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Burkart Thierry · Ständerat · 2023-09-28

Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2023-09-28

Wortprotokoll

Bei diesem Vorstoss geht es um die Frage, ob Artikel 3 der Covid-19-Härtefallverordnung 2022, wo festgeschrieben ist, dass es verboten ist, Dividenden und Tantiemen auszuschütten, auch für Liquidationsgewinne gilt. Die Frage ist, ob es richtig ist, dass die Ausschüttung von Liquidationsgewinnen ebenfalls unter diese Bestimmung fällt. Die Motionärin möchte das - entgegen der Praxis der Verwaltung - nicht so handhaben. Der Bundesrat entgegnet in seiner Antwort indes, dass ein Liquidationsgewinn einer Gewinnausschüttung gleichzusetzen sei und daher einen Rückforderungsanspruch auslöse.

Ich bin der Auffassung, dass in dieser Motion Themen angesprochen werden, die es verdienen, vertieft zu werden. Da geht es zum Beispiel um die Frage, ob in der Praxis der Unterscheidung zwischen geschäftsmässig begründeten Vorgängen und Missbrauch genügend Beachtung geschenkt wird. Oder aber es geht um die Frage, ob die Handhabe in der Praxis gesellschaftsformunabhängig erfolgt oder ob es eine Ungleichbehandlung zwischen Personengesellschaften und juristischen Personen gibt.

Daher bin ich der Auffassung, dass es angezeigt ist und es diese Motion verdient, dass man sie in der Kommission noch vorberät, bevor wir sie hier zur Abstimmung bringen.

Ich beantrage daher Zuweisung an die Kommission.