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Reichmuth Othmar · Ständerat · 2023-09-28

Reichmuth Othmar · Ständerat · Schwyz · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-09-28

Wortprotokoll

Auch ich bitte Sie, die Motion Friedli Esther zu unterstützen. Auch gehe ich gerne noch weiter und bitte den Bundesrat und das zuständige Bundesamt, ein so gewonnenes Jahr dazu zu nutzen, den Entscheid generell nochmals zu überdenken.

Die angesprochene Massnahme ist in der Praxis nicht abgestützt und wird auch nicht verstanden. Exemplarisch zeigt sich das bei den Fragen der Interpellation Graf Maya 23.3956, die wir heute Vormittag diskussionslos behandelt haben, vor allem aber bei den entsprechenden Antworten des Bundesrates. Selbst die Basis der Biobauern verlangt die Verschiebung und Überprüfung der Einführung dieser 3,5-Prozent-Regel bei Ackerböden.

Was macht man damit? Damit macht man 10[NB]000 Hektare Ackerland zu Blumenwiesen. Das kann man wollen, aber die Frage ist, ob das gerade in Bezug auf die Ernährungssicherheit sinnvoll ist. Vor allem müssen wir uns auch fragen, ob das zum jetzigen Zeitpunkt notwendig ist. Die Schweizer Landwirtschaft muss heute, um die ökologischen Anforderungen zu erfüllen, 7 Prozent ihrer Fläche als Ausgleichsfläche ausweisen. Aktuell sind es aber 19 Prozent. Auch klassische Ackerbaukantone übertreffen den geforderten Wert deutlich. Ebenfalls erfüllen 43 Prozent dieser Flächen die Qualitätsstufe II, und 78 Prozent aller Flächen sind sogar vernetzt. Also auch hier werden die geforderten Ziele bezüglich Qualität und Vernetzung deutlich übertroffen. So gesehen gibt es jetzt keinen Grund, an diesem unausgereiften, kurzfristig umgesetzten und in der Praxis nicht abgestützten Entscheid festzuhalten.

Ich kann Ihnen auch versichern, dass die Motion ohne Bedenken angenommen werden kann. Wir verstossen damit keineswegs gegen Treu und Glauben. Kollegin Friedli hat es ausgeführt: Die zusätzlichen Ausgleichsflächen, welche die Bauern bereits gesät oder umgesetzt haben, sind Bestandteil der Förderprogramme und damit abgegolten. Es gibt auch viele andere Bauern, die sich noch nicht darum gekümmert haben, noch nichts umgesetzt haben und sich erst noch damit befassen müssen. Für sie ändert sich eigentlich nichts. Insofern können wir hier ruhigen Gewissens ein Jahr mehr Bedenkzeit einräumen, uns dieser Sache nochmals vertiefter annehmen und uns mehr Zeit für die Umsetzung geben.

In diesem Sinne bitte ich Sie, die Motion anzunehmen.