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Schiesser Fritz · Ständerat · 2003-03-13

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-13

Wortprotokoll

Obwohl ich meine Interessen offengelegt habe, wie es das Geschäftsverkehrsgesetz verlangt, will ich es noch einmal tun. Ich bin Verwaltungsratspräsident eines KMU-Pharmaunternehmens. Selbstverständlich hängt dieser Antrag mit dieser Tätigkeit zusammen, weil man sich ja nicht vorstellen kann, dass es auch noch andere Überlegungen geben könnte, diesen Antrag zu stellen. Damit wäre meine Interessenbindung auf den Tisch gelegt.

Als ich den Antrag der Kommission gesehen habe, habe ich mir gesagt: Zwangssubstitution zum zweiten, zum dritten oder ich weiss nicht zum wievielten Male.

Dieser Antrag wurde in der Kommission offenbar gegen den Antrag des Bundesrates bzw. der Verwaltung angenommen. Die Kommission geht offenbar davon aus, dass es notwendig sei, nach mehreren negativen Entscheidungen wieder einen solchen Antrag aufzunehmen. Zwar wird mit diesem Artikel die von Volk und Ständen wuchtig verworfene "Denner-Initiative" nicht vollständig wieder aufgenommen - dort ging es um das jeweils preisgünstigste Medikament. Die Kommission beantragt aber immerhin einen ersten Schritt in diese Richtung. Das macht mich hellhörig. Ich möchte nur in Erinnerung rufen, dass alle Kantone und rund 70 Prozent der Stimmenden zu dieser Initiative Nein gesagt haben. Das spielt aber offenbar keine Rolle. Was ich befürchte - das sage ich ganz offen - ist der Umstand, dass wir heute nur den ersten Schritt tun.

Mit dem ersten Satz wird faktisch eine Zwangssubstitution von Originalprodukten durch Generika eingeführt. Bei gleicher Eignung sind preisgünstige - jetzt heisst es einfach nicht mehr: das preisgünstigste Arzneimittel - zu verordnen und abzugeben. Wann ist das Kriterium der gleichen Eignung erfüllt? Wer beurteilt diese Frage, der Arzt oder die Krankenkasse, oder ein Dritter? Was geschieht, wenn nicht ein preisgünstiges Medikament abgegeben wird, obwohl die Voraussetzung erfüllt wäre? Hat es dann der Patient mit Rückgriffsrecht auf den Arzt zu bezahlen? Der Substitutionszwang, wie er hier ganz sachte eingeführt wird, ist ein Eingriff in die Therapiefreiheit und in die Verantwortung des Arztes sowie in sein Verhältnis zum Patienten.

Im zweiten Satz spricht die Kommission die Wirkstoffverschreibung an. Eine solche Verschreibung ist, wie ich mir habe sagen lassen, bei einzelnen Krankheiten möglich. Die Zahl der Fälle dürfte aber nicht allzu gross sein. Dazu kommt, dass günstige Arzneimittel geeignet sein müssen, sonst ist der therapeutische Effekt eingeschränkt. Dazu kommt weiter, dass der Generikakuchen, auch wenn immer wieder das Gegenteil behauptet wird, im schweizerischen Markt doch relativ klein ist. Der Generikamarkt wächst aber stattlich an, das ist gut so.

Etwa 16 Prozent aller Medikamente könnten theoretisch durch Generika ersetzt werden. Wenn man von dieser Grössenordnung ausgeht, macht das theoretische Einsparvolumen noch etwa 100 Millionen Franken aus. Das ist beträchtlich. Dann müsste aber überall das preisgünstigste Arzneimittel abgegeben werden. Tatsächlich gibt es aber in höchstens der Hälfte der Fälle im Gesamtmarkt Generika. Dieser Anteil ist nicht aus bösem Willen der Produzenten so bescheiden. Häufig ist der Preis des Originalpräparates relativ tief, das heisst nicht sehr viel höher als der Preis des Generikums oder der Generika, was dazu führt, dass eigentlich niemand ein grosses Interesse hat, Generika zu vertreiben - es lohnt sich nicht. In anderen Fällen ist das Volumen im schweizerischen Markt viel zu klein, als dass sich eine Konkurrenzierung überhaupt lohnte. Das sind die entscheidenden Gründe, weshalb der Generika-Anteil nicht so weit anwachsen kann, wie er vom Angebot her theoretisch anwachsen könnte. Wir werden insbesondere aus diesen Gründen auch nie einen exorbitanten Anteil an Generika erreichen.

Fazit für mich: Der Antrag der Kommission bringt einen geringen Effekt, greift aber durch Zwang in die Therapiefreiheit des Arztes ein. Mit dieser Massnahme wird kein ins Gewicht fallender Beitrag zur Kosteneindämmung im Gesundheitswesen geleistet. Aber es wird damit ein Tabu gebrochen. Das Substitutionsrecht, wie wir es beschlossen haben, wird - ganz sachte, aber unverkennbar - durch einen Substitutionszwang ersetzt. Deshalb frage ich mich, was der nächste Schritt sein wird.

Ich beantrage Ihnen, es bei der heutigen Regelung zu belassen. Auch der Bundesrat war in der Kommission offenbar nicht Feuer und Flamme für diesen Antrag. Verwenden wir unsere Energie auf jene Bereiche im Gesundheitswesen, wo die grossen Brocken anstehen. Ich bitte Sie, diesen Absatz 5 zu streichen.