Paganini Nicolò · Nationalrat · 2023-12-05
Paganini Nicolò · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-12-05
Wortprotokoll
Vieles ist so wie immer, wenn wir in diesem Saal eine Volksinitiative beraten: Erstens beschlägt die Volksinitiative ein an sich sehr berechtigtes Anliegen, im vorliegenden Fall ist das die strikte Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet sowie die Verhinderung einer ausufernden Zahl von Gebäuden im Nichtbaugebiet. Zweitens ist die Initiative so weitgehend, um nicht zu sagen "extrem", und teilweise so unklar formuliert, dass eine Umsetzung in der Praxis zu allergrössten Schwierigkeiten führen würde.
So weit, so wie immer. Der Umstand, dass die Volksinitiative vom Initiativkomitee aufgrund der vom Parlament verabschiedeten zweiten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) bereits bedingt zurückgezogen worden ist, macht die aktuelle Beratung zu einem sehr ungewöhnlichen Fall. Da ein Referendum zur RPG 2 nicht in Aussicht steht, diskutieren wir heute quasi über eine Art Zombie-Initiative. Die Landschafts-Initiative ist noch nicht ganz tot, aber eben auch nicht mehr wirklich lebendig; deren Wiederbelebung scheint unwahrscheinlich. Oder anders formuliert: Die Initiative ist inhaltlich aktuell geblieben, formell aber ein Ladenhüter geworden. Trotz dieses etwas sonderbaren Status sind wir gehalten, zu entscheiden, ob wir für den Eventualfall den Stimmberechtigten die Annahme oder die Ablehnung der Initiative beantragen.
Die Mitte-Fraktion beantragt Ihnen, die Landschafts-Initiative abzulehnen. Die Begründung ist eine zweifache. Sie fusst auf der Volksinitiative selbst, aber auch auf der bereits verabschiedeten RPG 2.
Zur Volksinitiative selbst: Der Bundesrat erläutert in der Botschaft sehr klar, wo die Schwächen der Initiative liegen. Unsere Fraktion teilt diese Einschätzung. Aus unserer Sicht ist vor allem der Ansatz einer Plafonierung der Anzahl Gebäude im Nichtbaugebiet sehr problematisch. Die als indirekter Gegenentwurf verabschiedete RPG 2 ist da mit ihrem Ansatz der Stabilisierung der Gebäudezahl pragmatischer und realitätsnäher. Es ist nun einmal so, dass neben der bodenabhängigen Landwirtschaft auch weitere Bedarfsträger auf Standorte ausserhalb der Bauzone angewiesen sind. Verkehrsinfrastrukturen, Energieproduktions- und Telekommunikationsanlagen sowie der Tourismus sind die wohl wichtigsten Beispiele dafür.
Unsere Justizministerin hat kürzlich in einem Interview erklärt, dass sie keine Probleme darin sehe, wenn 12 Millionen Menschen in unserem Land leben. Das kann man so oder anders sehen. Aber wir gehen auf jeden Fall strammen Schrittes auf die 10-Millionen-Schweiz zu, und da kann man nicht einfach eine absolute Plafonierung der Gebäudezahl im Nichtbaugebiet in der Verfassung festschreiben.
Der zweite grosse Mangel der Initiative sind die vielen offenen Fragen, deren Klärung sie dem Gesetzgeber überlässt. Auch das ist in der Botschaft sehr klar ausgeführt. Die Unklarheiten betreffen insbesondere die bodenunabhängige landwirtschaftliche Produktion, der eine lange Phase grosser Unsicherheit bevorstehen würde.
Aus diesen Gründen ist die Volksinitiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen.
Wie eingangs bereits erwähnt, befasst sich die Initiative mit einem berechtigten Grundanliegen. Sie greift wichtige Fragen der schweizerischen Raumplanung auf. Gerade deshalb ist das Parlament nicht untätig geblieben und hat Denkansätze aus der Initiative in einem eher aussergewöhnlichen Gesetzgebungsprozess in die zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes aufgenommen. Dass das Initiativkomitee die Volksinitiative zwischenzeitlich bedingt zurückgezogen hat, zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Trotzdem gehen die Meinungen zur RPG 2 auseinander.
Die RPG 2 wurde vom Nationalrat einstimmig mit 196 zu 0 Stimmen ohne Enthaltung und vom Ständerat mit 44 zu 0 Stimmen, ebenfalls ohne Enthaltung, verabschiedet.
In einem Gastkommentar in der "NZZ" vom 7.[NB]November 2023 unter dem Titel "Raumplanung und Parallelwelt Bundeshaus" kritisiert ein Zürcher Staats- und Verwaltungsrechtsprofessor den indirekten Gegenvorschlag scharf. Seine Ausführungen gipfeln in der Passage: "Dieses Extrembeispiel zeigt, wie weit sich die Blase der Politik inzwischen von Expertenwissen abgekoppelt hat und nur noch nach eigenen Gesetzmässigkeiten funktioniert." Mit Verlaub, bei Einstimmigkeit in beiden Räten, ohne eine einzige Enthaltung, mit Unterstützung von Links-Grün über die politische Mitte bis zur SVP, also bei der breitestmöglichen Akzeptanz, muss sich der Professor wohl eine Gegenanalyse gefallen lassen.
Ich würde diese Gegenanalyse so - das ist jetzt mein Zitat - formulieren: "Dieses Beispiel zeigt, wie weit sich der wissenschaftliche Elfenbeinturm in gewissen Disziplinen von den Bedürfnissen der Menschen in diesem Land abgekoppelt hat und nach eigenen Gesetzmässigkeiten funktioniert." Ja, wir leben in einer Demokratie und nicht in einer "Expertokratie".
Für die Mitte-Fraktion ist der indirekte Gegenvorschlag, also die zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes, die richtige Antwort auf die von der Initiative aufgeworfenen Fragen. Sie strebt an, die Interessenabwägung zwischen Bekämpfung der Zersiedelung und Schutz der Landschaft auf der einen Seite und Ermöglichung eines Strukturwandels in der Landwirtschaft und der Entwicklung von Infrastrukturen auf der anderen Seite neu vorzunehmen. Dies gelingt hauptsächlich mit drei Instrumenten:
1.[NB]Es gelingt mit dem Stabilisierungsziel sowohl für die Zahl der Gebäude im Nichtbaugebiet wie für die Bodenversiegelung in der ganzjährig bewirtschafteten Landwirtschaftszone.
2.[NB]Der im neuen Artikel 8c des Raumplanungsgesetzes festgeschriebene Gebietsansatz gibt den Kantonen eine grössere Flexibilität. Er ermöglicht es ihnen, aufgrund einer räumlichen Gesamtkonzeption spezielle Zonen ausserhalb der Bauzonen vorzusehen, wenn dadurch die Gesamtsituation im betreffenden Gebiet verbessert wird und Kompensations- und Aufwertungsmassnahmen vorgesehen sind. Das ist übrigens ein Grundgedanke, der im Initiativtext in Artikel 75c Absatz 4 ebenfalls enthalten ist.
3.[NB]Die Abbruchprämie sorgt dafür, dass nicht mehr genutzte Gebäude aus der Landschaft verschwinden.
Aus Sicht der Mitte-Fraktion haben die Initianten mit dem bedingten Rückzug der Initiative vernünftig und pragmatisch agiert. Die Interessenkonflikte im Nichtbaugebiet werden nicht verschwinden. Aber es lohnt sich, Erfahrungen mit der neuen Gesetzgebung zu machen. [PAGE 2196]
Für die Initiative selbst kann es aus Sicht der Mitte-Fraktion für den Eventualfall einer Volksabstimmung nur eine Empfehlung an die Stimmberechtigten geben: Bitte lehnen Sie diese zu restriktive und unklare Volksinitiative ab.