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Cassis Ignazio · Bundesrat · 2023-09-28

Cassis Ignazio · Bundesrat · Tessin · 2023-09-28

Wortprotokoll

Ich nutze die Gelegenheit, um Ihnen ein Update dazu zu geben, was wir in den letzten Monaten alles gemacht haben.

Wie Sie wissen, haben wir derzeit als nicht permanentes Mitglied im UNO-Sicherheitsrat Einsitz. Damit hat sich unser Einsatz zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit intensiviert. Der Bundesrat fordert in New York und den Hauptstädten der Mitglieder des Sicherheitsrates die Einsetzung einer Ombudsperson - wie das die Motion auch wünschte -, an die sich Personen und Unternehmen wenden können, um sich von Sanktionslisten des Sicherheitsrates streichen zu lassen. Bisher ist dies, Sie wissen es, nur für das Sanktionsregime gegen Al-Kaida und den Islamischen Staat möglich, hingegen nicht für die anderen Sanktionsregimes.

Auf meine Initiative hin hat eine Gruppe gleichgesinnter Staaten dem Sicherheitsrat im November 2022 anhand des Beispiels des Sanktionsregimes betreffend Haiti konkrete Vorschläge zur Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien unterbreitet. Der Sicherheitsrat beschloss in der Folge, Anträge auf Streichung von der Liste durch die Ombudsperson prüfen zu wollen. Im Juni dieses Jahres gelangte die Gruppe erneut an den Sicherheitsrat und forderte weitere Verbesserungen. Dabei wies sie auf ein neues Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union hin, in dem dieser, gleich wie früher schon der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, seine Zuständigkeit zur Überprüfung der Willkür von UNO-Sanktionen bestätigt.

Der fehlende Rechtsschutz auf UNO-Ebene führt dazu, dass gelistete Einzelpersonen und Organisationen vor nationalen und regionalen Gerichten klagen können. Dies führt zu einer uneinheitlichen Umsetzung von UNO-Sanktionen, und die Schweiz ist betroffen davon. Das wollen wir mit der Einsetzung einer UNO-Ombudsperson in allen relevanten Sanktionsregimes beheben.

Wir haben, wie gesagt, mehrere Initiativen ergriffen, und am Ende geht es nicht vorwärts wegen der Blockade durch einzelne Machtstaaten, die dies wahrscheinlich aus mehreren Gründen eben nicht wollen. Dennoch: Steter Tropfen höhlt den Stein, und wir sind überzeugt, dass wir so weiterfahren sollten. Ob die Frist der Motion verlängert wird oder nicht, der Bundesrat wird auf dieser Linie bleiben.