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Steinemann Barbara · Nationalrat · 2023-12-06

Steinemann Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-12-06

Wortprotokoll

Der Strauss an identisch verfassten Vorstössen, die unter diesem Traktandum zusammengefasst werden, ist auf einen Vorfall an einem regionalen Fussballmatch zwischen Schaffhausen und Winterthur zurückzuführen, auf einen vulgär formulierten Aufruf, Frauen der Gegenmannschaft zu vergewaltigen und zu verprügeln. Er endete mit einem Freispruch vor dem Richter. Es ist nicht ganz klar, ob es sich dabei um ein Fehlurteil handelt, da man dieses primitive Vorkommnis auch unter Artikel 259 Absatz 2 StGB, den öffentlichen Aufruf zu Verbrechen oder Gewalttätigkeit, hätte subsumieren können, wie eine Strafrechtsexpertin in der Kommission glaubhaft ausführte.

Diese Vorstösse sind das Paradebeispiel einer Einzelfallregulierung. Die Debatte in der Kommission drehte sich immer nur um diesen einen Vorfall.

Ich finde es natürlich auch verwerflich, wenn meine Mitmenschen beleidigt werden. Im Strafgesetzbuch finden sich jedoch bereits heute Tatbestände, die bei Hassäusserungen greifen. Werden einzelne Personen beschimpft, so richtet sich die Strafbarkeit nach Artikel 177 StGB, und wenn die strafbare Äusserung eine frauenfeindliche Komponente hat, kann dies vom Richter strafverschärfend berücksichtigt werden.

Der Antirassismus-Artikel war bisher auf klare Minderheiten ausgerichtet. Frauen oder Männer sind aber keine Minderheit. Auch wenn Sie mir zu Recht entgegenhalten, wir wollten ja die Bestimmung von Artikel 261bis ganz grundsätzlich nicht, möchte ich doch zu bedenken geben, dass der Antirassismus-Artikel nicht der Beliebigkeit ausgesetzt sein[NB]sollte,[NB]weil[NB]er[NB]ansonsten seine ursprüngliche Wirkung verliert.

In den Materialien dazu ist nachzulesen, was ursprünglich die Absicht dieses Straftatbestandes war. Es ging um die Leugnung der industriellen Vernichtung unserer Mitmenschen mitten im Europa des Dritten Reiches, mithin um die Leugnung des sogenannten Holocaust.

Was hier gemacht wird, geht in Richtung flächendeckender Bestrafung von Personen, die irgendwelche Äusserungen getätigt haben. Wenn wir uns in die vorgesehene Richtung bewegen, wird dereinst wohl jede Gruppe wünschen, dass sie in dieser Bestimmung Erwähnung findet. Wo bleiben dann die Sondergesetze für handicapierte, alte oder übergewichtige Menschen? Sie sind willkürlich. Die Erwähnung im Gesetz hängt dann in erster Linie davon ab, welche Lobby sich hier in diesem Saal durchsetzen kann.

Hass und Diskriminierung sind in der Schweiz zum Glück äusserst verpönt. Wer Menschen in öffentlichen Auseinandersetzungen aufgrund bestimmter Merkmale beleidigt oder herabwürdigt, begibt sich ins Abseits und erntet gesellschaftliche Ächtung. Solche Äusserungen sind selbstentlarvend. Das Strafrecht ist nicht immer auf alles die angemessene Antwort.

Dazu kommt noch ein weiterer Grund, der in der Kommission nicht erwähnt wurde: Die Justiz ist komplett überlastet. 500[NB]000 Klagen landeten allein im letzten Jahr auf den Tischen der Strafverfolgungsbehörden. Dass sich die Justiz nicht mehr auf die wirklichen Verbrechen an Frauen konzentrieren kann, daran sind auch wir als Gesetzgeber schuld.

Auch die SVP hat sehr wohl zur Kenntnis genommen, dass die Gewalt gegen Frauen in unserem Land im Steigen begriffen ist. Sie kennen alle die Forderungen der SVP im Zusammenhang mit Hass und Gewalt gegen Frauen und wissen, wie sie die Justiz dabei einsetzen will: Wir wollten höhere Strafen, höhere Strafrahmen bei Sexualdelikten und die konsequente Ausweisung aus der Schweiz, wenn es sich um Täter mit ausländischer Nationalität handelt. Unseres Erachtens bringt das den Frauen mehr, als wenn Sie den Staatsanwalt den Verfassern vulgärer Sprüche auf Fussballmatch-Transparenten hinterherrennen lassen.

Aus diesen Gründen sehen wir keinen Handlungsbedarf. Wir wollen keine Einzelfallpolitik betreiben. Hier schaffen wir einfach mehr Juristenfutter.

Die RK-N hat diesen parlamentarischen Initiativen zweimal Folge gegeben. Hingegen hat die ständerätliche Kommission ihnen mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung keine Folge gegeben.

Schliessen wir uns doch dem Ständerat an und geben wir diesen parlamentarischen Initiativen keine Folge.