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Stöckli Hans · Ständerat · 2023-09-28

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-09-28

Wortprotokoll

Das Wohnen, das Zuhause-Sein, ist einer der wichtigsten Pfeiler einer gerechten Gesellschaft. Ich kann mich noch gut erinnern: Als ich von meinem Vorgänger in Biel auf das Wohnen angesprochen wurde, sagte er mir, dass das für einen Sozialdemokraten eine sehr schwierige Entscheidung sei. Soll man Mieter werden? Dann wird man abhängig von einer Vermieterschaft, die möglicherweise auch Druck auf die politische Tätigkeit ausüben kann. Soll man Mitglied einer Wohnbaugenossenschaft werden? Ja, dann nimmt man aber den anderen einen Platz in einer günstigeren Wohnung weg. Oder soll man Eigentümer werden? Ich habe mich für den dritten Weg entschieden, und der ist leider der wirtschaftlich beste.

In unserem Land ist der Eigentümer, der in seinem eigenen Haus oder seiner eigenen Wohnung wohnt, gegenüber dem Mieter bessergestellt, obwohl Artikel 109 unserer Bundesverfassung sagt: "Der Bund erlässt Vorschriften gegen Missbräuche im Mietwesen, namentlich gegen missbräuchliche Mietzinse [...]." Artikel 269 OR präzisiert, was damit gemeint ist, nämlich: "Mietzinse sind missbräuchlich, wenn damit ein übersetzter Ertrag aus der Mietsache erzielt wird [...]." Leider Gottes haben wir insbesondere in der letzten Zeit feststellen müssen, dass eben ein Grossteil der Mietzinse übersetzt ist. Die Situation ist dramatisch. Seit 2008 sind die [PAGE 988] Mieten in der Tiefzinsphase nur gestiegen, und dies, obwohl diese Zinsen hätten sinken sollen.

Wir haben uns heute mit der Annahme der Motion Engler eine gewisse Klarheit verschaffen wollen, aber das ist ja nur ein kleiner Schritt. Mit meiner Motion möchte ich den Bundesrat beauftragen, die Gesetzgebung so anzupassen, dass Kantone und Gemeinden periodisch und stichprobenartig kontrollieren können, ob die Miet- und Pachtzinsen auf[NB]ihrem[NB]Gebiet[NB]gesetzeskonform, d.[NB]h. eben nicht missbräuchlich, sind.

Heute liegt die Verantwortung für die Kontrolle dieser Missbräuchlichkeit alleine auf den Schultern der Mieter. Oft wird ein solcher Mietzins nicht angefochten. Einerseits haben die Mieter dafür zu wenig Zeit, andererseits ist ein Risiko damit verbunden. Verschiedene Umfragen zeigen, dass Anfechtungen aus Angst der Mieter vor Konflikten mit ihren Vermietern nicht gemacht werden, oder es fehlt eben die Zeit. Deshalb stellt sich die Frage, ob man nicht ein zusätzliches Instrument, einen zusätzlichen Mechanismus schaffen sollte, welcher den Kantonen die Kontrolle der Mietzinse ermöglicht, wenn sie das wünschen. Ich sage es nochmals: Das Mieten ist einer der wichtigsten Pfeiler einer sozialen, gerechten Gesellschaft.

Nun sagt der Bundesrat in seiner Antwort, die Kontrolle durch die Kantone sei ja heute schon möglich. Sie haben aber, Herr Bundesrat Parmelin, gestern im Nationalrat ausgeführt, dass das schon stimme, faktisch gebe es die Möglichkeit, aber bisher habe nur ein einziger Kanton, der Kanton Waadt, von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Dementsprechend kann man nicht sagen, dass dieses Instrument die volle geforderte Wirkung hat. Es ist sehr kompliziert, einseitig und erlaubt keine Überprüfung ausserhalb der heutigen Systeme. Deshalb wäre es klug, denke ich, wenn man diesem Vorstoss zum Durchbruch verhelfen würde und man es den Kantonen durch eine Bundesgesetzgebung ermöglichen würde, alternative und zusätzliche Kontrollen der Mietpreise ausserhalb eines gerichtlichen Kontrollverfahrens im Obligationenrecht anzuordnen.

Das ist der Grund, weshalb ich Sie bitte, der Motion 23.3840, "Ermöglichung einer regional differenzierten punktuellen und periodischen Mietpreiskontrolle", zuzustimmen.