Arslan Sibel · Nationalrat · 2023-09-28
Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2023-09-28
Wortprotokoll
Wir befassen uns heute zum vierten Mal mit einer Fristverlängerung bezüglich dieser parlamentarischen Initiative Rickli Natalie. Da wir vor zwei Jahren zum letzten Mal darüber gesprochen haben und die Erinnerungen daran wahrscheinlich verblasst sind, fasse ich kurz Ziel und Inhalt der parlamentarischen Initiative zusammen.
Sie verlangt eine dahin gehende Ergänzung von Artikel 64 Absatz 1 des Strafgesetzbuches, dass das Gericht die Verwahrung auch anordnet, wenn der Täter bereits einmal wegen Mordes, vorsätzlicher Tötung, schwerer Körperverletzung oder Vergewaltigung rechtskräftig verurteilt worden ist. Die Initiantin nimmt bei der Begründung ihres Vorstosses Bezug auf mehrere schreckliche Fälle von Mord an jungen Frauen, die allesamt von Wiederholungstätern verübt worden sind. Den Behörden und der Justiz soll es weiterhin möglich sein, einem Täter eine zweite Chance zu gewähren. Sollte diese nicht genutzt werden und erneut eine schwere Straftat begangen werden, soll zwingend die Verwahrung erfolgen.
Die Kommission gab der Initiative am 16. Oktober 2014 Folge. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates stimmte diesem Beschluss am 1. September 2015 zu. In der Anhörung vom 19. Oktober 2017 äusserten sich sämtliche Fachleute kritisch zu einer automatischen Verwahrung. Die Kommission hat daraufhin die Verwaltung mit Beschluss vom 1. November 2017 beauftragt, für vier anlässlich der Anhörung geäusserte Anregungen aufzuzeigen, wie diese im Rahmen der zweiten Phase der parlamentarischen Initiative 13.463 umgesetzt werden könnten.
Diese Anregungen haben mit dem Anliegen einer automatischen Verwahrung freilich nicht mehr viel gemeinsam. Es gibt nun jedoch zahlreiche Überschneidungen zum Massnahmenpaket Sanktionenvollzug, das der Bundesrat damals ausgearbeitet hat. Diese Vorlage liegt dem Parlament nun vor. Deshalb verlängerte der Nationalrat die Frist für die Ausarbeitung eines Erlassentwurfes am 1. Oktober 2021 zum dritten Mal.
Die Kommission hatte beschlossen, ihre Arbeiten zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative auszusetzen, bis die Umsetzung der Motion 16.3002, "Einheitliche Bestimmungen zum Strafvollzug bei gefährlichen Tätern", im Rahmen des Massnahmenpaketes Sanktionenvollzug vorliege. Der Bundesrat hat sie nun mit der Vorlage 22.071 umgesetzt und beantragt in der Botschaft die Abschreibung.
Für die Umsetzung der Motion 16.3002 hatte das Bundesamt für Justiz in Zusammenarbeit mit den Kantonen einen Bericht erstellt, in dem die Ausgangslage und der Handlungsbedarf analysiert worden sind. Basierend auf diesem Bericht, hat der Bundesrat verschiedene Vorschläge in die Vernehmlassung geschickt. Diese sind überwiegend negativ aufgenommen worden. Der Bundesrat beschränkt sich deshalb in der Vorlage 22.071 auf Anpassungen im Strafgesetzbuch bei der Zusammensetzung der Fachkommission zur Beurteilung der Gefährlichkeit und der Definition der Gefährlichkeit. Zudem sieht er neu ein Beschwerderecht der Vollzugsbehörden im kantonalen Verfahren und im Verfahren vor Bundesgericht vor. Weitere Anpassungen betreffen die Isolation von verwahrten Personen und das Amtsgeheimnis von Personen, die in der Bewährungshilfe tätig sind.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob dieser Rat die parlamentarische Initiative heute abschreiben kann, denn die Frist von zwei Jahren, um eine Vorlage auszuarbeiten, läuft in dieser Session ab.
Ihre Kommission für Rechtsfragen hat sich mit der Frage befasst, ob erneut, also zum vierten Mal, eine Fristverlängerung gewährt werden soll. Eine Mehrheit mit 10 Stimmen hat sich dagegen entschieden mit der Begründung, dass die notwendigen Arbeiten zur Umsetzung der Initiative grossmehrheitlich gemacht seien. Eine Verlängerung dieser Frist mache deshalb keinen Sinn. Sollte dennoch Handlungsbedarf bestehen, könnten Parlamentarierinnen und Parlamentarier immer noch neue Anträge im Rahmen der Vorlage 22.071 stellen, die wir im Parlament noch behandeln werden. Eine Minderheit mit 9 Stimmen ist der Meinung, die Initiative sei noch nicht umgesetzt, und befürwortet deshalb eine erneute Fristverlängerung.
Namens der Kommissionsmehrheit ersuche ich Sie, der Abschreibung zuzustimmen.