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Weichelt Manuela · Nationalrat · 2023-09-28

Weichelt Manuela · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2023-09-28

Wortprotokoll

Für die grüne Fraktion sprechen wir jetzt über das "Krebsgeschwür" der Vorlage. Artikel 52c KVG ruft mit der Bestimmung zur Vertraulichkeit von Informationen betreffend Rückerstattungen, mit dieser Intransparenz, fast schon zur Korruption auf.

25 Prozent der Ausgaben der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gehen in den Bereich Medikamente. Von 1000 Franken, welche die Krankenkasse für Medikamente bezahlt, gehen 900 Franken als Profit an die Pharmaunternehmen. Das Parlament hat verschiedene Vorstösse für die Stärkung des Öffentlichkeitsgesetzes gutgeheissen. Der Antrag des Bundesrates für einen neuen Artikel 52c ist ein Angriff auf das Öffentlichkeitsgesetz. Der Bundesrat möchte den Zugang zu Informationen zur Höhe, zur Berechnung und zu den Modalitäten von Rückerstattungen bei Preismodellen in Zukunft verweigern können.

Der Bundesrat möchte einerseits den Zugang zur Information bezüglich der Höhe der Rückerstattung, das heisst beispielsweise bezüglich der Höhe des Betrags, den die Inhaberin der Zulassung dem Versicherer oder dem Fonds für Rückerstattungen für ein Arzneimittel zurückerstattet, vom Öffentlichkeitsgesetz ausnehmen. Andererseits will der Bundesrat auch den Zugang zur Berechnung von Rückerstattungen ausnehmen. Davon betroffen wären auch die Herleitung und die Festlegung der Rückerstattungen. In diesem Zusammenhang würde insbesondere der Zugang zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit bzw., im Arzneimittelbereich, der beiden Preisbildungskriterien - Auslandspreisvergleich und therapeutischer Quervergleich - ausgeschlossen. Der Bundesrat möchte, dass nicht auf die konkrete Höhe der Rückerstattungen geschlossen werden kann. Schliesslich würde der Zugang zu Informationen betreffend Modalitäten im Zusammenhang mit der Rückerstattung verweigert.

Vertrauliche Preismodelle wirken nicht kostendämpfend; im Gegenteil, die administrativen Kosten steigen. Schaufensterpreise dienen der Gewinnmaximierung im Ausland. Wir müssen aber auch Solidarität mit dem Ausland zeigen. Deals mit der Pharmaindustrie, welche mit den Krankenversicherungsprämien und den Selbstbehalten bezahlt werden müssen, dürfen nicht sein, schon gar nicht ohne Transparenz gegenüber den Konsumentinnen und Konsumenten, die das bezahlen müssen.

Dies war auch der Antrag der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates. Die demokratische Kontrolle darf nicht ausgehebelt werden. Mit der Aushöhlung des Öffentlichkeitsprinzips wird ein Widerspruch zur Zweckbestimmung des Öffentlichkeitsgesetzes geschaffen. Dagegen wehrten sich in der Vernehmlassung die grüne Fraktion und genauso der Kanton Thurgau sowie der Edöb.

Wir stehen ein für Kostentransparenz im Gesundheitswesen. Der Bundesrat aber betreibt mit der fehlenden Transparenz Wirtschaftspolitik und greift in den Wettbewerb ein. Zudem macht sich der Bund erpressbar. Die Grünen stehen ein für Transparenz und nicht für geheime Deals.

Besten Dank für die Unterstützung der Minderheit II (Weichelt) betreffend Transparenz.