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preparatory:AB 328701

Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2023-09-28

Wortprotokoll

Ich spreche hier zu einzelnen Bestimmungen in Block 1.

Bei Artikel 25 Absatz 2 Buchstabe h Ziffer 2 geht es darum, dass Leistungen, die in Apotheken erbracht werden, klar definiert und vor allem auch ausgeweitet werden können. Wir sind der Ansicht, dass dies sinnvoll ist. Bereits heute können medizinische Leistungen in Apotheken bezogen werden, beispielsweise Impfungen. Wir erfahren dadurch, im Sinne auch einer Effizienzsteigerung, eine Entlastung des Gesundheitswesens. Es ist nicht nötig, dass Sie für solche Behandlungen zwingend eine Arztpraxis aufsuchen müssen. Wir entlasten damit auch die Arztpraxen, indem wir den Apothekerinnen und Apothekern diese Kompetenzen übertragen, und das ist sicher richtig.

Bei Artikel 29 Absatz 2 Buchstaben a, b und f sowie Buchstabe e geht es darum, die Kompetenzen von Hebammen klar zu definieren. Es ist richtig, dass man den Hebammen hier mehr Kompetenzen zusprechen will. Sie sind dafür ausgebildet und bei der Geburt eines Kindes ohnehin anwesend. Es ist zudem sicher effizienter für das System, aber letztlich auch kostengünstiger und nicht zuletzt praktischer, wenn eine Mutter für bestimmte Leistungen eben nicht extra eine Kinderarztpraxis aufsuchen muss, sondern die Leistungen von der Hebamme beziehen kann. Als Beispiele wurden jetzt [PAGE 2043] immer wieder die Blutabnahme beim Neugeborenen oder die Anwendung eines Schmerzmittels im Wochenbett genannt. Auch dies soll ohne ärztliche Anordnung erfolgen können; die Hebamme ist hierfür ausgebildet und kompetent. Abgesehen davon fehlen in den Kinderarztpraxen die entsprechenden Ressourcen.

Man kann damit auch wirklich zu einer Entlastung des Systems beitragen. In der Praxis wird das im Übrigen bereits so gehandhabt. Es ist nun einfach nötig, dass wir das im Gesetz entsprechend konkretisieren und definieren, weil es in der Vergangenheit immer wieder Schwierigkeiten bei der Abrechnung mit Versicherern gegeben hat. Wir werden hier immer der Mehrheit folgen respektive den Einzelantrag Wismer Priska unterstützen.

Dann komme ich zu Artikel 37a mit der Minderheit Maillard. Ich habe es bereits in meinem Eintretensvotum gesagt, hier geht es um die koordinierte Versorgung. Der Bundesrat schlägt vor, dass hier eine neue Regulierung für die koordinierte Versorgung in das Gesetz aufgenommen wird. Wir folgen hier der Mehrheit, das heisst, wir lehnen den Minderheitsantrag Maillard ab, der dem Bundesrat folgen will, weil wir entschieden der Meinung sind, dass es diese Bestimmung nicht braucht. Die integrierte, koordinierte Versorgung ist sinnvoll, sie ist wichtig, sie ist die Lösung der Zukunft. Aber das ist heute bereits möglich, es gibt bereits entsprechende Modelle. Diese Modelle müssen sich gemäss dem Bedarf organisieren und bilden können. Es ist nicht zielführend und nicht denkbar, im Gesetz nun genau eine Lösung dafür vorzuschreiben, wie das organisiert sein muss, und diese zudem mit kantonalen Leistungsaufträgen zu versehen. Das braucht es hier definitiv nicht, es ist eine klare Überregulierung.

Dann zu Artikel 42 Absatz 3 mit der Minderheit de Courten: Wir teilen hier die Ansicht, die bereits von meinen Vorrednern geäussert wurde, dass es nicht zielführend ist, wenn die Ärztinnen und Ärzte diesen zusätzlichen administrativen Aufwand betreiben müssen, indem sie Beginn und Ende einer Konsultation notieren. Kollege Mäder hat sehr gut ausgeführt, warum das nicht sinnvoll ist.

Schliesslich komme ich zu Artikel 56 Absatz 1bis mit der Minderheit Wasserfallen Flavia. Hier fordert die Mehrheit richtiger- und sinnvollerweise, dass Versicherer mit ihren Versicherten in Kontakt treten können, wenn sie gewisse Feststellungen machen. Dies ist der Fall, wenn sie zum Beispiel konkret sehen, dass immer ein Originalpräparat bezogen wird, es sich hier offenbar um eine chronische Erkrankung handelt - ein Beispiel ist eine Diabetes-Erkrankung - und es in diesem Bereich ein Generikum gäbe, das deutlich kostengünstiger wäre. Heute dürfen die Versicherer das nicht mehr machen, weil es keine gesetzliche Grundlage dafür gibt. Die Chefin der CSS, Frau Colatrella, hat sich gestern diesbezüglich in den Medien geäussert. Sie sagte, dass damit ursprünglich Einsparungen von jährlich mehreren Millionen Franken erzielt werden konnten, indem die Versicherten darauf aufmerksam gemacht wurden, dass sie Generika statt Originalpräparate beziehen könnten. Es ist also keine Einmischung in die Krankheitsgeschichte der Versicherten, sondern eine sinnvolle Unterstützung und Sparmassnahme.

In diesem Sinne werden wir hier der Mehrheit folgen, die dies fordert. Im Übrigen werden wir auch die beiden vorgeschlagenen Motionen unterstützen.

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