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Rösti Albert · Bundesrat · 2023-12-07

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-12-07

Wortprotokoll

Mit dem bestehenden Artikel 30a verfügt der Bundesrat bereits heute über eine ausreichende gesetzliche Grundlage, um das Anbieten von Mehrweglösungen bei bestimmten Produkten und Verpackungen zu [PAGE 1116] regeln. Wie gesagt wurde, wendet er sie aber nicht an, weil er auch auf freiwillige Massnahmen und Branchenvereinbarungen der Wirtschaft selbst setzt. Bevor vonseiten des Bundes eine Regulierung erlassen wird, erwartet der Bundesrat, dass diese Akteure aktiv werden. Sollte dies nicht geschehen, kann der Bundesrat bei Bedarf mit der bestehenden Gesetzesgrundlage aktiv werden. Das ist in Artikel 41a des Umweltschutzgesetzes so vorgesehen. Es gibt auch bereits Mehrweglösungen in der Schweiz.

Ich bitte Sie entsprechend, der Kommissionsmehrheit zu folgen und den Antrag der Kommissionsminderheit abzulehnen.

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