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Stark Jakob · Ständerat · 2023-12-07

Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-12-07

Wortprotokoll

Ich spreche zu Vorlage 1, in Vorlage 2 schliesse ich mich vollumfänglich der Mehrheit an.

Ich glaube, wir sind uns alle einig: Die Bewahrung und Förderung der Biodiversität als natürlicher Grundlage unserer Existenz ist ein grosses Anliegen. Die Frage ist das Mass - das Mass bezüglich Vorschriften, Auflagen, Einschränkungen, Zentralismus, finanzieller Mittel usw. Der Kommissionssprecher hat es gesagt: Der Ständerat hat am 13.[NB]Juni 2023 den indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitäts-Initiative abgelehnt. Das Mass für ein Eintreten war nicht gegeben.

Nun haben wir eine sehr ungewöhnliche Reaktion des Nationalrates erlebt, der Kommissionssprecher hat auch darauf hingewiesen: Am 18.[NB]September 2023 wurde am Eintreten festgehalten, aber mit einem Bekenntnis zu einem stark angepassten Konzept, das auf Geheiss der UREK-N durch das BAFU ausgearbeitet worden ist. Sie können dieses Konzept im Bericht vom 20.[NB]Juli 2023 einsehen, es ist öffentlich und umfasst fünf Seiten. Formal konnte der Nationalrat keine Anpassungen mehr machen, sondern nur am ursprünglichen indirekten Gegenvorschlag festhalten; anders geht das formal nicht. Man behalf sich dann mit einem Brief der UREK-N an die UREK-S. Darin wurde die UREK-S gebeten, in der Wintersession auf die Vorlage einzutreten, dies auf Basis eines Konzepts, das gemäss dem Bericht des BAFU und aufgrund des Beschlusses des Nationalrates angepasst wurde. Ich zitiere kurz aus dem Brief der UREK-N an die UREK-S vom[NB]25.[NB]August 2023: "Die Kommission möchte mit dieser Handreichung den Ständerat dazu bewegen, auf die Vorlage einzutreten und sie zu überarbeiten. Der Vorschlag für die vereinfachte Vorlage nimmt die in der Eintretensdebatte im Ständerat geäusserten Vorbehalte auf und bildet eine Grundlage, auf der eine Verständigung der Räte auf einen indirekten Gegenvorschlag möglich ist." Dieser Bitte ist die UREK-S, wie gehört, am 27.[NB]Oktober 2023 nicht gefolgt. Sie hat nochmals Nichteintreten beschlossen.

Ich habe für Eintreten votiert. Weshalb? Weil der vom Nationalrat modifizierte indirekte Gegenvorschlag von den sieben Kritikpunkten, die hier im Ständerat unter anderem auch von mir vorgetragen wurden, deren sechs entschärft. Diese sind:

1.[NB]Im modifizierten Gegenvorschlag werden die Kantonskompetenzen nicht eingeschränkt.

2.[NB]Auf eine Biodiversitätsplanung des Bundes nach Artikel 13 RPG wird verzichtet. Vorher hatte der Bund die Absicht, Sachpläne und Konzepte zu erstellen; diesbezüglich hätte er also die Leitung übernommen. Das steht nun nicht mehr drin, was ganz wesentlich ist.

3.[NB]Auf die Biodiversitätsgebiete von nationaler Bedeutung, die der Nationalrat hineingebracht hatte, wird ebenfalls verzichtet. Hierbei handelt es sich um einen neuen Begriff, der nur verunsichert und einfach nichts bringt. Er ist nun weg.

4.[NB]Auch weitere neue Begriffe, wie die Kerngebiete oder die ökologische Infrastruktur, wurden nicht auf Gesetzesstufe angehoben. Sie existieren zwar schon länger, trotzdem ist es wichtig, auch aus rein begrifflicher Sicht, dass sie nicht auf Gesetzesstufe angehoben werden. Wenn Sie ein gutes Gesetz zimmern wollen, dann müssen Sie die Begriffe schärfen, statt immer neue Begriffe einzuführen.

5.[NB]In diesem neuen Gegenvorschlag werden auch die Städte und Agglomerationen in die Pflicht zur Förderung der Biodiversität eingebunden, ohne dass - das ist wichtig - die notwendige bauliche Entwicklung, sprich Verdichtung, gehemmt werden soll. Genau das ist wichtig! Gleichzeitig darf es nicht sein, dass die Städte und Agglomerationen nichts zur Biodiversität beitragen und alles auf dem ländlichen Gebiet und der Landwirtschaft lastet.

6.[NB]Es gibt keine Anpassungen im Landwirtschaftsrecht. Diese waren zwar nicht gross, aber sie waren störend und haben nichts gebracht. Es gibt keine Anpassungen im Landwirtschaftsrecht, weil wir auch darauf vertrauen dürfen, dass die Landwirtschaft ihre Massnahmen umsetzt.

Von diesen sechs Punkten sehen Sie leider in der Fahne, die Sie jetzt haben, gar nichts. Nichts! Das erschwert es, die Unterschiede zwischen den beiden ja recht dünnen Gesetzentwürfen überhaupt zu erkennen und eine fundierte Diskussion darüber zu führen. Hier möchte ich ansetzen und Sie auffordern, dem Minderheitsantrag zu folgen und Eintreten zu beschliessen. Ermöglichen Sie es unserem Rat, auf einer fundierten und klaren Basis zu entscheiden. Der Ständerat und die vorberatende Kommission können die unerwartete und überraschende Reaktion der UREK-N und des Nationalrates nur würdigen und beurteilen, wenn sie sich die Mühe nehmen, auf das Geschäft doch noch einzutreten. Das Geschäft hat sich wesentlich verändert, was sich auch daran zeigt, dass die Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren und die Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz jetzt zustimmen würden.

Nichteintreten ist mit der Annahme des Antrages der Minderheit nicht einfach vom Tisch. Nach der Detailberatung folgt immer die Gesamtabstimmung, und dann werden wir Gewissheit haben, was uns da überhaupt neu vorgelegt wird. Wenn[NB]diese Gesamtabstimmung negativ ausfällt, ist das gemäss Artikel 74 Absatz 5 des Parlamentsgesetzes gleichbedeutend wie ein Nichteintreten. Wenn der Ständerat dann wieder Nichteintreten beschliesst, dann sind wir gleich weit, wie wenn wir das heute schon tun würden, aber mit einem grossen Unterschied: Der Ständerat hätte sich dann als Chambre de Réflexion profiliert, er hätte sich der Sachpolitik verpflichtet.

In diesem Sinne bitte ich Sie, der Minderheit zu folgen.