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Frick Bruno · Ständerat · 2003-03-13

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-13

Wortprotokoll

Ich möchte zuerst die Position der Mehrheit und die Logik des Systems erklären. Gestatten Sie mir, anschliessend - wenn die beiden Einzelanträge Leuenberger und Forster begründet sind - nochmals Stellung zu nehmen.

Artikel 25 Absatz 2 Buchstabe abis hat eine direkte Konsequenz auf Artikel 50 Absatz 2. Das vorab zur Klarstellung.

Welches System will die Kommission? Die Kommission will mit ihrer Litera abis nur weiterführen, was bis Ende des Jahres 2002 in der ganzen Schweiz galt. Bis Ende 2002 bezahlten aufgrund der damaligen Verordnung des Bundesrates die Krankenversicherungen einen Beitrag an die in Pflegeheimen erbrachten Pflegeleistungen und an Spitexleistungen. Auf Anfang 2003 ist eine neue Verordnung des Bundesrates in Kraft getreten, welche die Leistungspflicht der Versicherer wesentlich ausweitet. Die Versicherer sagen, dass sie im Endausbau aufgrund der neuen Bestimmung rund eine Milliarde - 1000 Millionen Franken - mehr für Leistungen im Pflegebereich bezahlen müssen, als das bis heute der Fall war. Es ist also eine wesentliche Leistungsausweitung.

Davon profitieren würden die Träger der Heime, die Gemeinden und auch die Heiminsassen, weil deren Beiträge eben um diese Milliarde Franken entlastet werden. Das geschieht gemäss der Verordnung des Bundesrates, einer Leistungsverordnung im Pflegebereich. Ich hoffe, dass auch hier die Dinge im Bundesrat gewechselt haben und dass der Bundesrat die Lösung der Kommission unterstützt.

Mit unserer Lösung geben wir dem Bundesrat die gesetzliche Möglichkeit, genau wie bis Ende 2002 zu legiferieren und damit keine zusätzliche Belastung von rund einer Milliarde Franken für die Versicherer, für die Krankenkassen, einzuführen.

Es würde also heissen: Diese eine Milliarde Franken ist zu bezahlen, vordergründig durch die Versicherer, aber im Endeffekt durch die Versicherten selber. Dadurch steigen die Prämien. Was macht das aus? Wir müssen uns die Zahlen vor Augen führen. Ein Prämienprozent macht ungefähr 200 Millionen Franken aus. Allein durch diese Bestimmung - wenn wir sie nicht aufnehmen - verfügen wir im Endausbau Prämienerhöhungen im Bereich von 5 bis 6 Prozent. Das ist die Konsequenz. Das müssen wir uns vor Augen halten.

Nun möchte Herr Leuenberger die Bestimmung ganz aufheben. Er möchte also bei der Verordnung des Bundesrates bleiben, wie sie seit Anfang dieses Jahres gilt, was Kostenfolgen für die Versicherer und schliesslich für die Prämien von gegen 1 Milliarde Franken auslösen würde. Frau Forster schlägt einen Zwischenschritt vor.