Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2023-12-07
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2023-12-07
Wortprotokoll
Ich bitte Sie auch hier, bei diesem Block, durchgehend dem Entwurf des Bundesrates zu folgen.
Erlauben Sie mir ein paar Ausführungen zum SECO respektive zur neuen Regionalpolitik. Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass Sie in der Herbstsession 2023 die Botschaft über die Standortförderung des Bundes 2024-2027 fertig beraten haben. Darin enthalten war auch der Bundesbeschluss über weitere Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklung mit einem Zahlungsrahmen von 217,3 Millionen Franken für die Jahre 2024 bis 2031. Der im Voranschlag 2024 und in den Finanzplänen budgetierte Betrag richtet sich nach dieser Vorgabe.
Im Nachgang dazu haben Sie aber die Eidgenössische Finanzverwaltung gebeten, eine Übersicht über alle Fonds zu präsentieren und darzulegen, wo eine Fondsentnahme möglich ist. Werden dauerhaft keine Mittel in diesen Fonds eingelegt, müssen die A-Fonds-perdu-Beiträge reduziert werden, um die gesetzliche Vorgabe des Werterhalts des Fonds nicht zu verletzen. Wird jedoch nicht dauerhaft, sondern nur einmalig oder vorübergehend auf die Einlage verzichtet, müssen keine Abstriche bei der Subventionsvergabe gemacht werden. Sie haben es gehört: Die Fondsliquidität beträgt 500 Millionen Franken, der Fondsstand beträgt über 1 Milliarde Franken. Der Bundesrat überlässt es Ihnen, ob Sie bei Ihren Beschlüssen vom September bleiben wollen oder ob Sie vorübergehend eine Entnahme tätigen wollen.
Ich bitte Sie auch beim Bundesamt für Landwirtschaft, beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben. Der Bundesrat räumt aber ein, dass die Kürzung um 2 Prozent bei der Landwirtschaft stärker einschlägt als in den anderen Bereichen. Das ist in der Tat so. Aber wenn Sie hier Korrekturen vornehmen, möchte ich Sie bitten, Prioritäten zu setzen. Beispielsweise gilt es vor diesem Hintergrund, zu überlegen, wo Aufstockungen wirklich nötig sind und wo man davon absehen könnte. Zum Beispiel weisen die Positionen 708.A231.0232, "Beihilfen Pflanzenbau", und 708.A231.0229, "Qualitäts- und Absatzförderung", in der Rechnung 2022 Kreditreste von 11 bzw. 9 Prozent auf. In diesen Bereichen kann nach Ansicht des Bundesrates wirklich auf Aufstockungen verzichtet werden. Es stehen hier genügend Mittel zur Verfügung.
Für den Herdenschutz hat das Parlament im Voranschlag 2023 zusätzliche 4 Millionen Franken für weitere wirksame Massnahmen der Kantone gesprochen. Die Massnahmen werden vom Bund zu 80 Prozent subventioniert. Mit dem Nachtrag II beantragt die Finanzkommission eine weitere Aufstockung um 3 Millionen Franken für das laufende Jahr. Mit dem vorliegenden Antrag soll der Kredit im Voranschlag 2024 um 4 Millionen Franken erhöht werden und die Aufstockung in den Finanzplanjahren fortgeführt werden. Ich möchte hier darauf aufmerksam machen, dass seit dem[NB]1.[NB]Juli 2023 das revidierte Jagdgesetz in Kraft ist und dass jetzt auch Abschüsse von Wölfen zur Verhinderung von Schäden möglich sind. Das kann man jetzt bereits machen. Aus finanzpolitischer Sicht müssten eher die hohen Subventionssätze von 80 Prozent überprüft anstatt die budgetierten Mittel hier noch einmal erhöht werden.