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Silberschmidt Andri · Nationalrat · 2023-09-28

Silberschmidt Andri · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2023-09-28

Wortprotokoll

Unser Gesundheitswesen ist eines der besten der Welt, nicht nur, was die Qualität der Behandlungen betrifft, sondern auch betreffend Zugänglichkeit. Während man, je nachdem wie viel Geld man hat, in anderen Ländern auf dem europäischen Kontinent Monate, wenn nicht Jahre, auf eine Krebsbehandlung warten muss, hat man in der Schweiz nach einer Diagnose im selben Monat einen Behandlungstermin.

Bei allen politischen Projekten im Gesundheitswesen müssen wir darauf achtgeben, dass wir diese hohe Qualität und Zugänglichkeit erhalten und nicht gefährden. Doch diese Qualität hat ihren Preis. So sind die Prämien in den letzten Jahren prozentual stärker als die Löhne angestiegen, auch stärker als die gesamten Gesundheitskosten. Wesentliche [PAGE 2028] Kostentreiber sind die Alterung der Gesellschaft und der medizinisch-technologische Fortschritt. Auch hat die Prämiensteigerung unter anderem damit zu tun, dass immer mehr Eingriffe ohne Spitalübernachtung erfolgen, was zwar günstiger ist, aber voll zulasten der Prämienzahlenden geht. Die Kantone wurden somit verhältnismässig entlastet. Diese Problematik greift die parlamentarische Initiative Humbel 09.528, "Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung des Monismus", auf, die wir zu Beginn dieser Session im Rat behandelt haben.

Die steigenden Prämien sind auch darauf zurückzuführen, dass die Koordination der Gesundheitsversorgung nicht optimal ist. Nicht immer weiss zum Beispiel der Apotheker, was der Arzt oder das Spital gemacht hat, welche Medikamente bereits verabreicht worden sind. Das führt zu Doppelspurigkeiten und mehr Bürokratie, was wiederum zusätzliche, vermeidbare Kosten auslöst. Des Weiteren schränkt das heutige Gesetz beispielsweise Apotheker in ihrem Leistungsumfang stark ein. Sie dürfen zum Beispiel gewisse Impfungen nicht selbstständig abrechnen, auch wenn sie dies günstiger als Ärzte machen könnten.

Es gibt also verschiedene Kostentreiber im Gesundheitswesen, die wir angehen sollten. Schaffen wir das, wirkt dies kostendämpfend und senkt die Prämienlast.

Der Bundesrat hat am 7. September 2022 zuhanden des Parlamentes das sogenannte Kostendämpfungspaket 2 verabschiedet. Dieses beinhaltet einen bunten Strauss an Massnahmen. Ein Teil der Massnahmen entstammt dem sogenannten Expertenbericht Diener, ein anderer Teil der Massnahmen sind Umsetzungsvorschläge aus insgesamt dreizehn Parlamentsaufträgen. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat sich bei dieser Vielfalt an Vorschlägen früh die Frage gestellt, welche Massnahme wie viel Kostendämpfung bringt, denn in einem Kostendämpfungspaket muss die Kostendämpfung im Fokus stehen.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit musste feststellen, dass in der Botschaft eine detaillierte Regulierungsfolgenabschätzung fehlt. Es war also nicht ersichtlich, welche Massnahmen welchen Spareffekt bringen würden. Im Gegenteil, wir befürchteten, dass gewisse Massnahmen sogar eine Kostensteigerung zur Folge hätten. Wir waren der Verwaltung dankbar, dass sie unserem Wunsch nachkam, eine detaillierte Regulierungsfolgenabschätzung zu machen. Diese hat aufgezeigt, dass der Grossteil des relativ sicheren Einsparungspotenzials in den Preismodellen bei den Medikamenten liegt.

Für die Mehrheit der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit war und ist klar, dass Nichtstun keine Lösung ist. Auch wenn wir mit einigen Elementen, welche der Bundesrat vorgeschlagen hatte, nicht einverstanden waren, sind wir am 21. Oktober 2022 mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung auf die Vorlage eingetreten und haben einen Monat später, am 10. November 2022, einen Rückweisungsantrag mit 15 zu 10 Stimmen abgelehnt. Für die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit war klar, dass nach dem Eintreten einige Korrekturen am Gesetzentwurf vorzunehmen sind. Wir wollten konkrete Massnahmen integrieren, welche die Prämienlast nachweislich reduzieren.

Gerne komme ich auf die wichtigsten Änderungen im Paket zu sprechen:

1.[NB]Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit will die koordinierte Versorgung stärken, aber nicht mit einem neuen Leistungserbringer "Netzwerke". Neue Leistungserbringer hätten lediglich neue Bürokratie zur Folge. Um die Koordination zu verbessern, braucht es keine neuen Silos. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit sieht die Lösung woanders. Die Krankenkassen sollen in die Koordination mit eingebunden werden. Sie sollen beispielsweise die Möglichkeit erhalten, ihre Versicherten darauf hinzuweisen, dass sie anstelle eines teureren Originalpräparats auch ein günstigeres Generikum beziehen können. Solche Hinweise könnten die Kosten dämpfen.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit will weiter mit einer Kommissionsmotion Mehrjahresverträge ermöglichen. Dank einer längeren Bindung an die Krankenversicherung können nicht nur attraktivere Prämien angeboten werden, sondern diese vereinfacht es auch, echte Gesundheitsnetzwerke zu installieren. Die alternativen Versicherungsmodelle, welche bereits heute die Koordination unter den Gesundheitsakteuren fördern, sollen für die Schaffung von mehr Kostenwahrheit gefördert werden: Die Prämien sollen nicht auf Basis der Standardprämie mit freier Arztwahl und ordentlicher Franchise gerechnet werden, da diese Standardprämie immer weniger repräsentativ ist, weil immer weniger Menschen in der Schweiz ein solches Modell wählen. Die alternativen Versicherungsmodelle sollen in sich kostendeckend sein und nicht durch Maximalrabatte eingeschränkt werden. Teile der Kommission sind auch der Ansicht, dass der neue ambulante Tarif Tardoc die Koordinationsleistungen besser abbilden würde.

2.[NB]Leistungserbringer sollen mehr Kompetenzen erhalten, um Gesundheitsdienstleistungen günstiger als andere Leistungserbringer zu erbringen. So sollen Apotheker neue Leistungskompetenzen erhalten, um die Hausärzte zu entlasten; auch die Hebammen sollen ihre Leistungen niederschwellig erbringen können. Von diesen Massnahmen verspricht sich die Kommission insgesamt eine kostendämpfende Wirkung. Im Falle der Apotheker beispielsweise sollen eine bessere Früherkennung von Krebs und weniger Multi- und Fehlmedikationen möglich werden. Somit könnten unnötige Arztbesuche vermieden werden. Im Falle der Hebammen soll die heutige Praxis präzisiert werden, sodass sie ihre Leistungen für Mutter und Kind niederschwellig erbringen können.

3.[NB]Die Kommission will brachliegendes Potenzial in der Digitalisierung aktivieren. Einerseits sollen die Grundlagen für eine digitale Versichertenkarte geschaffen werden, andererseits soll die Rechnungsübermittlung neu ausschliesslich digital erfolgen, sofern der Patient nicht ausdrücklich eine Papierversion wünscht.

4.[NB]Der Zugang zu Medikamenten soll verbessert und Preisrabatte sollen gesetzlich verankert werden. Wir fordern, dass innovative Medikamente ab dem Tag der Zulassung in der Schweiz auf dem Markt verfügbar sind und dass die sogenannten Preismodelle, die es bereits heute gibt, eine gesetzliche Grundlage erhalten. Wir ergänzen den Entwurf des Bundesrates zu den Preismodellen mit dem Vorschlag, eine unabhängige Expertengruppe einzusetzen, und mit der Forderung, einen Beitritt zur sogenannten Beneluxa-Initiative zu prüfen. Weiter soll eine differenzierte Prüfung von Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit ermöglichen, dass Medikamente mit sehr tiefen Preisen oder solche, bei denen ein Versorgungsengpass besteht, von der periodischen Preisüberprüfung ausgenommen werden.

Schliesslich soll die Änderung des KVG im Rahmen des Kostendämpfungspakets 2 dafür genutzt werden, die Kostenbeteiligung bei Schwangerschaften neu zu regeln: Heute sind Leistungen ab der 13. Schwangerschaftswoche von der Franchise und dem Selbstbehalt ausgenommen. Diese Befreiung von der Kostenbeteiligung soll neu ab Beginn der Schwangerschaft gelten. Es sollen alle Kosten, unabhängig vom Verlauf einer Schwangerschaft, übernommen werden. Diese Änderung wurde in zwei Motionen unseres Rates sowie in mehreren Standesinitiativen gefordert, weshalb wir sie im Rahmen dieses Pakets umsetzen, auch wenn sie wahrscheinlich keine kostendämpfende Wirkung hat.

Sie merken: Ihre Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat in den letzten elf Monaten intensiv am Kostendämpfungspaket 2 gearbeitet und ist überzeugt, mit den vorgeschlagenen Massnahmen einen wichtigen Beitrag zur Kostendämpfung leisten zu können.

Aus diesem Grund bitte ich Sie im Namen der Mehrheit Ihrer Kommission, auf dieses Geschäft einzutreten. Besten Dank.