Müller Damian · Ständerat · 2023-12-07
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2023-12-07
Wortprotokoll
Der Begriff "Kreislaufwirtschaft" rückt immer stärker in den öffentlichen Fokus. Unter "Kreislaufwirtschaft" versteht man einen ganzheitlichen Ansatz, der bei einem Produkt von der Rohstoffgewinnung, vom Design, von der Produktion, der Distribution, der möglichst langen Nutzungsphase bis hin zum Recycling alles berücksichtigt. Ziel ist es, den Lebenszyklus eines Produktes zu verlängern und Abfälle auf ein Minimum zu reduzieren. In Zeiten von steigender Unsicherheit wie auch Lieferengpässen kann die Kreislaufwirtschaft dazu beitragen, die Abhängigkeit von Rohstoff- und Materialimporten zu verringern, indem sie beispielsweise durch Recycling wiedergewonnene Materialien für die Unternehmen bereitstellt und die Lebensdauer von Produkten wie Laptops und Mobiltelefonen verlängert, indem sichergestellt wird, dass diese repariert werden können.
Nicht nur in der öffentlichen Diskussion, sondern auch im Parlament war die Kreislaufwirtschaft in den letzten Jahren immer wieder ein Thema. Im Parlament sind zahlreiche Vorstösse zu den Bereichen Abfallrecycling, Ressourcenschonung und Entsorgung eingegangen. Ausserdem gab es mehrere Petitionen. Fast alle sind in diese Vorlage eingeflossen und sind somit erledigt. Die vorliegende parlamentarische Initiative 20.433 wurde also so konzipiert, dass sämtliche Forderungen zusammengefasst in eine einzige Vorlage einfliessen konnten.
Im Juni 2021 wurde der Vorentwurf der UREK-N vorgelegt, und im Mai 2023 wurde der Entwurf der UREK-N im Nationalrat mit 133 zu 42 Stimmen bei 13 Enthaltungen klar angenommen. Im Wesentlichen geht es im Entwurf um folgende Kernpunkte:
1.[NB]Die Grundbegriffe "Ressourcenschonung" und "Kreislaufwirtschaft" sollen im Gesetz verankert werden.
2.[NB]Die Branchenvereinbarung und freiwillige Massnahmen von Unternehmen sollen gestärkt werden.
3.[NB]Die Stoffkreisläufe sollen durch eine Hierarchie bei der Verwertung geschlossen werden; die stoffliche Verwertung soll der energetischen Verwertung vorgezogen werden.
4.[NB]Der Bundesrat soll unter Berücksichtigung internationaler Standards Anforderungen an die Lebensdauer und Reparierbarkeit von Produkten stellen können.
5.[NB]Beim Bauen sollen die Verwendung von umweltfreundlichen Baustoffen und die Trennbarkeit der Bauteile gefördert werden.
6.[NB]Der Bund soll bei Bauwerken und bei Beschaffungen eine Vorbildrolle einnehmen.
7.[NB]Das Abfallmonopol soll gelockert und Pilotprojekte sollen vereinfacht werden.
8.[NB]Kunststoffe und weitere Materialien sollen dank separater Wertstoffsammlungen durch private Anbieter vermehrt recyclet werden können.
9.[NB]Es soll eine nationale Regelung betreffend Littering geben, und auch für den grenzüberschreitenden Online-Handel soll eine klare Regelung betreffend vorgezogene Recyclinggebühren möglich werden. Elektronische Geräte aus ausländischen Online-Shops sollen mit der vorgezogenen Recyclinggebühr belastet werden, und schliesslich soll die Wirkung aller Massnahmen durch die Förderung von eigenverantwortlichen Initiativen im Austausch mit der Wirtschaft, der[NB]Wissenschaft[NB]und[NB]der[NB]Gesellschaft vorangetrieben werden.
Ihre Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie hat die Detailberatung des Entwurfes zur parlamentarischen Initiative "Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken" am[NB]30.[NB]Oktober 2023 aufgenommen. Die Beratung wurde an der Sitzung vom 17.[NB]November 2023 fortgesetzt. Zudem hat Ihre Kommission das Postulat 23.4330, "Verursacherprinzip bei Retouren im Online-Versandhandel anwenden", eingereicht. Der Bundesrat soll prüfen, mit welchen Massnahmen verhindert werden kann, dass Aufwendungen, die bei der Retournierung von Bestellungen entstehen, auf alle Kundinnen und Kunden abgewälzt werden können.
Für die Kommission ist klar: Mit einer Revision des Umweltschutzgesetzes müssen möglichst günstige Rahmenbedingungen für eine Schweizer Kreislaufwirtschaft geschaffen werden. In weiten Teilen ist die Kommission den Beschlüssen des Nationalrates gefolgt. Sie möchte jedoch grundsätzlich am Monopol der Kantone für die Entsorgung der Siedlungsabfälle festhalten. Eine freiwillige Sammlung durch private Unternehmen soll möglich sein, wenn der Bundesrat dies für bestimmte Abfallfraktionen genehmigt.
Aus Sicht der Kommission muss sichergestellt werden, dass private Sammlungen nicht plötzlich eingestellt werden, wenn es sich z.[NB]B. wegen schwankender Wertstoffpreise nicht mehr rechnet. Dennoch sollen innovative Geschäftsmodelle in der Abfallwirtschaft eine Chance bekommen, ohne dass die Planung und die Finanzierung der Entsorgung durch die Kantone und Gemeinden erschwert werden.
Zudem beantragt die Kommission mit 9 zu 2 Stimmen, die Wiederverwendung als Form der Verwendung von Abfällen zu stärken. Die Wiederverwendung soll der stofflichen Verwertung gleichgestellt werden. Eine Minderheit möchte noch weiter gehen: Die Wiederverwendung soll gegenüber der stofflichen Verwertung Priorität erhalten und mit weiteren Massnahmen gefördert werden.
Wie schon der Nationalrat hat sich auch die Mehrheit Ihrer Kommission dafür eingesetzt, dass ein Verbot von achtlosem Liegenlassen und Wegwerfen von kleinen Mengen Abfällen festgeschrieben wird; dies, obwohl sich der Bundesrat und ein Teil der Kommission gegen Litteringbussen ausgesprochen haben. Sie sehen insbesondere ein Problem beim Vollzug einer solchen Regelung.
Schliesslich ist der Mehrheit der Kommission die Bedeutung einer gesamthaften bauwerk- und lebenszyklusbasierten Betrachtung der Umweltbelastung von Produkten und Gebäuden wichtig. Dies betrifft einerseits die Anforderungen zum ressourcenschonenden Bauen, andererseits, dass der Bundesrat Vorschläge für Ressourcenziele unterbreitet. Eine Minderheit beantragt, auf diesen Auftrag für den Bundesrat zu verzichten.
Die Vorlage "Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken" wurde in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen. Damit wurde die Unterstützung einer gesetzlichen Verankerung und Förderung der Kreislaufwirtschaft deutlich unterstrichen. [PAGE 1114]
Im Namen der Kommission bitte ich Sie um Eintreten auf die Vorlage.