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Frick Bruno · Ständerat · 2003-03-13

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-13

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, diesen Antrag abzulehnen. Er ist zum Ersten reines "soft law". Er bedeutet vieles, bedeutet aber auch nichts. Er ist nicht handhabbar. Sehen Sie: Wenn wir zum Prinzip der Vertragsfreiheit wechseln, dann müssen die Versicherer die Versicherten darüber informieren, mit welchen Leistungserbringern sie Verträge eingegangen sind. Und nun schreibt Herr Cornu: Der Versicherer muss dafür sorgen, dass im Rahmen der Information "keiner begünstigt oder benachteiligt wird". Was heisst das? Es gibt Leistungserbringer, die in Netzwerken sind. Wenn der Versicherer anführt, wer in einem Netzwerk mitmacht, dann begünstigt er diese Leistungserbringer ja vielleicht bereits.

Zum Zweiten: Ein Rating und eine Beurteilung der einzelnen Leistungserbringer sind Zeichen eines reifen Marktes. Beispielsweise beurteilt der Hotelierverband seine Mitglieder und verteilt Sterne. Da kann der Gast abschätzen, was das einzelne Hotel anbietet. Das sind nicht allein Qualitätsaussagen, sondern es sind auch Aussagen darüber, welche Leistungen dort verfügbar sind. Ob man nun aufgrund von Artikel 7a sofort Ratings einführen will, kann ich nicht sagen. Aber mit der Annahme des Antrages Cornu verhindern Sie Ratings. Ich glaube, das müsste doch zumindest offen bleiben. Ich meine, dass Versicherer auch über fachliche Leistungen der einzelnen Leistungserbringer informieren dürfen, soweit diese Informationen sachlich sind; Informationen - sei es über die Einrichtungen der Praxis, sei es über die Öffnungszeiten - können ja bereits Vor- oder Nachteile verschaffen. Selbstverständlich gelten im Rahmen einer solchen Information in jedem Fall auch die Gebote des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und des Kartellgesetzes. Aber für Konsumenten - und Patienten sind auch Konsumenten - kann es durchaus von Vorteil sein, wenn eine sachliche, differenzierte Information über die einzelnen Leistungserbringer vorhanden ist. Das kann Auswirkungen haben.

Bitte schränken Sie die Gesetzgebung nicht bereits bei der ersten Stufe derart ein.