Lexipedia

Wicki Hans · Ständerat · 2023-09-28

Wicki Hans · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2023-09-28

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir noch eine Bemerkung zuhanden der Materialien, und zwar zum fünften Bundesbeschluss, aber auch rückblickend zu Artikel 37c des CO2-Gesetzes.

Ich erachte den Antrag der Kommission, die Einnahmen aus den Versteigerungen der Emissionsrechte für die energieintensiven Unternehmen zweckzubinden, durchaus als begrüssens- und unterstützenswert. Ich möchte aber nach wiederholten Gesprächen mit betroffenen Unternehmen auch klar festhalten und darlegen, dass dies kein Ersatz für einen Grenzausgleichsmechanismus ist, wie ihn die EU parallel zum Auslaufen der Zuteilung von Gratiszertifikaten für ihre energieintensiven Unternehmen richtigerweise eingeführt hat und wie ihn in der Schweiz beispielsweise die parlamentarische Initiative Ryser 21.432, "Grundlagen für ein CO2-Grenzausgleichssystem schaffen", fordert.

In der Bauwirtschaft, und ich sage das auch in meiner Funktion als Präsident von Bauen Schweiz, ist die sichere Versorgung mit hochwertigen Baumaterialien unabdingbar. Dazu gehört auch, dass jene Bauprodukte, die in der Schweiz derzeit produziert werden, wie Stahl und Zement, auch weiterhin hier produziert werden können. Diese energieintensiven Firmen sind auf Investitionssicherheit angewiesen, sie benötigen auch mittelfristig gleich lange Spiesse. Mit einem[NB]solchen[NB]Fonds,[NB]wie[NB]er[NB]von[NB]der UREK jetzt vorgeschlagen wurde, erhalten diese Firmen zwar wichtige Anschubfinanzierungen, Investitionssicherheit bietet dieser Fonds jedoch nicht.

Erlauben Sie mir ein Beispiel: Ist die Zementindustrie dekarbonisiert, also emittiert sie aufgrund installierter CO2-Abscheideanlagen keine CO2-Emissionen mehr, so muss sie keine Emissionsrechte mehr kaufen. Der Fonds ist also folglich leer, die Schweizer Unternehmung hat jedoch immer noch deutlich höhere Betriebskosten zu tragen als beispielsweise ausländische, etwa türkische oder algerische Konkurrenten, die keine internalisierten CO2-Kosten zu tragen haben.

Die Zementindustrie geht derzeit davon aus, dass sich die Zementproduktionskosten nur schon durch den Wegfall der kostenlos zugeteilten Emissionsrechte bis 2034 mehr als verdoppeln werden. Die Klimakosten würden mehr als 60 Prozent der Produktionskosten betragen. Sie können sich vorstellen, dass es nicht ganz einfach ist, konkurrenzfähig zu produzieren gegenüber Unternehmen aus dem Ausland, die solche Kosten nicht haben. Wenn wir also osteuropäischen Stahl oder türkischen Zement importieren, bei[NB]welchem[NB]die[NB]CO2-Kosten[NB]nicht[NB]eingepreist sind, der also ohne Ausgleichsmechanismus ist, gefährden wir die produzierenden Unternehmen der Basisindustrie in der Schweiz akut.

Erlauben Sie mir, zusätzlich zwei weitere kritische Punkte zu erwähnen. Erstens sind die für diesen Fonds reservierten vorgesehenen Mittel, wie das heute von uns diskutierte CO2-Gesetz, lediglich bis 2030 befristet. Die kostenlosen Emissionsrechte fallen aber wie erwähnt bis 2034 komplett weg. Damit wird klar, dass dieses willkommene Instrument nur für eine Anschubfinanzierung dienen und es kein langfristiges Instrument sein kann.

Zweitens sollen gemäss Antrag der Kommission 420 Millionen Franken für die Jahre 2025 bis 2030 vorgesehen werden. Neben den durchaus sinnvollerweise zu ergreifenden Massnahmen für die Vermeidung von Klimaschäden verbleiben für die betroffenen Unternehmen nur rund 45 Millionen Franken jährlich. Dazu können Sie Artikel 37c Absatz 1 Buchstabe a vergleichen. Dieser Betrag ist für die entsprechenden Unternehmen zu knapp bemessen: CO2-Abscheideanlagen mit allen notwendigen Anpassungen an den bestehenden Anlagen kosten aus heutiger Sicht mehrere hundert Millionen Franken pro Werk. Mit zwei Stahlwerken, sechs Zementwerken und weiteren Chemieunternehmen ist dieser Betrag folglich keineswegs ausreichend, um die Kostenasymmetrie zwischen der Schweiz und Unternehmen, die nicht im Emissionshandel sind, auszugleichen.

Die Höhe des vorgesehenen Verpflichtungskredits beruht offenbar auf den geschätzten Versteigerungserlösen der Emissionsrechte; vergleichen Sie dazu auch das entsprechende Votum des Kommissionssprechers, Damian Müller. Im Fall von höheren Einnahmen aus dem Verkauf der Emissionsrechte muss der Verpflichtungskredit folglich entsprechend erhöht werden, damit die Mittel vollumfänglich diesen beiden Zwecken zugutekommen. Alternativ wäre für die betroffene Unternehmung ein System im Sinne von[NB]"carbon[NB]contracts[NB]for[NB]difference"[NB]oder der früher in der Schweiz im Rahmen der Fotovoltaik erprobten kostendeckenden Einspeisevergütung zu prüfen. Ziel muss es sein, langfristige Investitionssicherheit für energieintensive Unternehmen zu schaffen.

Ich möchte Sie deshalb einerseits bitten, den Antrag der Kommission anzunehmen. Andererseits möchte ich aber zuhanden der vorberatenden Kommission des Nationalrates bereits festhalten, dass diese Problematik gelöst wird und die entsprechenden, vorgängig erwähnten Vorstösse auch umgesetzt werden.

Wicki Hans · Ständerat · 2023-09-28 | Lexipedia | Lexipedia