Flach Beat · Nationalrat · 2023-12-05
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2023-12-05
Wortprotokoll
Zunächst zu meinen Interessenbindungen: Ich bin Mitglied des Initiativkomitees der Landschafts-Initiative.
Es wurde jetzt vorhin viel dazu ausgeführt, wie schräg diese Initiative in der Landschaft stehe. Mein Vorredner hat sogar gesagt, sie würde die Verfassung verletzen oder missachten. In unserer Verfassung steht in Artikel 75, dass wir eine Trennung zwischen dem Baugebiet und dem Nichtbaugebiet haben. Das haben wir letztlich im Raumplanungsgesetz verankert. In der Verfassung steht das mit den Worten, dass wir [PAGE 2202] den Boden haushälterisch nutzen wollen. Die Initiative ist eigentlich nichts anderes als eine Antwort auf die Verschleppung der Umsetzung der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes. Wir haben sie erst gerade vor wenigen Wochen umgesetzt. Sie hätte eigentlich als Antwort respektive logische Folgerung auf die RPG 1, über die das Volk 2014 abgestimmt hat, erfolgen sollen. Damals hat das Volk mit sehr deutlichem Resultat gesagt, dass es eine Trennung zwischen Baugebiet und Nichtbaugebiet haben will. Es ging damals darum, die Zersiedelung ausserhalb des Baugebietes zu bremsen und eine Innenentwicklung anzustreben. Die Kantone haben das mit ihren Richtplänen an die Hand genommen. Sie sind teilweise noch daran, das in den Kommunen und Gemeinden umzusetzen. Teilweise laufen diese Revisionen erst jetzt.
Nun kommen wir zur Initiative, die eigentlich genau das weiterhin fordert, was damals in der RPG 1 versprochen worden ist, nämlich die Trennung zwischen Baugebiet und Nichtbaugebiet. Es ist wesentlich, dass wir die Landschaft der Schweiz und unsere Siedlungstrenngürtel zwischen den Ortschaften als grossen Wert betrachten, dass wir den landwirtschaftlichen Boden auch tatsächlich der Landwirtschaft zur Verfügung stellen und dass wir die mannigfaltigen Interessen innerhalb der Landschaft zwischen den Baugebieten mit Sorgfalt planen und umsetzen und dort keinen Wildwuchs und keine wilden Bauereien zulassen.
In den vergangenen Jahren gab es Dutzende und Aberdutzende von Anträgen für die Lockerung des Bauens ausserhalb des Baugebietes, die teilweise durchgekommen sind. Wir haben die Hobbypferdezüchtung und Hobbytierhaltung usw. ausserhalb der Bauzone zugelassen. Wir haben zusätzlich eine massive Zersiedelung und eine Aufstockung der Gebäude ausserhalb der Bauzone sowie auch eine Umwandlung von Ökonomiegebäuden, von bäuerlichen Gebäuden in reine Wohnbauten, die nichts mehr mit der Landwirtschaft zu tun haben, feststellen müssen. Das ist nicht haushälterisch, sondern das ist Raubbau an den Flächen, die wir ausserhalb des Baugebietes zur Verfügung haben. Eine Zentralisierung, die sich dezentral auswirkt, macht keinen Sinn.
Die Initianten haben aufgrund der Ergebnisse der RPG 2 beschlossen, die Initiative bedingt zurückzuziehen. Es gab auch Kritik daran. Diese ist insofern berechtigt, als die RPG 2 einige Lücken offen lässt, die den Kantonen Handlungsspielraum geben. Dies muss wahrscheinlich genau beobachtet werden, damit nicht genau das Gegenteil von dem passiert, was man mit der RPG 2 und der RPG 1 erreichen wollte: eine Konzentration des Bauens auf qualitativ guten Flächen innerhalb des Baugebietes, die Offenhaltung der Siedlungstrenngürtel und die Sicherung der Landschaft für die Landschaft selber, die ein prägendes Element unseres Landes ist, aber auch für die Nutzung durch Landwirtschaft.
Wäre die Initiative angenommen worden, hätte man die Initiative auch im Gesetzestext umsetzen müssen. Ich glaube, heute oder auch morgen wäre wahrscheinlich kein besseres Resultat als die RPG 2 zu erreichen gewesen. Das Initiativkomitee wird aber die Umsetzung genau beobachten und schauen, ob die Versprechungen, die gemacht worden sind, tatsächlich auch eingehalten werden. Es wird schauen, ob wir das dann auch leben und nicht gleich wieder weitere Ausnahmebestimmungen einfliessen lassen, die das Bauen ausserhalb der Bauzone wieder antreiben würden.
Tragen wir Sorge zu unserem Land, und sorgen wir dafür, dass Bauernland in Bauernhand bleibt.