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Fässler Daniel · Ständerat · 2023-12-06

Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-12-06

Wortprotokoll

Die zur Beratung anstehende Revision des Umweltschutzgesetzes umfasst Änderungen in folgenden Bereichen: Lärm, Bodenbelastungen, Lenkungsabgaben, Finanzierung von Aus- und Weiterbildungskursen zum Umgang mit Pflanzenschutzmitteln, Informations- und Dokumentationssysteme sowie das Umweltstrafrecht. Das Sammelsurium der Revisionsvorlage - ich wage es so zu bezeichnen - veranlasst mich, mein Eintretensvotum kurzzuhalten. Ich werde dafür bei einzelnen Themenbereichen zur besseren Einordnung des Entwurfes [PAGE 1083] des Bundesrates sowie der Anträge von Kommissionsmehrheit und -minderheiten zum Teil ausführlichere Erläuterungen abgeben bzw. abgeben müssen. Das wird auch seine Zeit in Anspruch nehmen.

Im Vordergrund der Vorlage stehen Änderungen in den Bereichen Lärm und Bodenbelastungen. Im Bereich des Lärms sollen die im Bundesgesetz über die Raumplanung festgelegten raumplanerischen Ziele besser mit den Lärmvorschriften abgestimmt werden: Die Innenentwicklung von Siedlungen soll erleichtert werden, auch, um der Wohnungsknappheit zu begegnen und auf die Zunahme der Bevölkerung zu reagieren. Im Bereich der Bodenbelastungen möchte ich an dieser Stelle drei Themenbereiche hervorheben:

1.[NB]Neu sollen auch öffentliche Kinderspielplätze und öffentliche Grünflächen untersucht und saniert werden müssen, sofern sie mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind und diese Bodenbelastung die Gesundheit von sich regelmässig dort aufhaltenden Kleinkindern gefährdet.

2.[NB]Die Kantone sollen explizit ermächtigt werden, die Sanierung von privaten Kinderspielplätzen und privaten Hausgärten zu unterstützen. Bei öffentlichen und privaten Kinderspielplätzen, bei öffentlichen Grünflächen und bei privaten Hausgärten würden in Abkehr von der bisherigen Regelung neu die Inhaber von belasteten Standorten prioritär kostenpflichtig.

3.[NB]Die laufenden Arbeiten bei der Sanierung von Altlasten sollen beschleunigt werden, damit der fristgerechte Abschluss der Altlastenbereinigung gewährleistet werden kann.

Die Kommission hat Anhörungen durchgeführt und dann die Revisionsvorlage an zwei Sitzungstagen beraten. Sie beantragt Ihnen einstimmig, auf die Revisionsvorlage einzutreten.

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