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Friedli Esther · Ständerat · 2023-09-28

Friedli Esther · Ständerat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-09-28

Wortprotokoll

Das Thema der Biodiversitätsförderflächen hat diesen Rat schon mehrmals beschäftigt. Beim indirekten Gegenvorschlag zur Trinkwasser-Initiative, dem sogenannten Absenkpfad Pestizide, hat der Bundesrat im Verordnungspaket für sauberes Trinkwasser und eine nachhaltigere Landwirtschaft beschlossen, ab 2024 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen auf der Ackerfläche obligatorisch auszuscheiden. Bereits im Frühling 2022 war klar, dass die Umsetzung schwierig wird. Denn die Idee wurde an irgendeinem Schreibtisch geboren, die Umsetzung war zu wenig durchdacht. Aufgrund des Ukraine-Krieges wurde die Einführung der Massnahme zum ersten Mal verschoben. Dann wurde die Einführung auf den 1. Januar 2024 geplant. Doch nun zeigt sich: Die Massnahme und ihre Ausführungsbestimmungen sind schwierig umzusetzen. Daher haben im Frühling 2023 Bio Suisse und der Schweizer Bauernverband eine Verschiebung um ein Jahr gefordert.

Mit meinem Vorstoss möchte ich dieses Anliegen von Bio Suisse, des Schweizer Bauernverbands sowie weiterer Organisationen unterstützen. Der Bundesrat sollte mit allen Beteiligten noch einmal über die Bücher gehen und erst dann eine Umsetzung planen. Ich glaube, wir sind uns alle einig: Der Erhalt von Biodiversität ist wichtig, und wir müssen ihr Sorge tragen. Aber mit Massnahmen, die nur in der Theorie, nicht aber in der Praxis funktionieren, wird es schwierig. Denn auch bei gut gemeinten Massnahmen gilt: Gut gemeint ist nicht immer gut.

Genau so eine Massnahme sind die 3,5 Prozent Ökoflächen auf dem Acker. Der Unmut bei den Betroffenen ist im Moment sehr gross. Trotz der geplanten Einführung auf den[NB]1.[NB]Januar 2024 bestehen überall offene Fragen und Unklarheiten: Was genau wird nun angerechnet, welche Massnahmen können einbezogen werden? Wenn der Bundesrat argumentiert, eine Verschiebung um ein Jahr würde gegen Treu und Glauben verstossen, dann muss ich sagen: Vielmehr verstossen die vielen offenen Punkte bei der Umsetzung gegen Treu und Glauben. So, wie die Sache im Moment ausgestaltet ist, werden zum Beispiel all die Bauernfamilien, die in der Vergangenheit bereits freiwillig viel für die Biodiversität gemacht haben - und davon gibt es ganz, ganz viele -, abgestraft, denn diese Massnahmen werden ihnen nicht angerechnet.

Wegen der vielen Unklarheiten wurden Wiesen gepflügt, die eigentlich kein Ackerland wären, damit sie danach wieder zu Biodiversitätsförderflächen umgewidmet werden können. So kann man die Massnahme umgehen, und das war ja sicher nicht die Idee des Erfinders.

Wir hören aus den Branchenverbänden, dass der Umfang der gemeldeten Ackerflächen grundsätzlich zurückgeht. Ein Grund ist, dass Bauern die Ackerbauflächen auf unter 3 Hektaren zurückfahren, weil sie damit die Massnahmen für die 3,5 Prozent nicht umsetzen müssen. Eine zusätzliche Erschwernis ist im Moment die bestehende Knappheit an Saatgut, namentlich für Buntbrachen. Dies haben mir die grössten Anbieter von Saatgut auch bestätigt. Doch wenn jetzt im September wegen fehlenden Saatguts keine Buntbrache angesät werden konnte, braucht es bis im Frühling sicher eine Gründüngung.

Sie sehen, es gibt eine grosse Menge an Unklarheiten. Das hat auch der Bundesrat gesehen, und deshalb schreibt er in seiner Antwort, dass er die Umsetzung und die Praxistauglichkeit im nächsten Jahr evaluieren will. Ich meine, da braucht es jetzt zuerst ein klares Innehalten und eine Aufforderung von unserem Rat an den Bundesrat, die Umsetzung dieser Massnahmen nochmals sorgfältig zu überdenken. Eine Sistierung der Massnahmen hat zudem auch keine finanziellen Auswirkungen auf die Betriebe, die bereits Massnahmen umgesetzt haben, denn diese Massnahmen sind bereits Bestandteil der Förderprogramme und werden gemäss Direktzahlungsverordnung den Betrieben angerechnet.

Im Bereich der Biodiversität brauchen wir Massnahmen, die die Bauernfamilien mittragen, deren Sinnhaftigkeit sie einsehen, die praxistauglich sind und die auch etwas bringen. Wir dürfen all diejenigen nicht abstrafen, die schon viel gemacht haben. Sonst werden sie entmutigt, sonst schaffen wir falsche Anreize, und damit helfen wir der Biodiversität am Ende überhaupt nicht. [PAGE 1005]

In diesem Sinne danke ich Ihnen, wenn Sie meine Motion unterstützen.