David Eugen · Ständerat · 2003-03-13
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-13
Wortprotokoll
Sie wissen ja, aus welcher Ecke ich komme. Ich komme aus der Ecke der Krankenversicherer, das ist klar. Ich denke, alle Kollegen, die hier intervenieren, sollten sich auch outen, in dem Sinne, dass sie sagen, woher sie kommen und wo sie in diesen Angelegenheiten engagiert sind.
Es geht hier klar um den Medikamentenmarkt. Was hier geschrieben steht, ist tatsächlich das, was das Bundesgericht im Urteil betreffend Reductil/Xenical, also diesen Fettpillen, geschrieben hat. Der Text steht im Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes; das ist ein Urteil, das ich so nicht zu fällen wagen würde, wie es hier steht. Es waren wahrscheinlich Juristen dort; ich vermute es. Jedenfalls haben wir diese Leute gewählt; ich nehme an, dass wir keine schlechten Leute wählen, sonst wären wir dann falsch gewickelt. Es sind sicher die hervorragendsten Juristen, die wir haben, die im EVG über diese Dinge im Einzelfall quasi legiferieren. In diesem Urteil haben sie das sagen müssen, weil man auf der unteren Stufe der Meinung war, das sei nicht so. Der zweite Satz, der in Absatz 4 steht, bedeutet eben, dass Xenical - das sage ich auch offen - nicht mehr von der Krankenversicherung bezahlt werden müsste. Der zweite Satz besagt ganz einfach das - auf diesen konkreten Fall bezogen. Es muss aber immer noch bezahlt werden. Das heisst, die Prämienzahler müssen hier ein Medikament finanzieren, obwohl das Bundesgericht beim analogen Medikament Reductil festgestellt hat, dass dieses Medikament die Voraussetzungen, die im ersten Satz von Absatz 4 stehen, nicht erfüllt.
Ich muss Kollege Merz widersprechen, wenn er sagt, dass wir dieses Problem mit dem Heilmittelgesetz gelöst haben. Mit dem Heilmittelgesetz haben wir die gesundheitspolizeiliche Seite abgehandelt. Hier geht es um die Frage: Was muss der grundversicherte Prämienzahler mit seiner Prämie bezahlen? Sie alle reden immer davon: Wir müssen den Grundleistungskatalog auf das absolut Notwendige beschränken - bitte nur das in den Grundleistungskatalog, was wirklich notwendig ist; alles andere gehört doch in den Zusatzbereich. Hier erfolgt einfach die konkrete Umsetzung.
Ich weiss sehr wohl: Ich hätte heute viel lieber - das muss ich Ihnen sagen - Frau Forster in der Spitex-Frage zugestimmt. Ich finde, das war eine relativ harte Entscheidung. Ich verstehe aber nicht, warum wir - wenn wir den Ärzten, den Spitex- und den Pflegeleuten Sparanstrengungen auferlegen, wenn wir den Spitälern Sparanstrengungen auferlegen, wenn wir von den Versicherern mehr Transparenz usw. verlangen - bei der Pharmabranche zurückweichen und sagen: Ja, an diesen Topf dürfen wir nicht rühren. Ich bitte Sie jetzt einfach, die Linie, wonach bei dieser ganzen Geschichte "Gesundheitsreform und Sparen im Krankenversicherungssektor" alle etwas leiden müssen, beizubehalten und alle einzubeziehen.
Ich denke, die beiden Streichungsanträge zugunsten der Pharmaindustrie würden nun einen Partner, der eben auch mit im Boot ist, einfach aus der Mitverantwortung entlassen.
Ich bitte Sie daher, diese beiden Streichungsanträge abzulehnen und bei dem zu bleiben, was Ihnen die Kommission vorschlägt.
Das Textliche - da gebe ich Herrn Kollege Merz wirklich Recht - kann man verbessern. Es genügt vielleicht nicht, wie es hier steht. Aber wer wagt es schon, einfach einen Urteilsspruch des obersten Gerichtes als juristisch untauglich zu bezeichnen?