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Graf Maya · Ständerat · 2023-09-28

Graf Maya · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2023-09-28

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, die Motion 23.3954, "Massnahmen zugunsten preisgünstiger Wohnungen gemäss Wohnraumförderungsgesetz", anzunehmen, und zwar aus folgenden Gründen: Die heutige Situation auf dem Wohnungsmarkt ist besorgniserregend, und viele Haushalte müssen einen hohen Anteil ihres Einkommens für die Wohnkosten aufwenden. In dieser Situation ist es unverständlich, wenn nicht einmal die bestehenden Instrumente angewendet werden. Mit der Umsetzung des bestehenden Gesetzes, des Wohnraumförderungsgesetzes, könnte nämlich rasch ein Beitrag geleistet werden.

2003 wurde das totalrevidierte Wohnraumförderungsgesetz in Kraft gesetzt. Das Gesetz sieht verschiedene Massnahmen vor, um den preisgünstigen und gemeinnützigen Wohnungsbau zu fördern. Seither wurden in höherem finanziellem Umfang Hilfen zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus mit dem Fonds de Roulement und Bürgschaften realisiert. Die Massnahmen zugunsten des preisgünstigen Wohnraums wurden dagegen nie umgesetzt. Das ist unverständlich. Denn gemäss Gesetz können konkrete Bauprojekte ebenfalls mit zinsfreien oder zinsgünstigen Krediten unterstützt werden. Dabei müssen sich diese Vermieterinnen und Vermieter an eine strengere Kostenmiete halten, und für die Wohnungen gelten Vorschriften. So sollen diese Wohnungen Mietenden zur Verfügung stehen, die eben kein grosses Einkommen haben.

Diese Vorschriften gelten, bis die Darlehen zurückbezahlt sind. Für die Darlehen können sich gemeinnützige Wohnbauträger bewerben, aber - und das ist das Interessante - auch private Investoren. Auch sie können dazu beitragen, preisgünstigen Wohnraum zu schaffen. Aber leider wurde dieser Teil des Gesetzes bis heute nie umgesetzt. Bis heute gab es nie einen Kredit, um diese Darlehen auch ausschütten zu können.

Der Bundesrat wie auch das Parlament haben seit 2003 diesen Teil des Gesetzes schlicht ignoriert. Dabei haben diese Darlehen eine konkrete, positive Wirkung: Sie vergünstigen Wohnungen, sie garantieren, dass die Kostenmiete durchgesetzt wird, und sie sind zielgerichtet, weil in diesen Wohnungen Personen mit kleinen Einkommen leben. In der Stadt Zürich wird dieses Modell bereits angewendet, und es hat [PAGE 989] durchaus positive Effekte. Würde der Bund diese Hilfe reaktivieren, hätte das auch positive Effekte auf andere Kantone; viele kennen nämlich das gleiche Instrument in ihren Wohnbauförderungsgesetzen, wenden es aber ebenfalls nicht an. Bundeshilfen wären für die Kantone ein Anstoss, in dieser sehr schwierigen Zeit für die Mieterschaft in unserem Land ebenfalls aktiv zu werden.

Die Einführung dieser Darlehen zugunsten des preisgünstigen Wohnungsbaus ist also eine Massnahme, die bereits im Gesetz verankert ist und die somit rasch umgesetzt werden könnte. Es ist sehr bedauerlich, dass der Bundesrat in seiner Stellungnahme einmal mehr auf Zuwarten plädiert und nicht einmal jene Instrumente aktiviert, die bereits vorhanden sind. Die Mieten steigen stark, und im Dezember droht eine weitere Erhöhung des Referenzzinssatzes mit einer nochmaligen Mietzinspreissteigerung um mehrere Prozent. Es genügt also nicht, jetzt raschere Verfahren fürs Bauen zu prüfen oder eine Innenentwicklung zu forcieren. Das ist ja eine Daueraufgabe. Vielmehr muss der Bund jetzt endlich in der Wohnpolitik vorwärtsmachen, und er darf dieses Thema auch nicht den Städten und Agglomerationen zuschieben, die stark betroffen sind und seit Jahren händeringend nach Lösungen suchen.

Ich bitte Sie mit all diesen Argumenten, die auf dem Tisch liegen, der Motion zuzustimmen.