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de Courten Thomas · Nationalrat · 2023-12-05

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-12-05

Wortprotokoll

Ich danke Ihnen für das Verständnis. Murphy's Law hat zugeschlagen, und der Druck auf den falschen Knopf hat das Licht gelöscht - jetzt bin ich aber wieder bereit.

Als das Raumplanungsgesetz im Jahr 1980 in Kraft trat, hatte die Schweiz 6,3 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner. Heute, es wurde auch schon angesprochen, sind es weit über 9 Millionen, also rund 40 Prozent mehr. 1980 waren in der Schweiz 2,2 Millionen Personenwagen eingelöst, 2023 waren es 4,8 Millionen, das heisst mehr als doppelt so viele. Allein diese zwei statistischen Daten zeigen: Die Schweiz hat sich seit dem Inkrafttreten des Raumplanungsgesetzes vor gut vierzig Jahren stark verändert. Die Bevölkerung wächst und wächst und wächst unaufhaltsam und ungesteuert, die Mobilität wächst und wächst, und der Raumbedarf wächst und wächst, um allen Ansprüchen der Bevölkerung gerecht zu werden. Dass diese Entwicklung mit Auswirkungen auf den Raum und die Umwelt verbunden ist, ist ebenso unvermeidlich wie unübersehbar.

Es lohnt sich allerdings, die Sache etwas genauer anzuschauen. Ich ärgere mich jedenfalls, wenn die Zersiedelung gewisser Regionen der Schweiz als Folge einer ungenügenden Trennung des Baugebiets vom Nichtbaugebiet dargestellt wird oder wenn die Landwirtschaft an den Pranger gestellt wird, jene Branche also, die, wie es der Name schon sagt, eben in die Landwirtschaftszone gehört. Ich ärgere mich auch, wenn behauptet wird, dass der Kulturlandverlust auf das nichtlandwirtschaftliche Wohnen ausserhalb des Baugebiets zurückzuführen sei. Es gibt dazu ein paar Fakten:

Seit der ersten Arealstatistik für die Jahre 1979 bis 1985 gingen rund 140[NB]000 Hektaren Landwirtschaftsfläche verloren; 54 Prozent davon, also gut die Hälfte, wurde zu Siedlungsflächen; 46 Prozent, also knapp die Hälfte, wurde zu bestockten oder unproduktiven Flächen, das heisst zu Wald oder zu[NB]Flächen[NB]mit einer Strauchvegetation. Von den rund 75[NB]000 Hektaren Landwirtschaftsfläche, die in den letzten vierzig Jahren zu Siedlungsfläche wurden, liegen heute rund zwei Drittel innerhalb der Bauzone, das heisst, sie wurden eingezont. Im Umkehrschluss heisst das aber auch: Nur knapp 18 Prozent des Kulturlandverlusts sind auf neue Siedlungsflächen ausserhalb der heutigen Bauzone zurückzuführen.

Als Siedlungsflächen gelten aber nicht nur Gebäudeflächen, sondern auch der Umschwung dieser Gebäude, vor allem aber auch Verkehrsflächen sowie besondere Siedlungsflächen, zum Beispiel Deponien für den Materialabbau oder Flächen mit Sport-, Erholungs- und Grünanlagen. Beispielsweise gehören auch Golfplätze zu den Siedlungsflächen. Ein grosser Teil dieser zusätzlichen Siedlungsflächen ausserhalb der Bauzonen entfällt auf die Verkehrsflächen. Denken Sie zum Beispiel an den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur, denken Sie an die nötigen Ausbauten des Strassennetzes, [PAGE 2198] denken Sie aber auch an Velo- und Gehwege, die installiert worden sind. Das sind riesige Flächen an Landwirtschaftsland, das in Anspruch genommen wird.

Es überrascht deshalb nicht, dass heute 64[NB]000 Hektaren ausserhalb der Bauzone auf Verkehrsflächen entfallen. Das ist mehr als die Hälfte der Siedlungsflächen ausserhalb des Baugebietes. Betrachtet man die Gebäudeflächen, stellt man fest, dass das Wachstum zum grössten Teil auf zusätzliche und grössere landwirtschaftliche Gebäude zurückzuführen ist, also auf zonenkonforme Bauten. Rund 2400 Hektaren wurden in den letzten vierzig Jahren für neue landwirtschaftliche Bauten beansprucht. Dies entspricht einem jährlichen Wachstum von 1,3 Prozent. Das hat mit dem Strukturwandel in der Landwirtschaft zu tun. Eine tierfreundliche Tierhaltung braucht eben auch mehr Platz. Denken Sie zum Beispiel an den Wechsel von einem traditionellen Anbindestall zu einem Laufstall. Da die Betriebe immer grösser werden, mehr Flächen pro Betrieb konzentriert sind und diese Betriebe zudem stärker mechanisiert sind, sind auch grössere Maschinen und Geräte im Einsatz, die wiederum grössere Ökonomiegebäude zur Folge haben.

Der Kern all dieser Feststellungen: Die immer wieder zu hörende Behauptung, das Problem seien die ausserhalb der Bauzone erstellten und umgenutzten Wohnbauten, ist nicht korrekt. Wir müssen bei der Diskussion über das Gebiet ausserhalb der Bauzone den Tatsachen in die Augen schauen. Was uns an der Zersiedelung in der Schweiz stört, ist das, was wir 2012 mit der RPG 1 bereits angegangen sind: das ungebremste Wachstum des Baugebietes und der Verlust an Landwirtschaftsflächen, der auf Verwaldung und Verbuschung zurückzuführen ist. Was wir als unabänderlich betrachten und hinnehmen, ist die enorme Bodenbeanspruchung für Verkehrsflächen. Weiter gilt es, in Gottes Namen, zu akzeptieren, dass die Landwirtschaft mehr und grössere Bauten benötigt, auch wenn gerade die neuen landwirtschaftlichen Grossbauten für das Auge grundsätzlich störend sind. Es ist eine Tatsache: Die Landwirtschaft gehört in die Landwirtschaftszone. Ein geringfügiges, kleineres Problem ist dagegen, wenn überhaupt, das nichtlandwirtschaftliche Wohnen ausserhalb des Baugebietes.

Die Erklärung bezüglich der immer wiederholten statistischen Argumente für weitere Einschränkungen liegt nicht in einer laschen Anwendung des Raumplanungsrechts, sondern in der traditionellen Siedlungsstruktur der Schweiz. Schon ursprünglich wohnte man nicht in Dörfern, sondern auf seinem eigenen Kulturland. Arbeiten und Wohnen gehörten damals noch zusammen. Wir sollten uns das auch für heute wieder überlegen. In weiten Teilen der nördlichen Voralpen, zwischen Bodensee und Genfersee, herrscht eine traditionelle Siedlungsstruktur. Besonders ausgeprägt ist sie in der[NB]Innerschweiz,[NB]doch[NB]auch grössere Kantone wie Bern, Luzern, Freiburg, St.[NB]Gallen oder das Appenzell sind typische Beispiele.

Vor diesem Hintergrund nehme ich zur heute debattierten Volksinitiative Stellung:

1.[NB]Das Parlament hat bereits beschlossen, den Kantonen beim Bau ausserhalb der Bauzonen einen grösseren Gestaltungsspielraum einzuräumen. Das muss umgesetzt werden, denn die Ausgangslagen und Bedürfnisse sind aufgrund der unterschiedlichen Siedlungsstrukturen und Bautraditionen gesamtschweizerisch nun einmal nicht gleich.

2.[NB]Die Landschafts-Initiative ist im Gegensatz dazu ein Frontalangriff auf die ländlich geprägten Regionen der Schweiz. Sie ist daher dezidiert abzulehnen. Vergessen wir nicht, dass die Bundesverfassung in Artikel 75 dem Bund nur die Kompetenz gibt, die Grundsätze der Raumplanung festzulegen. Ansonsten ist die Raumplanung Sache der Kantone. Es ist Aufgabe und Kompetenz der Kantone, für eine zweckmässige und haushälterische Nutzung des Bodens und für eine geordnete Besiedlung des Landes zu sorgen. Gerade als Bundesparlamentarier sind wir gehalten, diese verfassungsmässige Kompetenzordnung einzuhalten.