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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2023-12-05

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2023-12-05

Wortprotokoll

Ich versuche, das so gut wie möglich zu beantworten. Ich war ja damals im EJPD und habe deshalb noch etwas Vorwissen. Ich kann mich vielleicht nicht mehr an alles im Detail erinnern, aber ich kann Ihnen sagen, dass schon damals, als ich im EJPD war, 1 Million Franken, so glaube ich, für die Sicherheit von Einrichtungen religiöser Organisationen eingeplant war. Es gab dann jedes Jahr Gesuche, um eben die bauliche Ertüchtigung dieser Einrichtungen zu ermöglichen. Es ging um Sicherheitseinrichtungen wie z.[NB]B. schusssichere Fenster und Türen usw. Diese Gelder haben damals wirklich nicht ausgereicht. Es sind verschiedene Religionsgemeinschaften an den Bund herangetreten.

Auch der Schweizerische Israelitische Gemeindebund ist damals beim EJPD vorstellig geworden und hat aufgezeigt, dass die Mittel der jüdischen Gemeinden teilweise fast mehrheitlich für die Sicherheit ausgegeben werden mussten, also nicht für die Seelsorge, nicht für die religiöse Betreuung, sondern für die Sicherheit. Und das ist schon etwas speziell. Ich kann mich als Katholikin nicht erinnern, dass man mir im Bistum St.[NB]Gallen einmal gesagt hätte, dass die Gelder des Bistums St.[NB]Gallen eigentlich vor allem für die Sicherheit der Katholikinnen und Katholiken eingesetzt werden müssten. Vielmehr werden sie für die Seelsorge und für die religiöse Begleitung und Betreuung eingesetzt.

In diesem Zusammenhang haben wir diese Fragen geklärt. Es ist nicht ganz trivial. Ständerat Hegglin stellt schon die richtige Frage, wenn er die Frage nach der Zuständigkeit stellt. Es sind natürlich primär die Kantone für die innere Sicherheit zuständig. Sie haben dort, wo es Synagogen gibt - beispielsweise in Basel und in Zürich, aber auch in Genf; diese Orte sind ja besonders exponiert -, auch Massnahmen ergriffen. Der Bundesrat hat damals die finanziellen Mittel befristet auf 2,5 Millionen Franken erhöht, unter der Bedingung, dass die Kantone ihrerseits auch einen Beitrag leisten. Das haben sie gemacht.

Jetzt hat sich aber offensichtlich gezeigt, dass die Beiträge, die der Bund ausrichtet und die erhöht wurden, nicht ausreichen, um diese Sicherheitsmassnahmen zu finanzieren. Man kann geteilter Meinung darüber sein, ob man genau das jetzt auch für alle Finanzplanjahre einstellen will. Intelligent wäre ja eigentlich, dass man, wenn es eine Bedrohung gibt, diese Bedrohung schnell beseitigt, indem man die baulichen Massnahmen schnell umsetzt und nicht über die Jahre, sodass eben diese jüdischen Gemeinschaften dann auch sicher sein können.

Steht der Bund hier in der Pflicht? Das haben Sie gefragt, Herr Ständerat Hegglin. Jein. Wenn man streng nur die Zuständigkeit für den Schutz der inneren Sicherheit anschaut, dann ist es natürlich so, dass das nicht der Fall ist. Auf der anderen Seite müssen aber auch nationale Minderheiten geschützt werden; dieser Auftrag ergibt sich ebenfalls aus der Gesetzgebung. Von daher ist das vertretbar. Das Problem stellt sich jetzt, es ist jetzt akut.

Ich habe es vorhin gesagt, und ich wiederhole es noch einmal: Es ist beschämend, wenn sich Jüdinnen und Juden in der Schweiz nicht sicher fühlen können, wenn man in einer Gemeinde mehr Geld für den Schutz einer Synagoge ausgeben muss als letztlich für die religiöse Betreuung der Mitglieder; dann stimmt etwas nicht. Von daher ist der Bundesrat bereit - ich sage das mit der Rückendeckung des Gesamtbundesrates, denn ich habe es thematisiert, weil im Nationalrat ein entsprechender Antrag von der Minderheit Wyss gestellt wird -, dies entsprechend entgegenzunehmen.