Glarner Andreas · Nationalrat · 2023-09-28
Glarner Andreas · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-09-28
Wortprotokoll
Sie wollten die Kosten dämpfen. Wenn Sie mit "dämpfen" eine Kochmethode meinen, dann haben Sie das Ziel nicht erreicht. Wenn Sie "dämpfen" im technischen Sinn verstehen, dann meinen Sie ein etwas weniger hartes Aufschlagen. Mit dem Dämpfen der Kosten würden Sie also wohl deren Anstieg dämpfen, diesen aber keineswegs verhindern.
Mit dieser Vorlage spart man keinen einzigen Franken. Sie dämpfen also nicht mal den Preisanstieg. Aber es tönt gut, und der geneigte Steuer- und Prämienzahler soll ja etwas beruhigt werden. Konkret soll der Prämienzahler mit dieser Vorlage wohl so über den Tisch gezogen werden, dass er die entstehende Reibungswärme als Nestwärme empfindet. Aber ebenso wenig, wie ein Zitronenfalter Zitronen faltet, werden Sie mit diesem Paket die Kosten wirklich dämpfen können.
Doch nun zu meinem Minderheitsantrag: Sehen Sie, bereits als ich in der SGK Einsitz genommen habe, habe ich mich gewundert, wie all die seltsamen Bestimmungen im KVG zustande gekommen sind. Einige - sehr viele - lassen sich mit dem Wirken der vertretenen Lobbyisten begründen, einige mit Geldgier und einige, idealerweise, mit Unwissen. Viele Bestimmungen wurden gemacht, um Kosten zu sparen, und die meisten davon - Gott sei es geklagt - brachten neue Kosten.
Genau so eine Bestimmung haben wir hier in Artikel 25 Absatz 2 Buchstabe h Ziffer 2. Bisher können Apothekerinnen und Apotheker nur Leistungen im Zusammenhang mit der Abgabe von ärztlich angeordneten Arzneimitteln erbringen. Die in Ziffer 2 vorgesehenen Leistungen sind zusätzliche Leistungen, unabhängig von der konkret benannten Arzneimittelabgabe. Auch wenn Sie hier gewährleisten wollen, dass die[NB]Einführung von neuen Apothekerleistungen kostenneutral erfolgt, ist die Umsetzung eine Unmöglichkeit. Es wird Ihnen nicht gelingen, bezüglich der Kostenkompensation Einsparungen zu beweisen, denn es fehlt einerseits der Bezug zur mengenabhängigen Vergütung, andererseits fallen die tatsächlichen Einsparungen meistens in einem anderen Bereich wieder an. Das ist ja auch kaum nachvollziehbar. Der Nachweis der Kostenentwicklung ist allgemein schwierig.
Wir müssen aber auf eine Ausweitung der Apothekerkompetenzen verzichten, denn es ist nicht klar, welche Leistungen darunterfallen würden. Klar ist, dass damit erneut Tür und Tor für noch mehr abrechenbare Leistungen geöffnet würden. Wenn Sie mit dieser Vorlage also tatsächlich keine neuen, zusätzlichen Kosten generieren wollen, dann begrenzen Sie bitte zumindest hier zusammen mit uns Artikel 25 Absatz 2 Buchstabe h Ziffer 2 auf die ursprüngliche Version des Bundesrates.