Marti Min Li · Nationalrat · 2023-12-06
Marti Min Li · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-12-06
Wortprotokoll
In dieser Vorlage geht es um die Übernahme einer EU-Verordnung zur Schaffung eines Instruments für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik. Dazu wird ein Fonds geschaffen, der sogenannte BMVI-Fonds, der in erster Linie dazu dient, jene Schengen-Staaten zu unterstützen, die aufgrund der Länge oder der geografischen Bedeutung ihrer Land- und Seeaussengrenzen hohe Kosten für den Schutz ihrer Grenzen tragen müssen.
Wie Sie wissen, dient das Schengen-Abkommen dazu, die uneingeschränkte Reisefreiheit im Inneren des Schengen-Raumes zu gewährleisten. Sie ist eine grosse Errungenschaft und für die Schweiz auch von grosser wirtschaftlicher Bedeutung. Gleichzeitig gibt es aber auch die Verpflichtung aller Beteiligten, die Aussengrenzen zu schützen. Der gesamte Schengen-Raum umfasst rund 8000 Kilometer Landaussengrenzen und rund 43[NB]000 Kilometer Seeaussengrenzen. Die Überwachung der Aussengrenzen belastet die einzelnen Länder sehr unterschiedlich. Als Binnenstaat profitiert die Schweiz von der Arbeit anderer Länder.
Der BMVI-Fonds ist kein neues Instrument, sondern folgt auf den Fonds für innere Sicherheit, der Ende 2020 abgelaufen ist. Das Parlament stimmte der rechtlichen Grundlage für den Fonds für innere Sicherheit im Dezember 2016 zu. Der Nachfolgefonds gilt für den Zeitraum von 2021 bis 2027. Die Gesamtmittel betragen 6,342 Milliarden Euro. Als Grundlage für die Berechnung der Beitragszahlungen kommt der Schengen-Schlüssel zur Anwendung. Dieser berechnet sich auf der Grundlage des Verhältnisses des BIP des betreffenden Landes zur Gesamtsumme der BIP aller beteiligten Länder. Das würde für die Schweiz einen Beitrag von ungefähr 300 Millionen Franken bedeuten. Da der Fonds bereits 2021 gestartet hat, müssen die Beiträge natürlich auch rückwirkend bezahlt werden. Es kann zudem nicht ausgeschlossen werden, dass die Ausstattung des Fonds noch erhöht wird, was wiederum zu einer erhöhten Beteiligung der Schweiz führen könnte.
Die Sicherheitspolitische Kommission hat die Botschaft an ihrer Sitzung vom 9.[NB]und 10.[NB]Oktober 2023 beraten. Dabei wurde eine Reihe kritischer Fragen gestellt. Diese bezogen sich zum einen auf die Höhe der Mittel, welche die Schweiz leisten muss, zum andern auf die voraussichtlich bevorstehende Erhöhung, zu welcher das Parlament nichts mehr zu sagen hat. Zudem wurden Fragen zur Kontrolle des Mitteleinsatzes gestellt sowie die Frage, ob sichergestellt ist, dass[NB]diese Massnahmen korrekt und angemessen seien. Ebenfalls ein Thema war, dass es an den Aussengrenzen immer wieder zu Menschenrechtsverletzungen kommt, und es wurde die Frage aufgeworfen, wie fest sich der Bundesrat dafür einsetze, dass das internationale Recht gewahrt wird.
Eine Minderheit der SiK-N beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten. Sie ist der Ansicht, dass der EU-Grenzschutz nicht gut funktioniert und dass die europäischen Staaten die bestehenden Verträge nicht ausreichend einhalten. Zudem ist sie der Meinung, dass die Kosten für die Schweiz zu hoch sind. Eine weitere Minderheit der SiK-N lehnt die Vorlage aus anderen Gründen ab. Sie befürchtet, dass es zu einer weiteren Aufrüstung des Grenzschutzes kommt, ohne dass sich an der Menschenrechtssituation etwas verbessert.
Die Mehrheit der SiK-N möchte auf die Vorlage eintreten und ihr zustimmen. Es ist klar, dass die Grundrechte uneingeschränkt einzuhalten sind. Die Mehrheit ist zudem der Meinung, dass eine effiziente Kontrolle an den Aussengrenzen allen Schengen-Mitgliedstaaten zugutekommt und dass die Reisefreiheit eine wichtige Errungenschaft ist. Es sei ein Gebot der Solidarität, die besonders belasteten Staaten an den Schengen-Aussengrenzen zu unterstützen. Die SiK-N hat mit 15 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen beschlossen, auf die Vorlage einzutreten. In der Gesamtabstimmung wurde der Vorlage ebenfalls mit 15 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt.
Im Namen der SiK-N bitte ich Sie, auf das Geschäft einzutreten und der Vorlage am Schluss zuzustimmen.