Engler Stefan · Ständerat · 2023-09-28
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-09-28
Wortprotokoll
Der Kommissionssprecher hat umfassend die Motivation für diesen Vorstoss begründet und auch die Zustimmung zur Motion durch die vorberatende Kommission erläutert sowie die Meinungen der eingeladenen Experten in die Diskussion eingebracht.
An und für sich ist die Frage einfach, die Lösung wird allerdings nicht so einfach sein. Die Frage wird nämlich an den Bundesrat adressiert: Die Politik solle der Praxis über die Gesetzgebung, sei es in einem Gesetz oder in einer Verordnung, sagen, wann ein Mietzins missbräuchlich ist und wann ein Mietzins noch rechtlich korrekt ist.
Es wurde gesagt: Das Urteil des Bundesgerichtes aus dem Jahr 2020 lässt die Frage offen, wie hoch die zusätzliche Nettorendite maximal ausfallen darf, wenn der Referenzzinssatz für Hypotheken 2 Prozent übersteigt. Wir wissen, heute sind wir bei 1,5 Prozent; man hätte es vor zwei, drei Jahren kaum für möglich gehalten, dass sich eine solche Entwicklung einstellt. Ist nun nach dieser oben zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtes eine Rendite in Höhe des [PAGE 985] Referenzzinssatzes plus 2 Prozent oder nach der früheren Rechtsprechung eine Rendite von 0,5 Prozent über dem Referenzzinssatz zulässig? Diese Frage wird sich dann stellen, wenn der Referenzzinssatz 2 Prozent erreicht hat. Oder, und hier knüpft die Motion an, sollte stattdessen ein Mittelweg zwischen diesen beiden Entscheidungen des Bundesgerichtes gefunden werden?
Die angehörten Experten teilten meine Auffassung, dass es im Interesse der Rechtssicherheit liegt, und zwar für die Vermieterschaft wie für die Mieterschaft und für Investoren, verlässlichere Antworten darauf zu finden, die von der Politik gegeben werden und nicht viele Jahre später im Anfechtungsverfahren durch die Gerichte. In der Anhörung wurde uns auch erläutert, dass sich die rechtlichen Normen und die dazugehörenden Gerichtsurteile zu missbräuchlichen Mietzinsen von Wohn- und Geschäftsräumen ohne erkennbares Konzept über die letzten hundert Jahre entwickelt hätten. Leitlinien dafür fehlen heute noch. Zudem habe nie eine nennenswerte politische oder wirtschaftswissenschaftliche Reflexion darüber stattgefunden. So seien ursprünglich Konzepte, die auf Renditen basierten, durchwegs tel quel tradiert und fortgeschrieben worden, losgelöst und gänzlich unabhängig von der Prinzipienfrage "Kostenmiete versus Marktmiete". Demnach ist die Einführung einer zukunftsgerichteten Lösung durch die Politik nötig, wünschbar und unverzichtbar. Dies dient der Rechtssicherheit.
Die Frage ist relativ einfach, die Antworten werden schwierig sein. Allerdings glaube ich, dass wir uns vor dieser Frage nicht drücken dürfen und das Problem ergebnisoffen beleuchten müssen.