Fässler Daniel · Ständerat · 2023-09-28
Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-09-28
Wortprotokoll
Ich möchte in aller Kürze zu drei der Motionen Stellung nehmen. Ich empfehle Ihnen, alle diese Vorstösse abzulehnen.
Ich beginne ganz kurz mit der Motion Sommaruga Carlo 23.3949, "Dringliche Massnahme. Mietzinsexplosion stoppen". Die Motion ist betitelt mit dem Begriff "Mietzinsexplosion". Ich glaube, dieser Begriff ist zu reisserisch und irreführend. Wir haben die Situation, dass bei steigenden Referenzzinssätzen die Mieten steigen. Das ist auch so vorgesehen im Mietzinsmodell des Bundes, das dem Mietrecht zugrunde liegt. Es ist aber meines Erachtens falsch, von einer Mietzinsexplosion zu reden.
Artikel 13 der Verordnung, welcher vorgibt, um wie viel der Mietzins erhöht werden kann, wenn der Referenzzinssatz um einen Viertel steigt, habe ich vorhin bei der Motion Engler 22.4448 angesprochen. Das basiert auf einem Mietzinsmodell, das der ganzen Mietrechtsthematik zugrunde liegt. Das Mietzinsmodell trifft eine theoretische Annahme, die auf Fakten basiert, dass nämlich in der Regel die Kosten, die einem Mietzins unterlegt sind, zu 70 Prozent Kapitalkosten und zu 30 Prozent Kosten für Unterhalt, Verwaltung und Amortisation sind. Bei den Kapitalkosten gibt es die Annahme, dass 40 Prozent Eigenkapital und 60 Prozent Fremdkapital investiert sind. Wenn die Zinsen für das Fremdkapital steigen, dann steigen auch die Kosten für die Eigentümer und die Vermieter. In diesem Sinne sollen sie das Recht haben, und das sagt die Verordnung, dass entsprechend auch der Mietzins erhöht werden darf.
Zur Motion von Kollege Stöckli: Sie haben zu Beginn Ihres Votums eigentlich ein Plädoyer für die Wohneigentumsförderung gehalten, indem Sie gesagt haben, das sei das beste Modell, das sich auch bei Ihnen persönlich bewährt habe. Ich erinnere daran - wir vergessen das manchmal etwas -, dass Artikel 108 der Bundesverfassung explizit dem Bund den Auftrag gibt, den Wohnungsbau und den Erwerb von Wohnungs- und Hauseigentum, das dem Eigenbedarf Privater dient, zu fördern. In diesem Sinne sollten wir immer beide Aufgaben des Bundes beachten: Er hat dafür zu sorgen, dass keine missbräuchlichen Mietzinsen erhoben werden, aber er hat auch das Wohneigentum zu fördern.
Mit Ihrer Motion wählen Sie grundsätzlich einen sympathischen Ansatz, indem Sie einen föderalistischen Ansatz wählen und sagen, dass die Kantone und Gemeinden dies tun können sollen, wenn sie dies tun wollen. Die Crux liegt einfach darin, was Sie dann den Gemeinden und Kantonen konkret als Möglichkeit einräumen wollen. Ich erinnere daran, dass wir vor einem Jahr in unserem Rat die parlamentarische Initiative Sommaruga Carlo 21.476, "Periodische Revision der Renditen auf Mieteinnahmen bei Wohnimmobilien zur Sicherstellung des gesetzlichen Zustands", berieten und ihr mit 29 zu 12 Stimmen deutlich keine Folge gaben. Auch dort ging es um periodische Mietzinskontrollen. Die Crux liegt darin, dass eine Mietzinskontrolle, so, wie Sie sie sich vorstellen, keine einfache Angelegenheit ist. Wer bereits einmal eine Mietzinsrenditeüberprüfung gemacht oder begleitet hat, weiss, dass es im Einzelfall eine hochkomplexe, schwierige Aufgabe ist, nach der sogenannten absoluten Berechnungsmethode die zulässige Rendite zu ermitteln, und zwar für die betreffende Wohnung, nicht für die Liegenschaft.
Wenn Sie sagen, es sei zu kontrollieren, ob die Miet- und Pachtzinsen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, dann muss ich Ihnen sagen, dass es im Gesetz keine Anforderungen gibt, die die Rendite definieren. Das haben wir vorhin festgestellt, das ist eben heute dem Bundesgericht überlassen. Das heisst, die Kantone und Gemeinden wüssten eigentlich kaum, wie sie diese Rendite dann zu berechnen hätten. Ich glaube, wir tun gut daran, das wie in der Vergangenheit der Praxis, den Schlichtungsbehörden und den Gerichten zu überlassen und nicht eine staatliche Kontrolle einzuführen. Ich begrüsse es aber sehr, dass die Motion Engler angenommen wurde, die immerhin versucht, mehr Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen.
In diesem Sinne kann ich es bei der Motion Crevoisier Crelier relativ kurz machen. Sie verlangt ein Moratorium, bis eine solche automatische Kontrolle des maximal zulässigen Ertrages umgesetzt ist. Damit geht sie noch über das hinaus, was Kollege Stöckli verlangt. Sie verlangt faktisch dasselbe, was Kollege Sommaruga vor einem Jahr verlangt hatte und was von unserem Rat deutlich abgelehnt wurde.
In diesem Sinne empfehle ich Ihnen, die Vorstösse abzulehnen.