Meinung, dass das den Handlungsspielraum unseres Landes und die Souveränität zu sehr einschränken würde, weshalb das nicht infrage kommt.

3.[NB]Auch die eingeschränktere institutionelle Variante, das wäre der Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), scheint aus heutiger Sicht nicht realistisch zu sein. Nach heutiger Beurteilung würden im EWR die Pflichten der Schweiz deutlich weiter gehen als ihre Mitwirkungsrechte.

4.[NB]So bleibt eigentlich nur die vierte Variante übrig, und das ist die Variante, die wir heute schon verfolgen: die [PAGE 966] Fortsetzung des bilateralen Weges. Der bilaterale Weg ist ein Weg, den kein anderes Land mit der Europäischen Union verfolgt. Die Schweiz tut das bisher eigentlich sehr erfolgreich. Wir haben einfach zur Kenntnis nehmen müssen, dass die EU nicht mehr bereit ist, diesen Weg unverändert weiterzufahren. Sie will ihn nur weiterführen, wenn die Schweiz bereit ist, eine gewisse institutionelle Anbindung an die Europäische Union zu akzeptieren.

Unter dem Strich, wenn wir diesen bilateralen Weg weiterverfolgen wollen, ist die Geschichte der letzten Jahre zu erwähnen. Am 26. Mai 2021 hat sich der Bundesrat entschieden, die Verhandlungen über ein institutionelles Abkommen zu beenden. In der Folge hat er dann die Stossrichtung aus Sicht der Regierung für ein neues Verhandlungspaket mit der Europäischen Union bestimmt. Die Kantone haben am 24. März dieses Jahres wesentlich klarer als bisher, eigentlich sogar einstimmig ihre Bereitschaft erklärt, ein solches Mandat mitzutragen. Es wird sich in den nächsten Monaten zeigen, ob der Plan des Bundesrates, Ende Jahr oder allenfalls nächstes Jahr ein Mandat zu definieren und Verhandlungen aufzunehmen - die Eckpunkte dafür stehen ja schon -, aufgeht oder nicht.

Das hängt zunächst einmal von innenpolitischen Entscheiden in unserem Lande ab. Die entsprechenden Gespräche laufen, und parallel dazu laufen die sogenannten Sondierungsgespräche mit der Europäischen Union, die noch nicht abgeschlossen sind und bei denen wesentliche institutionelle Fragen, aber auch Fragen in Bezug auf Assoziierungen - denken Sie etwa an das Programm Horizon - und zeitliche Fragen noch nicht geregelt sind. Die Debatte ist nachher dafür offen.

Ich schliesse gleich an die Stellungnahme Ihrer Kommission zur Motion 22.3891 der APK-N, "Einfacher Bundesbeschluss zum Bericht des Bundesrates zu den Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU", an; das ist eine Motion unserer Schwesterkommission. Um es vorwegzunehmen: Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig mit 9 zu 0 Stimmen, diese Motion abzulehnen. Demzufolge gibt es auch keine Minderheit.

Die Motion möchte den Bundesrat beauftragen, der Bundesversammlung zusammen mit dem Bericht zu den Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU den Entwurf eines einfachen Bundesbeschlusses mit den Schlussfolgerungen zum Bericht zu unterbreiten. Der Bundesrat beantragt Ablehnung dieser Motion. Der Nationalrat hat die Motion am[NB]9.[NB]März 2023 ganz knapp mit 96 zu 94 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen.

Warum lehnt Ihre Kommission diese Motion des Nationalrates derart einhellig ab? In den Augen der Kommission hat sich die Dynamik in der schweizerischen Europapolitik seit Einreichung der Motion geändert. Als die Motion beschlossen wurde, bestand noch die Tendenz, nach dem Abbruch der Verhandlungen mit der Europäischen Union über das institutionelle Rahmenabkommen einen gewissen Druck auf den Bundesrat auszuüben, dass er, wenn Sie so wollen, weitermacht. Seither wurden die Aussenpolitischen Kommissionen beider Räte in den Konsultationsverfahren gemäss Artikel 152 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes zum Bericht über den Stand der Beziehungen konsultiert. Die Sondierungsgespräche mit der EU wurden auf eine neue Basis gestellt, und sie sollten eigentlich in den nächsten Monaten in ein Verhandlungsmandat münden, dessen Eckwerte auch bereits festgelegt wurden.

In dieser Situation, davon ist Ihre Kommission überzeugt, wäre das Unterbreiten eines Entwurfes für einen Bundesbeschluss, wie das die Motion des Nationalrates möchte, in diesem Prozess nicht etwa hilfreich, sondern würde zunächst zu langwierigen Parlamentsdebatten führen. Mit grosser Wahrscheinlichkeit würde das die Gespräche mit der EU dann auch nicht beschleunigen, sondern verlangsamen und folglich zu unnötigen Unsicherheiten führen, dies in einer Situation, in der die Lage ohnehin angespannt ist.

Die Kommission erachtet dies sowohl im Hinblick auf das Tempo der anstehenden Verhandlungen als auch in institutioneller Hinsicht als nicht sinnvoll, ist doch der Bundesrat in dieser Phase für die Verhandlungen zuständig. In den Augen der Kommission sollte das Parlament aber die Möglichkeit haben, eine inhaltliche Diskussion über den Bericht des Bundesrates, den ich vorhin vorgestellt habe, zu führen. Das wird dadurch gemacht, dass dieses Geschäft Ihnen eben heute, in der Herbstsession, unterbreitet wird.

Ich beantrage Ihnen namens der Kommission, die Motion abzulehnen.