Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2023-12-05
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2023-12-05
Wortprotokoll
Ich möchte Sie bitten, beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben. Ständerätin Friedli hat die Geschichte jedoch korrekt dargestellt. Es ist in der Tat so, dass damals mit dem Voranschlag 2023 - also vor einem Jahr - ein Teuerungsausgleich von 2 Prozent beantragt wurde. Danach hat der Bundesrat den[NB]Betrag[NB]auf[NB]2,5[NB]Prozent[NB]erhöht,[NB]weil es nochmals eine Verhandlung mit den Sozialpartnern gab. Sie haben den Nachtragskredit für diese 0,5 Prozent im Juni dann aber nicht genehmigt. In der Folge hat der Bundesrat diese Mittel intern kompensiert.
Es ist so, dass die Löhne ab dem 1.[NB]Januar 2023 selbstverständlich gemäss diesem Teuerungsausgleich ausbezahlt wurden. Es ist ja logisch: Man hat da nicht bis zum Nachtragskredit gewartet, sondern die Löhne wurden ausbezahlt. Das heisst also, dass dieser Teuerungsausgleich jetzt ausgerichtet wurde.
Da die Verhältnisse und auch die finanzpolitischen Gegebenheiten 2024 angespannter sind und da wir bereits eine Querschnittkürzung von 2 Prozent gemacht haben, die auch das Personal trifft, beantragt Ihnen der Bundesrat, dass man hier eine dauerhafte Kompensation erwirkt. Die Löhne, ich habe es gesagt, sind im Januar 2023 um diesen Teuerungsausgleich angestiegen, und der Bundesrat war der Meinung, dass diese 0,5 Prozent weitergeführt werden müssen. Ich habe es gesagt: Es ist im aktuellen Umfeld einfach schwieriger, dies nebst den Querschnittkürzungen auch noch zu kompensieren.
Nun, Ständerat Hegglin hat die Frage gestellt, ob das eine Prozent, das der Bundesrat beschlossen hat, jetzt das letzte Wort sei. Ja, ich kann Ihnen sagen, das ist das letzte Wort. Die Verhandlungen mit den Sozialpartnern, mit den Verbänden, sind abgeschlossen. Es ist so, dass die erwartete Teuerung bei den Gesprächen bei 2,2 Prozent lag. Unterdessen liegt sie etwas tiefer. Die Verbände haben 2,6 Prozent gefordert, weil sie auch noch eine Ausfinanzierung der letzten Jahre beanspruchen. Darauf haben wir uns grundsätzlich nicht geeinigt. Aber die Personalverbände hatten dafür aufgrund der finanzpolitischen Lage des Bundes auch ein gewisses Verständnis.
Der Bundesrat hat dann entschieden, dass man für die tiefsten Lohnklassen, also für die Klassen 1 bis 11, eine Sonderzulage von 500 Franken ausrichten soll. Das bedeutet, dass in der Lohnklasse 1 ein Teuerungsausgleich von 1,8 Prozent und bis Lohnklasse 11 ein Teuerungsausgleich von 1,6 Prozent erfolgt. Für die tiefsten Löhne ist insofern also eine Lösung gefunden worden.
Das ist übrigens kein grosser Betrag, Herr Ständerat Hegglin, ich kann Sie beruhigen. Es handelt sich hier um rund 1,4 Millionen Franken. Das wird aus den Globalbudgets der Verwaltungseinheiten finanziert. Es gibt also in diesem Bereich keine Aufstockung der Mittel und keinen Nachtragskredit. Die Verhandlungen sind abgeschlossen. Es wird nicht[NB]mehr[NB]geben[NB]als[NB]dieses[NB]eine Prozent und die Sonderzulage.
Mit diesen Ausführungen bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit Friedli Esther abzulehnen.