Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2003-03-13
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-13
Wortprotokoll
Ich wäre eigentlich froh gewesen, Sie hätten das Wort zuerst Herrn Leuenberger gegeben. Dies hätte das Verständnis meines Antrages wesentlich erleichtert. Ich werde versuchen, meinen Antrag so zu präsentieren, dass Sie nachher wissen, worum es geht.
Ich hatte bereits in der Kommission Probleme mit diesem Artikel, habe aber damals keinen Minderheitsantrag gestellt.
Heute stelle ich einen modifizierten Antrag. Weshalb? Ich möchte kurz darstellen, worum es geht. Der Präsident der Kommission hat erläutert, dass es mehr koste, wenn das geltende KVG und die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) umgesetzt werden. Er hat die Mehrkosten für die Versicherer auf ungefähr 1 Milliarde Franken veranschlagt; ich würde sogar sagen, dass es gegen 1,2 Milliarden Franken sein werden. Wie uns in der Kommission vom BSV zu dieser Frage dargelegt worden ist, wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche für die dritte KVG-Revision ein Modell der Pflegefinanzierung erarbeiten sollte. Die ständerätliche SGK möchte den Betrag an die Pflege aber bereits jetzt [PAGE 209] festschreiben. Dabei - und da liegt mein Problem - differenziert sie aber nicht zwischen Betagtenpflege, d. h. Massnahmen an die Langzeitpflege, und ambulanter Akutpflege, was insbesondere für die Spitex ein grosses Problem darstellen würde.
Um meine Interessenbindung noch offen zu legen: Ich bin Präsidentin des Spitexverbandes des Kantons St. Gallen und bin in dieser Eigenschaft auch im Spitexverband Schweiz eingebunden. Dieser Verband hat mich auch gebeten, hier die Problematik darzustellen und den Antrag einzureichen.
Werden in der zweiten KVG-Revision keine Entscheide gefällt, welche den Anteil der Krankenversicherer an der Betagtenpflege beschränken, werden die Pflegekosten, wie bereits dargelegt, massiv ansteigen. Werden in der jetzigen KVG-Revision vorschnelle Entscheide in Richtung eines Beitrages an die Pflege gefällt, zementiert dies eine heute unbefriedigende Situation. Insbesondere dürfte weiterhin nicht klar sein - und das ist ein wesentliches Element -, wer die aufgrund des Tarifschutzes ungedeckten Kosten zu übernehmen hat. Die Formulierung der SGK "einen Beitrag an die Pflegemassnahmen, die im Pflegeheim, ambulant oder bei Hausbesuchen durchgeführt werden" darf deshalb nach meiner Meinung so nicht im Gesetz festgeschrieben werden, weil dadurch alle Bereiche der Akutpflege, insbesondere der Spitex, mit eingeschlossen würden.
Akutpatienten und -patientinnen, welche in Spitälern und Kliniken gepflegt werden, würden gegenüber Patientinnen und Patienten, welche in Pflegeheimen, zu Hause oder ambulant gepflegt werden, in unzulässiger Weise bevorzugt, und es würden falsche Anreize geschaffen. Als Notbremse gegen die Kostensteigerung, die zu erwarten ist und die auch ich nicht will, möchte ich Ihnen beliebt machen, in Buchstabe abis in Abweichung von Buchstabe a einen Beitrag an die Massnahmen der Langzeitpflege, die im Pflegeheim, ambulant oder bei Hausbesuchen durchgeführt werden, festzulegen. Artikel 50 müsste demnach auch geändert werden, d. h. der Bundesrat müsste feststellen, in welchem Ausmasse die Leistungen bei ambulanter Krankenpflege zu Hause sowie bei einem Aufenthalt im Pflegeheim nach Artikel 25 Absatz 2 Buchstabe abis zu übernehmen sind. Der Bundesrat müsste weiter festlegen, was Langzeitpflege ist.
Mit diesem Antrag kann die Notbremse effizient gezogen werden, ohne die hängigen Fragen im Bereich der Akutpflege zu präjudizieren. Mit dem Begriff der Langzeitpflege werden im Wesentlichen jene erfasst, welche über eine AHV- oder IV-Rente verfügen und deshalb auch Ergänzungsleistungen geltend machen können. Für die Langzeitpflege kann auf den Tarifschutz verzichtet werden. Damit werden viele Probleme der Kantone bei der Tarifierung der Heime gelöst. Die Formulierung steht im Weiteren der Möglichkeit, in der 3. KVG-Revision allenfalls eine Aufteilung in Grundpflege und Behandlungspflege vorzunehmen, nicht entgegen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, dieser Modifizierung zuzustimmen. Ich bin der Meinung, dass wir damit den richtigen Schritt tun: Wir verringern die Mehrkosten, ohne das Kind mit dem Bade auszuschütten.